DroidJack: Hausdurchsuchungen bei Käufern in Deutschland

artikel_androidIn Europa (und auch in Deutschland) sind Hausdurchsuchungen durchgeführt worden – diese aufgrund einer Schadsoftware für Android, die es ermöglicht, den kompletten Inhalt des Smartphones auszuspionieren. Die Ermittlungen richten sich hier allerdings nicht nur gegen die Anbieter der Android-Software, stattdessen hat man auch Käufer der Software im Fokus. Wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten und des Computerbetrugs haben Polizeibeamte am 27.10.2015 die Wohnungen von 13 Tatverdächtigen im Alter zwischen 19 und 51 Jahren in Hessen, Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, wie man seitens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte

Den Beschuldigten legt man zur Last, dass diese die Schadsoftware DroidJack in diesem und im letzten Jahr erworben und eingesetzt haben. Die auf Android ausgerichtete Software ermöglicht die Kontrolle des Smartphones und das damit verbundene Ausspähen von Daten:

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Mit der Schadsoftware können unter anderem der Datenverkehr überwacht, Telefongespräche und Umgebungsgespräche heimlich abgehört sowie mit der Smartphone-Kamera heimlich Bildaufnahmen gefertigt werden. Des Weiteren können von dem infizierten Gerät Telefonate initiiert sowie SMS versandt, Daten eingesehen und verändert sowie der Standort des Smartphones lokalisiert werden. Die Schadsoftware ist insbesondere beim sog. „Phishing“ im OnlineBanking von erheblicher Bedeutung, da sie das Erlangen der „MobileTAN“ ermöglicht.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main klassifiziert die App nicht als Dual-Use-Tool, mit welchem Sicherheitsfirmen Tests durchführen können, sondern sieht den Einsatzbereich im kriminellen Umfeld. Inwiefern die Durchsuchten nun die Software eingesetzt haben, ist nicht bekannt gemacht worden. Ob es nun Kriminelle sind, die die App ihren Opfern unterjubeln wollen, oder aber auch Menschen, die ihren Partner überwachen wollen – das liegt im Dunkeln ebenso wie die Käufer genau ermittelt wurden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. @D

    Der kleine, aber feine Unterschied ist aber, dass man eben nicht gegen alle pauschal vorgeht, die eine Software gekauft haben. Es sei denn, es haben sich nur 13 Personen die Software gekauft…

    Ich weiß nicht, was mittlerweile für ein Bild von unserem Rechtsstaat herrscht, aber mit einem simplen „der hat Software xyz“ gekauft, kann man in der Regel keinen Richter davon überzeugen, einer Hausdurchsuchung zuzustimmen. Da müssen dann schon weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen. Die Wohnung ist immerhin in Art. 13 GG im besonderen Maße geschützt.

  2. @ChackZz

    Naja welches Bild ich vom Rechtsstaat habe? Einfach mal bei Solmecke und Vetter mitlesen. Peinlich wie einfach mal einen Durchsuchungsbeschluss bekommt.

    Von daher traue ich dem deutschen Staat und den greisen Richtern durchaus zu genau nach dem Muster vorzugehen.

    Wenn man nur mal an die Operation Himmel denkt.

    Schauen wir mal, was von dem eingesetzt hinterher überbleibt. Dann weiß man ja wer Recht hat ^^

  3. @ChackZz
    Danke, das wollte ich auch gerade schreiben. Wir werden sehen was dabei rauskommt.

  4. @D
    Nein, gehen Sie nicht. Wie man in anderen Quellen lesen konnte wurde die Software auch von den betroffenen Personen aktiv genutzt.
    Und da ist es natürlich zu begrüßen, dass das Treiben von solchen Scherzkeksen schnell unterbunden wird. Oder ist hier wirklich jemand so naiv zu glauben, dass sich einer eine solche Software für das Geld kauft und damit nur den Nachbars-PC fernwarten möchte :)?

  5. Ja stimmt theoretisch könnte man einem auch Ceberus (gerootet) unterjubeln aber das wäre wirklich eine Zweckentfremdung und sicher würde man da nur als Opfer ermitteln wenn es dahinter kommen würde…

    Ceberus macht am meisten Sinn für die Privatnutzung

    Interessant wäre ob hier die Leute geschnappt wurden weil sie es im „normalen“ Internet downgeloadet haben, wie man an diese User kam (durch die Verkäufer?) oder ob im Darknet ermittelt wurde. Gab es eine SOKO im Darknet die gegen solche Softwareverbreitung ermittelt hat? Und warum grad gegen diese Art wenn es doch dort viel größere und schlimmere Verbrecher gibt?

    Ich hoffe dieses Thema mit dieser App kommt in Staffel 2 von „CSI CYBER“ als Thema… Wäre cool… (ja ich weiß is alles sehr fiktiv aber ich sag ja nur… ^^ )

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