Die Bundesnetzagentur geht erneut gegen Router-Hacking vor. Dies teilt man in einer am 18. Januar veröffentlichten Pressemitteilung mit. Man sei im Januar erneut gegen Router- bzw. Telefonanlagen-Hacking vorgegangen. In mehreren Fällen hat die Behörde Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote sowie Auszahlungsverbote erlassen.
Es gab damals schon einmal so eine Geschichte, da waren löchrige FRITZ!Boxen von AVM im Spiel. In kurzen Zeiträumen wurden über die gekaperten Router massenhaft Verbindungen zu ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern teils über Call-by-Call generiert. Diese Verbindungen hätten dabei bis zu sechsstellige Schadenssummen verursacht, so die Bundesnetzagentur.
„In allen Fällen hat die Bundesnetzagentur durch ihre Entscheidung verhindert, dass die betroffenen Verbraucher und Endkunden die ihnen entstandenen Kosten bezahlen müssen“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.“ Auch die Netzbetreiber werden durch das zusätzliche Auszahlungsverbot geschützt. Wichtig ist dabei, dass die Netzbetreiber uns frühzeitig informieren und Geldflüsse bis zur behördlichen Entscheidung einfrieren.“
In einem Fall wurden zu Lasten von verschiedenen Endkunden über 600.000 Verbindungsminuten zu über 1.500 ausländischen Rufnummern und Satellitenrufnummern generiert. Diese Verbindungen hätten dabei einen Gesamtschaden über 200.000 Euro verursacht.
Auch über den Anschluss einer Stadtverwaltung wurden Anfang 2019 innerhalb von zehn Stunden über 5.000 Verbindungen zu rund 200 Auslandsrufnummern initiiert. Insgesamt sind in diesem Fall fast 59.000 Gesprächsminuten mit einem Schaden von mehreren tausend Euro generiert worden.
Auch ein paar Tipps hat man auf Lager:
- Schützen Sie Ihre Systeme mit individuellen und sicheren Passwörtern. Informationen zur Erstellung sicherer Passwörter gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi-fuer-buerger.de).
- Sperren Sie grundsätzlich nicht benötigte Zielrufnummern (z.B.Auslandsnummern, Sonderrufnummern). Sperrungen kann man im Router bzw. in der TK-Anlage einrichten, bestimmte Rufnummernarten wie Sonderrufnummern kann man zudem beim Netzbetreiber netzseitig sperren.
- Aktualisieren Sie regelmäßig und unverzüglich nach Herstellerfreigabe die Software Ihrer Endgeräte.
- Überprüfen Sie regelmäßig ihre Rechnung auf Auffälligkeiten.
