Disney+: Neue Inhalte aus und für Europa vorgestellt

Heute ist der sogenannte „Disney+ Day“, wie ihn Disney etwas selbstherrlich betitelt. Dabei hagelt es unter anderem neue Inhalte für Abonnenten. Vielleicht schaue ich mir heute Abend mal „Shang-Chi and the Legend of the Ten Rings“ an. Disney hat aber auch neue Inhalte aus und für Europa vorgestellt. Ganz freiwillig ist das natürlich nicht: In der EU müssen Streaming-Anbieter Quoten erfüllen bzw. ein bestimmter Anteil des Contents eben aus Europa stammen.

Da kann man sich natürlich streiten, ob es um die Herkunft von Inhalten oder die Qualität gehen sollte. Die Absicht hinter den Quoten ist eben, die Film- und Fernsehindustrie in Europa zu stärken. Und es gab da ja auch bei den Streaming-Anbietern durchaus schon lokale Produktionen, die zu gefallen wussten – etwa „Dark“. In Spanien produziert Disney nun „Balenciaga“ (Arbeitstitel). Die Serie wird ein Drama um einen Mann, der aus prekären Verhältnissen aufsteigen möchte. Er wird trotz bescheidener Ursprünge zu einem der bedeutendsten Modedesigner aller Zeiten.

Dann wäre da noch „Nautilus“ aus Großbritannien. Diese Abenteuerserie soll von Jules Vernes Klassiker „20.000 Meilen unter dem Meer“ inspiriert sein. Dazu gesellt sich, ebenfalls aus dem Vereinigten Königreich, „Wedding Season“. Da weiß Disney wohl noch kein klares Genre zuzuordnen, denn man spricht sowohl von einer Action-Komödie als auch einem Thriller.

Unabhängig davon plant Disney auch noch „Der große Sprung“ mit Scott Foley und „Wunderbare Jahre“ als Neuauflage, die jeweils am 1. bzw. 22. Dezember erscheinen. Der Dokumentarfilm „The Reason I Jump“, der spanische Polizeithriller „Antidisturbios“, das dystopische Drama „Anna“, die Serie „The Good Fight“ mit den Staffeln 1-5 und „A Million Little Things“ (Staffel 1-3) sollen zudem 2022 zu Disney stoßen. Auch „Pam & Tommy“ mit Lily James und Sebastian Stan, „Pistol“ von Danny Boyle („Trainspotting“ und die Doku-Serie „Welcome to Wrexham“ mit Ryan Reynolds und Rob McElhenney sollen nächstes Jahr folgen.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

12 Kommentare

  1. Gelten den nach dem Brexit Produktionen aus GB überhaupt noch als Europäisch im Sinne der Quote?

    • Geografisch geöhrt GB weiterhin zu Europa.

    • Naja, geographisch schon. Aber du hast recht, die Vorgaben beziehen sich ihr sicherlich auf die europäische Union…

    • Könnte ich mir schon vorstellen. Bei Netflix sind ja auch durchaus Serien aus Norwegen und Island zu sehen. Oder man macht es nicht wegen der Quote, sondern, weil die Produktionen oft gar nicht so schlecht sind.

  2. Shorts & Oldtimer – etwas ernüchternd. Da habe ich mir von Disney erheblich mehr versprochen

  3. Wie sieht eigentlich so eine “europäische Produktion” aus? Darf ein US-Drehbuch verwendet werden? Oder eine US-Romanvorlage, die von einem Europäer für ein Drehbuch adaptiert wurde? Darf ein Nicht-Europäer die Hauptrolle spielen oder der Drehort in der Türkei liegen? Oder einfach:

    Was muss eingehalten werden, damit eine Produktion als “europäisch” gilt?

    So ganz verstehe ich die Anforderungen nicht.

    • Kann man in der Richtlinie nachschlagen 🙂
      https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:095:0001:0024:DE:PDF

      Kapitel I, Artikel 1 Absatz 1.n bestimmt zum Beispiel, was als „europäisches Werk“ gilt.

      • Frage mit erschlagender Gründlichkeit beantwortet. Besten Dank!

        • Damit die anderen nicht suchen müssen:
          „europäische Werke“
          i) Werke aus den Mitgliedstaaten,
          ii) Werke aus europäischen Drittländern, die Vertragspar-
          teien des Europäischen Übereinkommens über grenz-
          überschreitendes Fernsehen des Europarates sind, sofern
          diese Werke die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfül-
          len,
          iii) Werke, die im Rahmen der zwischen der Union und
          Drittländern im audiovisuellen Bereich geschlossenen
          Abkommen in Koproduktion hergestellt werden und
          die den in den einzelnen Abkommen jeweils festgelegten
          Voraussetzungen entsprechen.

  4. A Million Little Things, freu. Auch wenn ich 2022 bis dato die 3.Staffel dann beim SRF gesehen habe 😀

  5. „10 Ringe“ habe ich nach 20 Minuten aus gemacht, ganz schlimm der Quatsch.

    • Thomas Höllriegl says:

      Ja, fand ich auch. Habe ihn zwar durchgeschaut, aber die Handlung war dermaßen flach und unüberlegt konstruiert, dass es geschmerzt hat.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.