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DKB: Neue Vertragsbedingungen für Start von Apple Pay und / oder Google Pay

Was gibt es eigentlich Neues in Sachen Apple Pay und Google Pay bei der DKB? Ein mittlerweile gelöschter Tweet sprach von einem Start im Frühsommer dieses Jahres im Fall von Apple Pay. Das kann viel heißen. Zumindest vorbereitend gibt es nun bald neue Vertragsbedingungen für die Visa-Karte. Greifen sollen die neuen Bedingungen zum 1. April 2019, explizit spricht man nur von „mobilen Bezahlen“, nicht aber von Apple Pay oder Google Pay. Kunden werden bereits informiert. Dass die neuen Bedingungen ab dem 1.4 gelten ist schön, das bedeutet aber nicht, dass die DKB am 1.4. gleich mit Apple Pay oder Google Pay loslegt – das kann auch später der Fall sein.

Sehr geehrter Herr …,

wir machen den Weg frei für mobiles Bezahlen mit Ihrer DKB-VISA-Card. Hierfür ergänzen wir die Kartenbedingungen um Regelungen zur digitalen Kreditkarte.

Mit Card Control in der DKB-Banking-App erhalten Sie mehr Transparenz und Kontrolle über Ihre DKB-VISA-Card. Hierfür gelten Sonderbedingungen.

Für beide Änderungen gilt: Sie müssen sich aktiv dafür anmelden, wenn Sie die Funktionen nutzen wollen. Durch die Vertragsanpassung schaffen wir hierfür nur die notwendige vertragliche Grundlage.

Gleichzeitig nutzen wir die Gelegenheit, um Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis und weitere Regelungen im Vertrag zum DKB-Cash und DKB-Cash u18 vorzunehmen.

Bitte beachten Sie hierzu unsere Mitteilung, die wir Ihnen am 30. Januar 2019 im Banking in Ihr persönliches Postfach unter Vertragsinformationen einstellen.

Mit dieser E-Mail erfüllen wir gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Vertragsänderungen. Bei Fragen informieren Sie sich bitte auf unserer Kontaktseite.

Danke Andy, Mathias & Dominik

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