Dropbox nutzen viele Menschen, um Fotos oder andere Dateien auf mehreren Geräten synchron zu halten. Dropbox bietet aber auch ein nettes Share-Feature, mit dem man Dateien an andere Personen weitergeben kann. Und Dropbox hat AGBs, die untersagen, dass urheberrechtlich geschütztes Material geshared werden darf. Für Darrell Whitelaw schient dies neu zu sein. Er twitterte gestern einen Screenshot, der eine Sperrung von einer solchen Datei zeigt. Die Datei ist für den Uploader weiterhin verfügbar, sie kann nur nicht mit anderen geteilt werden. Neu ist das nicht, schon 2012 kämpfte Mario Sixtus mit dem gleichen Problem, damals war allerdings der Copyright-Claim falsch.
Und in der Tat ist es so, dass Dropbox jeden Share-Link automatisch überprüft. Es werden Hashes mit Dateien verglichen, die bereits früher Gegenstand einer DMCA-Anfrage waren, bei Übereinstimmung wird die Datei nicht freigegeben. Ähnlich geht Dropbox übrigens auch vor, um Dateien in verschiedenen Dropboxen nicht bei jedem Upload neu speichern zu müssen. Ein Film wird so zum Beispiel nur einmal gespeichert und alle, die diesen Film hochladen, haben sofort Zugriff darauf, ohne ihn tatsächlich komplett hochladen zu müssen.
Im Fall der Sperrungen kann man nur sagen: locker bleiben. Die Datei wird nicht gelöscht, als privates Backup ist sie immer noch zu gebrauchen. Wer urheberrechtlich geschütztes Material verschicken möchte, muss sich halt einen anderen Weg als Dropbox suchen. Ob die generalverdächtigte Untersuchung aller Share-Links ein Angriff auf die Privatsphäre der Dropbox-Nutzer ist? Deutungssache, ich denke nicht.