Die Deutsche Telekom, Spotify und das nicht ganz so inklusive Streaming

Der Pascal hat uns angeschrieben. In seiner Mail geht es um die Deutsche Telekom, die als Bonbon den kompletten Traffic von Spotify nicht anrechnet, entsprechenden Vertrag vorausgesetzt. Wer 500 MB Traffic im Vertrag hat, der kann also 500 MB im Netz versurfen, dann aber dennoch unbegrenzt Musik hören. So jedenfalls die offizielle Aussage. Dennoch sollte man sein Volumen mehr als gut im Auge haben, wenn man tatsächlich dem verlockenden Angebot nachgeht, unterwegs dauerhaft zu streamen, anstatt den Offlinemodus zu nutzen.Spotify all offline

Pascal schreibt unter anderem in seiner Mail: Die Spotify-Flat der Telekom verspricht Streamen ohne Grenzen und ohne Anrechnung an das eigene Datenvolumen. Dies funktioniert auch. Eine gute Idee und ein Alleinstellungsmerkmal der Telekom, was sicherlich viele dazu bewegt, ihren Vertrag dort abzuschließen. Netzneutralität und die Diskussion dazu in der Presse hin oder her.

Allerdings werden die Cover, die Spotify bei jedem Songtitel lädt sowie bei der Ansicht der eigenen Playlist erscheinen auf das eigene Datenvolumen angerechnet. Da die Spotify-App in letzter Zeit sehr bilderlastig geworden ist, nimmt das Datenvolumen hier exponentiell zu. In  einem Support-Thread der Deutschen Telekom wird von bis zu 10 MB Traffic pro 30 Minuten Spotify gesprochen. Dies führt zu der absurden Situation, dass bei einigen Benutzern das eigene Datenvolumen von 300 MB bereits nach ein bis zwei Tagen Spotify-Streaming aufgebraucht ist und ein Speed-On-Pass gebucht werden muss, um normal surfen zu können. (übrigens nicht das erste Spotify-Problem)

Pascal weist in diesem Zusammenhang auf einen Beitrag im Forum der Deutschen Telekom hin, der in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen hat. Bei Menschen, die einen ausreichend dimensionierten Vertrag haben, dürfte dies alles kein Problem darstellen, wer aber wenig surfte, aber frequenter Spotify-Nutzer ist, der wird unter Umständen nachbuchen müssen, was mit Extrakosten verbunden ist. Was sagen die AGB der Deutschen Telekom dazu? Die aktuelle Preisliste Zubuchoptionen Mobilfunk (Privatkunden) spricht unter Punkt 7.2 unter anderem davon:

„Der Kunde erhält mit der Option Music Streaming die Möglichkeit, beliebige Musikstücke aus dem Angebot von Spotify auszuwählen, mit Smartphone, Tablet-Computer oder PC in voller Länge anzuhören, Playlisten zu erstellen, zu verwalten, sowie für eine Offline-Nutzung zu synchronisieren. Das übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App nicht in die Berechnung des Datenvolumens (Bandbreitenbeschränkung für die Datennutzung) des zu Grunde liegenden Tarifes ein. Wird Music Streaming nicht mit der Spotify-App genutzt, sondern z.B. über die Spotify Client-Software für PCs, wird das Datenvolumen bei der Berechnung der Bandbreitenbeschränkung mitgerechnet. Die Telekom stellt die Spotify-App für verschieden Betriebssysteme den Kunden kostenlos im Internet zum Herunterladen zur Verfügung.“

Man liest hier also nichts davon, dass noch Traffic verbraucht wird, sofern unterwegs Spotify gestreamt wird. Interessant, dass die Deutsche Telekom dies nicht einfach auf Infoseiten oder den AGB transparent darstellt, in Österreich wird dies zum Beispiel gemacht. Hier ist auch Spotify mit 3Österreich in einem Boot und gleich auf der Startseite werden die Cover erwähnt. Ist das die Transparenz gegenüber Kunden, die man versprochen hat, Deutsche Telekom?

Was kann man eigentlich bei Spotify zu diesem Thema lesen – weiss der Musikdienst davon, dass Traffic für den Kunden anfallen kann? Die Support-Seite spricht zumindest nicht davon: „Dank dieser Partnerschaft wird Spotify das Datenvolumen nicht belasten. Deine Musik ist so dein ständiger Begleiter ohne jede Datenbeschränkung.“

Long story short: Behaltet diese, nicht einmal neue Tatsache auf jeden Fall im Hinterkopf. Die Deutsche Telekom sollte das Ganze vielleicht etwas transparenter kommunizieren, dann gibt es auch keine unglücklichen Nutzer. Beim Freibier will keiner für kleines Geld auch noch die Pappbecher bezahlen.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

42 Kommentare

  1. Wahrscheinlich hat Spotify die Server (IP-Adressen) geändert, von denen die Cover geladen werden und diese IPs sind bei der Telekom (noch) nicht auf die Whitelist gekommen. Zumindest lief das schon vor ca. 5 Jahren bei vybemobile so ab. Es sei denn, es ist tatsächlich so gewollt…

  2. Kann man Spotify nicht im Hintergrund laufen lassen, so dass keine Bilder angezeigt/heruntergeladen werden müssen?

  3. Der o. g. Satz ‚..für die Nutzung von Music Streaming fließt bei Nutzung mit der Spotify-App ..‘ legt nahe, dass es hier keinerlei Ausnahmen gibt. Das bedeutet, meiner Meinung nach, das die Berechnung des Datenvolumens für Cover o. ä. rechtlich nicht haltbar ist. Da könnte man dann über eine Strafanzeige wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges nachdenken.

    ABER in den AGB steht auch noch ‚..Die Telekom stellt die Spotify-App für verschieden Betriebssysteme den Kunden kostenlos im Internet zum Herunterladen zur Verfügung…‘. Diese Regelung gilt also nur für die App, die die Telekom zur Verfügung stellt. NICHT für die App die Spotify selbst in den App-Stores bereitstellt. Also, rein kleinkariert, mit der Juristenbrille betrachtet (IANAL!!) Hat die Telekom überhaupt eine solche App? Der Kunden, der 9,95 im Monat zahlt, hat einen Anspruch auf diese App. Im Umkehrschluss stellt sich mir die Frage, ob die Telekom berechtigt ist, diese 9,95 im Monat zu kassieren, wenn sie die App nicht bereitstellt bzw. bereitstellen kann.

  4. @Richard: Wieso? Das Cover hat halt nichts mit der Musik zutun, die gestreamt wird. Wahrscheinlich wird das Cover sogar von einem anderen Server geladen. Eigentlich ist die Formulierung in den AGB unmissverständlich. Nur, und wirklich nur das Musik-Streaming und wirklich nur über die Spotify-App auf dem Handy ist vom Traffic ausgeschlossen. Genau das lese ich aus dieser Formulierung heraus. Nicht das herunterladen (was ja kein Streaming ist) und eben auch nicht das Nutzen des Handys als mobiles Modem um Spotify am PC zu betreiben.

    Ansonsten liegt es hier an Spotify, wenn sie so einen Deal mit der Telekom (und auch anderen Anbietern im Ausland z.B.) eingehen, dass sie solche Optionen wie Cover optional machen. Ich kann nicht die App aufblähen und zusätzliches Datenvolumen durch Hochauflösende Cover verbraten ohne das man es deaktivieren kann.

    Genau aus dem Grund fliegen solche Apps bei mir halt auch wieder runter.

  5. Meiner Meinung nach beste Methode:
    Man kauft sich die Musik. Die hat man dann auch noch wenn Spotify keinen Bock mehr hat und die Pforten schließt. Und natürlich immer offline zur Verfügung.

  6. „Da die Spotify-App in letzter Zeit sehr bilderlastig geworden ist, nimmt das Datenvolumen hier exponentiell zu.“

    -> Falsch. Linear, nicht exponentiell 😉

  7. @Andy: Das war auch mein Gedanke. Exponentielles Wachstum des Datenvolumen wäre sehr sehr schlecht.

  8. Kann man das Laden der Cover bzw. alles andere was auf das eigene Volumen angerechnet wird abstellen? Wenn nein, hat die Telekom ein Problem. Da steht das Streaming über die App wird auf das Volumen nicht angerechnet. Das heist für mich: Wenn ich die App zum streamen benutze verbrauche ich kein Volumen. Das wird durch die Werbeaussagen auch noch bestätigt. Diese Unterscheidung kann dem Kunden nicht zugemutet werden. Erst rech nicht, wenn das Laden der cover nicht abstellbar ist.

  9. @Benny Ähh, wieso hat das Cover nichts mit der Musik zu tun? Was soll ich mit dem Cover ohne die Musik? Und wenn das Cover über die App, die mir von den T-Mobile für die Spotify-Option angeboten wird, heruntergeladen wird gehe ich als „normaler“ Verbraucher davon aus, dass alles was die App bietet dann auch in der Option enthalten ist. Es sei denn es ist explizit erwähnt.

  10. Ganz cleveres Marketing – wage ich mal zu behaupten. Erst is spotify nicht angerechnet, dann steigt das Datenvolumen für „drumherum“ so dermaßen an, dass auch das restliche Datenvolumen belastet wird und die Nutzer zwar verärgert, aber dennoch irgendwann zu speedon greifen und das dank Vertrag ganze 2 Jahre lang ertragen müssen. (und denkt dran Telekom-Kooperation != „spotify wird nicht angerechnet“, da kann etwas mehr an Rückkanal als Featureplanung zw. Telekom und Spotify laufen…)

    Aber ich wette, dass es nicht lange kommen wird bis die ersten Nutzer per Wireshark Spotify’s Image-Server finden und diese dann per Android-Hosts-Datei unschädlich machen können 🙂 Braucht aber wie immer nen Android mit Root.

  11. Ein Fall für den Verbraucherschutz, wie schon so richtig geschrieben wurde.

    Abgesehen davon, dass ich solche Modelle, die nach Datenart und -Quelle unterscheiden, bedenklich finde (Stichwort Netzneutralität), verstehe ich nicht, dass die Telekom sich hier so ins Knie schießt. Es ist doch klar, dass der Kunde/Verbraucher hier versteht, et könne unbesorgt mobil Musik hören, ohne dass das auf sein Datenvolumen angerechnet wird. Wer da jetzt kommt mit Nebendaten wie Cover usw, die man bei Gebrauch der App nicht vermeiden kann (!), verkaspert seine Kunden.

  12. @Benny: ‚bei Nutzung mit der Spotify-App‘ bedeutet, dass damit alles abgegolten ist, was die App an Daten bewegt. Also auch die Cover. Insbesondere, wenn sich die Cover-Bereitstellung, getrennt von allen andren Diensten, nicht einschränken oder verhindern lässt. Wenn die App beispielsweise ab heute auch eine Liveticker für die Fußball-WM beinhalten würde, dürfte die Telekom auch dafür kein Volumen abziehen. Und natürlich ist Streaming auch eine Form des Downloads, denn Download definiert sich als ‚Datentransfer von einem Server zu einem Client‘. Im Gegensatz zum Download ist Streaming nur nicht darauf ausgelegt, die Daten im Ergebnis dauerhaft auf dem Datenträger des Client vorzuhalten.

    So sehe ich es.

  13. Da die Cover zumindest bei mir immer wieder durch die App neu geladen werden, ist das quasi auch eine Art „Streaming“. Und etwas, das zu der Benutzung der App gehört. Und die Nutzung der App wird eindeutig in den AGB der Telekom vorausgesetzt, um diese Option „Music Streaming“ nutzen zu können. Man darf hier nicht den Namen der Option mit dem Inhalt der Option verwechseln.

    Es kann ja auch nicht sein, dass sich erstens nirgendwo ein Hinweis dazu findet und zweitens die Höhe des Zusatzvolumens für den Nutzer weder vorhersehbar noch in der Höhe kalkulierbar ist und dass man drittens nur per Firewall auf gerooteten oder gejailbreakten Geräten dieses Verhalten der App unterbinden kann (wenn man die Server gefunden hat).

  14. Die Cover müssen inkl sein. Der Kunde kann ja nicht wissen das diese Cover nicht von Spotify kommen. Wie will er das den erkennen?

    Damit die telekom damit durchkommt. Müsste die Telekom das klar Kommunizieren das Cover und Playlisten ausgenommen sind.

    Und selbst dann. Das wäre so wenn man sagt youtube ist inkls. Aber nur die Videos. Der Traffik der Seite selber (Text, Grafiken, Elemente, Scripte, der Werbung, Kommentare) und dergleichen werden angerechnet. Diese Sachen sind bestandteil von youtube. Egal woher die Daten kommen.

  15. @Tichy
    Bedenklich sind sie dann, wenn Pakete priorisiert werden. Das bestimmter Content kostenfrei ausgeliefert wird ist eine ältere Idee (Provider/Hotels/Kongresszentren/younameit liefern ihre eigenen Websiten schon immer frei Haus, manche auch den Wetterdienst, den Tourismusverein, die Wanderroutendatenbank, etc).

    Netzneutralität bezieht sich ausdrücklich darauf, dass alle Pakete gleich schnell unterwegs sind – nicht darauf, dass der Anschlussinhaber für ein Paket mehr bezahlt als für ein anderes. Mit Netzneutralität soll verhindert werden, dass die Telekom Spotify zur Kasse bittet weil der Magentariese grade schlecht drauf ist – nicht das Spotify den Datenverbrauch seiner Kunden subventioniert (hat eigentlich irgendjemand Netzneutralität geschrien, als es den Kindle auch mit WWAN gab?) – denn genau das ist dieser Tarif. ((Hier sehe ich auch nicht viel Erpressungspotenzial, denn wenn Spotifytraffic plötzlich teurer wäre als stinknormaler, würden selbst die Kunden in Scharen kündigen die kein einziges kB Spotifytraffic nutzen – und mit den IT-Affinen wohl das gesamte nähere Umfeld. (Seit mich der Support von Fujitsu-Siemens vor Jahren mal äußerst rüde behandelt hat, kommt bei den ~40 Leuten die mich fragen wenn Geld für Halbleitertechnik ausgegeben werden soll (oder das teure Silizium zickt) kein Fujitsu-Siemens mehr in die Tüte. Andere IT-Affine Leute werden sicherlich auch beim Hardwarekauf von Familie und Freunden zu Rate gezogen – nicht nur wenn die Hardware zickt).

    • Das ganze Schlamassel hätte vermieden werden können, wenn man das mit der Netzneutralität (und den Gedanken dahinter!) wirklich ernst nehmen würde.

      Besser wäre:

      Keine Bevorzugung von Spotify. Keine Extrawurst für sonst irgendwas. Sondern einfach nur eine ehrliche Flatrate. Oder wenigstens genug Volumen.

  16. Was nützt da Transparenz?
    Der Kunde zahlt doch an die Telekom für die Priorisierung der Spotify-Daten. Dazu zählen nun mal auch Cover der Songs.
    Ich würde mich auch verarscht fühlen. Gerade wenn man diese Option bucht, weil man sonst kaum Datenvolumen benötigt.

  17. @Andy K:
    Es geht dabei wohl auch weniger darum, dass die Cover irgendwann nicht mehr laden, weil das Volumen aufgebraucht ist, sondern eher darum, dass die Cover eben das übrige frei verfügbare Volumen aufbrauchen.

  18. Was für eine Möglichkeit hat man denn nun, um gegen die Telekom vorzugehen wenn das Datenvolumen durch Spotify belastet wurde?

  19. Ein kleiner Vogel zwitscherte mir, dass man dieses Blog aufmerksam liest. Mich würde es nicht wundern, wenn wir hier bald was hören.

  20. Wie sieht die Telekom das denn im Zusammenhang mit §45g TKG? http://dejure.org/gesetze/TKG/45g.html
    Wäre mal interessant zu wissen.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.