Drosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Deutsche Telekom ab

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen mahnt die Deutsche Telekom ab. Hierbei geht es um die Klauseln, die sich in den AGB des rosa Riesen zur Thematik Flatrate-Drosselung finden. Die Deutsche Telekom kam in die Medien, als sie ankündigte, neue Strukturen auf Basis von Volumen-Verträgen beginnend mit 75 GB ab dem 2. Mai für Neukunden einzuführen. Hinterher kam heraus, dass wohl alle Kunden betroffen sein werden, hierfür ruhig einen Blick auf die Beiträge am Ende dieses Textes werfen.

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Die Verbraucherzentrale NRW hat die Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, diese seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen.

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Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll, wenn ein bestimmtes Volumen erreicht wurde. So steht es nun in den Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wurde. Dies bedeutet beispielsweise für VDSL-Kunden („bis zu 50 MBit/s“) eine satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer „Internet-Flatrate“.

Die Verbraucherzentrale NRW dazu: Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar.

Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. „Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart, „wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.“

Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht.

Fragen und Antworten zur Internetdrosselung hat die Verbraucherzentrale NRW unter dieser Adresse zusammengestellt.

Chronologie der Ereignisse:

1. Gerüchte über die Drosselung erreichen das Netz

2. Deutsche Telekom äußert sich und relativiert

3. Deutsche Telekom gibt Drosselung bekannt

4. Mein Kommentar zur Telekom-Drosselung und Info zu Kabel Deutschland

5. Petition gegen die Drosselung wird ins Leben gerufen

6. Viprinet ist schockiert von den Plänen der Telekom

7. Telefon-Interview: Telekom verteidigt Drosselung

8. Telekom-Chef mit offenem Brief an Vizekanzler Rösler

9. Telekom: auch Bestandskunden können von der Drosselung betroffen sein

10. Telekom-Drosselung: das schreibt ein Insider

11. Deutsche Telekom in Verhandlungen mit Diensten, die nicht gedrosselt werden sollen

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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38 Kommentare

  1. Joern Gerken (@joern_gerken) says:

    Vormals 5 TB durch neue Bedingungen aber zum alten Preis mal so eben auf 200 GB drosseln!? Drosseln geht auch noch ganz anders: http://bit.ly/16Mj0Hf 😉

  2. UnsignedLong says:

    @Jomel

    Weil hier der Verdacht besteht das es sich durch die Bevorzugung einiger Dienste um ein Verstoß gegen §41a TKG handelt – in dem die Netzneutralität geregelt ist.

  3. Mich würde ja mal interessieren, wie hoch die Kündigungsrate der Drosselkom-Kunden im Vergleich zum Vorjahr ist. Oder im Vergleich zum Monat vor der Drossel-Ankündigung. Sicherlich eine spannende Steigung.

  4. Wenn dann irgendwann auch der letzte Privatkunde bei den Kabelnetzbertreibern gelandet ist – wollte ich eigentlich nie hin – dann wird das Geschrei beim Magenta-Riesen groß sein.

    Würde es begrüßen, wenn die Gerichte da ein Urteil sprechen! Mag sicherlich auch für den Verbraucher in die Hose gehen können, aber der wechselt dann einfach und hofft von derartigen Aktionen beim neuen Provider verschont zu bleiben.

  5. Keiner meiner Freunde und auch ich liegen unter 75GB. Dabei mache ich keine großen Downloads. Ich höre Musik, Surfe viel und schaue Youtube-Filme. Nebenbei noch Wow und Teamspeak. Und nätürlich mal ne Linux Distri oder Windows Update.
    Hoffe die Verbraucherzentrale hat Erfolg.

    Telekom ist gekündigt und Unitymedia hat nen Kunden mehr. Ist sogar schneller und günstiger. War bisher zu faul zum Wechseln, manchmal brauch man eben einen ruck.

  6. Der Verbraucherschutz ist doch dazu da, um die Verbraucher zu schützen. Und das versuchen sie in diesem Fall. @Jomei sei froh dass es einen Verbraucherschutz gibt. Dein Kommentar war überflüssig und unüberlegt.

  7. Ich habe nichts gegen eine Drosselung aber wie schon erwähnt, sollte sie sich in einen Rahmen bewegen, in dem man das Internet auch noch nutzen kann und nicht auf die meisten Dienste, aufgrund mangelnder Geschwindigkeit, verzichten zu müssen. Eine 75 % Drosselung würde dem Nutzer sehr schmerzen aber eine Internet Nutzung wäre wenigstens noch möglich auch bei einer 6 Mbit Leitung.

  8. Ich denke, es wäre sinnvoller die Telekom zu zwingen, ihre Flatrates als „384kBit/s-Flatrate mit variablen Speed-Upgrade“ zu vermarkten.

  9. Es ist schwachsinnig so auf das Unternehmen zu schimpfen.
    Die Überlegungen sind absolut legitim und sinnig.
    3% der Power-User nutzen massig Daten, die anderen 97 % gleichen das bisher mit ihren Zahlungen aus. Jetzt soll einfach alles fairer umgestellt werden…
    Außerdem der große Aufschrei und entsetzen, wie die Telekom sowas nur einführen kann… Es gibt schon massig andere Anbieter, die eine Volumenbegrenzung vorschreiben (darüber gab es einen super Artikel vom Spiegel!)…aber Mensch muss ja erstmal über den Magenta-Riesen herziehen….
    Shame on ya!

  10. @SIR-SAPP

    Hat die Telekom dich geschickt? Die 3 % sind komplett erfunden. Es sind min 60-70 % die jeden Monat über 75 GB kommen. Es wurde schon mehrmals erwähnt, dass die Telekom KEINE Verstopften Leitungen hat und ein GB Daten unter 0,1 Cent kostet.

    Die Telekom ist einfach SCHLECHT!

  11. @SIR-SAPP
    Aber leider kann das so nicht stimmen. Wenn es wirklich nur 3% wären, wäre ja auch meiner Meinung nach alles ok. Nach http://www.dslweb.de/breitband-report-deutschland-q4-2012.php hatte die Telekom im letzten Quartal so um die 12430000 aktive DSL-Anschlüsse als Kunden. 3% davon sind 372900 betroffene Anschlüsse. Diese sollen die Aufhebung der Drosselung (laut Telekom) mit der Zahlung eines einstelligen Euro-Betrages pro Monat erreichen können. Wenn sie als 9,99€ dafür bezahlen müssen dann verdient die Telekom damit 3725271€ im Monat mehr. Bei einem Umsatz von 58,2 Milliarden Euro im letzten Jahr (siehe Wikipedia) sind diese 3,7 Millionen pro Monat bzw. 44,4 Millionen im Jahr nicht mal 1 % vom Gesamtumsatz. Geschweige denn das man damit plötzlich irgendeinen Breitbandausbau finanzieren kann.
    Das macht es in meinen Augen schon einmal sehr unglaubwürdig, dass da wirklich nur 3% betroffen wären. Selbst wenn es so ist, dann ist das jetzt so.
    Man geht davon aus, dass sich der Traffic pro Haushalt bis 2016 vervierfacht (diese Zahl wurde hier schon mal in einer Diskussion genannt). Wenn also jetzt der Durchschnittshaushalt 20 GB (laut Telekom) im Monat verbraucht, dann verbrauchen sie 2016 80 GB und werden damit alle (also so eher die Richtung 50% und nicht 3%) gedrosselt und zur Kasse gebeten.
    Findest du das dann noch so gerecht?

  12. Daß hier bei Caschy mehr als ein Telekom-U-Boot unterwegs ist, ist ja allen klar. Also musst Du ja irgendwas richtig machen, und ansonsten drauf geschissen… 😉

    Das heimliche Traumziel der Drosselkomiker wird wohl eher 200 GB/1024 kbit sein, der netzaffine Wutbürger wertet das 2016 als seinen Erfolg, lehnt sich selbstzufrieden zurück, und akzeptiert so nebenbei 15% Preissteigerung… 🙁

    Genau das wäre zum Kotzen, wenn die Schufte damit durch kämen!

  13. @SIR-SAPP
    „3% der Power-User nutzen massig Daten, die anderen 97 % gleichen das bisher mit ihren Zahlungen aus. Jetzt soll einfach alles fairer umgestellt werden…“

    Habe ich wasverpasst? Wird danach der Preis für die anderen 97% gesenkt?

    Wenn man mit der Kalkulation einer Flatrate nicht klarkommt, dann muss man es entweder lassen oder den Preis anpassen…

    Was ist denn daran fairer, die „teuren“ 3% zu drosseln und den Rest trotz weniger Kosten immer noch das gleiche bezahlen zu lassen?

  14. Sind nicht alle Surfverträge die die Telekom seit 2.Mai abschließt ungültig?

    Sollte ein Kunde nicht bei Vetragsabschluß über alle preislichen Forderungen die auf ihn zukommen könnten informiert sein?

    Gibt die Telekom den die Preise für zusätzliches Volumen bekannt?

    Auf der Website der Telekom ist immer noch von Flatrate die Rede. Zurecht?

    Ich denke hier sollten die Verbraucherzentralen auch aktiv werden und gegen die Telekom juristisch vorgehen.

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