
Die Digitalisierung macht vor wenigen Dingen halt, die auch unser tägliches Leben betreffen. Diesmal ist es die elektronische Gesundheitsakte, für die Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Krankenkassen, die digitale Patientenaktien bieten wollen, sollen das auch vor 2021 schon tun können, dafür muss laut Gesundheitsminister Jens Spahn aber eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht werden.
Ziel soll es laut Spahn sein, dass Patienten Zugriff auf ihre Patientendaten erhalten, sei es via Smartphone oder Tablet. Die aktuelle Rechtslage ist im Bezug auf die elektronische Übermittlung von Patientendaten nicht eindeutig, das muss geändert werden. Im Zuge dessen sollen Nutzer dann via Authentifizierungsverfahren Zugriff auf besagte Daten erhalten, abgesichert ähnlich wie beim Online-Banking.
Patientendaten werden aber auch bei Rechtssicherheit nur dann übertragen, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht. Und die elektronische Patientenakte ist auch kein Ersatz für die elektronische Gesundheitskarte, nur zusätzliche Option. Wichtig sei hier vor allem, dass die verschiedenen digitalen Patientenakten der unterschiedlichen Krankenkassen auch untereinander kompatibel sind.
„Kassen, die das früher machen wollen, bekommen jetzt die notwendige Rechtssicherheit“, sagte Spahn der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Versicherte sollen auch per Tablet und Smartphone auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können. […] Wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Erfolg werden soll, müssen sich die Nutzungsbedingungen den Nutzern anpassen und nicht umgekehrt.“