Caschys Blog

Digitales Erbe: Und plötzlich bist du tot

Interessante Geschichte, von der ihr sicherlich schon einmal gehört habt. Ein Mädchen ist vor Jahren ums Leben gekommen. Die Eltern wollten nachforschen, ob es sich um einen Suizid handelte. Sie konnten die vorhandenen Zugangsdaten zu Facebook aber nicht nutzen, da sich das Konto bereits im Gedenkzustand befand – da kann man zwar Pflege betreiben, aber nicht persönliche Daten einsehen.

Hiergegen klagten die Eltern mehrere Male. Heute das Urteil. In Kurzform: Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Dinge wie Tagebücher, die auch im Erbe enthalten wären. Die Tochter habe einen Vertrag mit Facebook geschlossen, den die Eltern nun quasi geerbt haben. Schlimme Sache, an die man sicher nicht selber denken möchte, allerdings könnte das Urteil selber Bedeutung haben, wenn es künftig um solche Fälle geht.

Stellt sich natürlich die Frage, wie man selber damit umgeht. Man will nicht dran denken, sollte vielleicht aber, wenn man kein Mensch der Sorte „Nach mir die Sintflut“ ist. Viele haben heute ein Konto bei diversen Diensten, stellvertretend nenne ich mal Facebook und Google – einmal das größte Social Network und mit Google hat man einen der größten, wenn nicht gar den größten, Mail-Provider an der Hand, dessen Kontoinformationen oftmals zum Einloggen in Dritt-Dienste genutzt werden.

Möchte ich, dass mein Erbe später meine Daten bekommt? Falls ja – Sowohl Facebook als auch Google bieten seit Jahren die Möglichkeit an, diese Daten weiterzugeben.

Bei Google nennt sich das Kontoinaktivität-Manager. Dieser ist hier zu finden und in wenigen Augenblicken eingerichtet. Die wichtigen Punkte sind Ablauf der Zeit und der entsprechende Kontakt. Google erlaubt einen Zeitraum von 3 bis 18 Monaten. Erfolgt in dieser Zeit keine Anmeldung, so wird der hinterlegte Kontakt informiert.

Bis zu 10 Kontakte kann man hinzufügen, diese werden nach Ablauf der Zeit benachrichtigt und erhalten Zugriff auf die Daten. Ist man der Meinung, dass man keinen digitalen Nachlass zu vererben hätte, so kann man auch aktivieren, dass das Google-Konto gelöscht wird. Hierbei gehen auch die anderen öffentlich geteilten Inhalte wie YouTube-Videos, Blogs auf Blogger oder Google+-Beiträge flöten.

Bei Facebook ist es etwas anders. In den Sicherheitseinstellungen lässt sich ein Nachlasskontakt einrichten. Wird Facebook über das Ableben des Mitglieds informiert, so wird der Account in einen speziellen Status versetzt, sodass hier beispielsweise eine Trauerfeier angekündigt werden kann. Hier wird im Namen des Nachlasskontaktes gepostet, nicht im Namen des Verstorbenen. Ebenfalls kann der Kontakt für den Verstorbenen Freundschaftsanfragen von Freunden oder Familienmitgliedern annehmen, aber auch das Profil- und Headerbild ändern.

Ebenfalls ist einstellbar, dass der Bevollmächtigte Bilder aus dem Account der verstorbenen Person herunterladen kann. Was nicht möglich ist, das ist das Einloggen in den Account des Verstorbenen, private Nachrichten können also nicht gelesen werden. Alternativ kann man auch einstellen, dass niemand informiert wird, der Account also direkt gelöscht wird. Auch hierfür muss Facebook von eurem Ableben in Kenntnis gesetzt werden.

Hier muss man nun schauen, wie man das Ganze handhabt. Wir haben nun das Urteil, aber auch die Tatsache, dass ohne Zugangsdaten niemand in das Konto kommt. Das Urteil führt nicht aus, wie es wohl wäre, hätten die Eltern nicht das Passwort der Tochter gehabt. Muss Facebook dieses dann auch zurücksetzen? Falls ja, was passiert dann mit dem Mail-Provider? Der muss ja dann auch Zugriff erlauben, wenn keine Zugangsdaten beim Erben des digitalen Inhaltes vorliegen.

Vielleicht führt das Urteil dazu, dass Facebook dem Nutzer die Wahl an die Hand gibt – vertraglich geregelt könnte er anstellen, was der Nachlasskontakt genau erhalten soll. Bei Google ist es vielleicht charmanter gelöst, auch wenn es natürlich schon schräg ist, eine Mail eines Toten zu erhalten. Hier kann ich eine Mail an den Nachlasskontakt verfassen. „Hey Ho, ich bin leider tot, aber mein Nutzername am PC ist XYZ, das Passwort ABC. Meinen Passwort-Manager erreichst du so…“. Vielleicht eine gute Lösung, wenn man es digital privat halten und zu Lebzeiten nichts von seinen Zugangsdaten preisgeben will.

Letzten Endes ein schwieriges Thema und da frage ich gerne mal euch, wie ihr das handhabt. Und eine Sache des Alters kann es ja nicht sein, denn der Tod kommt bekanntlich gerne auch unangemeldet.

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