Ende Oktober machte das Banking-Unternehmen N26 eine Ansage und teilte mit, dass man Strafzinsen (auch Negativzinsen oder Minuszinsen) für zu viel Guthaben einführe. Ab 50.000 Euro ist man da mit einem Strafzins von 0,5 Prozent p. a. bei N26 dabei. Anfang November folgte dann die ING Deutschland. Deren Konto ist für Personen kostenlos, die ein Guthaben bis zu 100.000 Euro aufweisen. Für Kontoguthaben über 100.000 Euro (auch beim Tagesgeldkonto) berechnet man ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent p. a. Diese Regelung gilt aber nur für die Neukunden.
Jene sind nun auch bei der DKB betroffen. Die DKB informiert ebenfalls ihre Kunden über das ab sofort gültige neue Preis- und Leistungsverzeichnis. Auch hier sind 100.000 Euro Guthaben die Grenze. Wird jenes überschritten, werden auch bei der DKB 0,5 Prozent p. a. Verwahrentgelt fällig – wobei mir bei dieser Sache das klare Wort „Strafzinsen“ durchaus besser gefällt. Bei der DKB gilt der Strafzins bei zu viel Guthaben beim DKB-VISA-Tagesgeld, für Guthaben auf dem Girokonto sowie für Guthaben auf der DKB-VISA-Card.
