Deutsches Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist laut EuGH unzulässig

In Deutschland wurde 2013 das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beschlossen. Im Wesentlichen wurde es durch große Verlage, federführend war damals die Axel Springer SE, auf den Weg gebracht, um Google Geld zu entlocken. Man wollte für Artikelauszüge bei Google News Geld sehen. Das ganze Projekt floppte in der Praxis, denn Google zuckte mit den Schultern, wollte nichts zahlen und entsprechende Sites einfach nicht mehr in den Google News aufführen. Jetzt kommt es noch dicker: Laut einem EuGH-Urteil ist das Gesetz eigentlich ohnehin gar nicht anwendbar.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger war von Anfang an umstritten, denn auch wenn die Lobbyisten damit tröteten, dass angeblich jeder Journalist davon profitieren könne, war es sehr auf die Interessen großer Verlage ausgerichtet und eine unverblümte Strategie, um bei Google abzukassieren. Wie angedeutet, ging der Plan nicht auf: Statt sich bei Google News auslisten zu lassen, stellten die Verlage ihr Material dann doch lieber wie gehabt kostenfrei zur Verfügung. Am Ende entstanden also Kosten für die Steuerzahler, mehr Bürokratie und nicht einmal der erhoffte Geldsegen für die Verlage.

Schon das ist blamabel genug für die Verlage und auch die deutsche Politik. Doch laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Gesetz insgesamt unzulässig. Grund: Es hätte erst durch die EU-Kommission notifiziert werden müssen. Weil das aber damals nicht geschehen sei, dürfe es auch nicht angewandt werden. Angestoßen wurde die Klärung bereits 2017, denn seitdem gibt es Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google über Lizenzzahlungen.

Schon ein Gutachten aus dem Dezember 2018 kam zum Ergebnis, dass das Gesetz wohl hätte notifiziert werden müssen. Am Ende könnte der ganze Schmarrn nun für alle Beteiligten ein teurer Spaß werden, denn die Verlage bleiben dann vermutlich auf ihren Anwalts- und Prozesskosten sitzen. Mit Pech könnte nun sogar der Staat und damit der Steuerzahler haften müssen, denn in einem Gutachten des Bundestages ist angemerkt, dass dies beim Verstoß gegen die Notifizierungspflicht der Fall sein könnte. Das Szenario ist nun eingetreten, da die Regelung als „technische Vorschrift“ zu verstehen sei, welche bei der EU-Kommission hätte abgenickt werden müssen.

Leider wurde als neue Lösung ohnehin bereits ein europäisches Leistungsschutzrecht beschlossen – trotz zahlreicher europaweiter Demonstrationen und Proteste. Auch jenes ist sehr rückwärtsgewandt und dient in erster Linie den Interessen großer Verlage. Das hatten auch wir bzw. Caschy damals im Blog scharf kritisiert – leider blieb das alles ohne Erfolg.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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9 Kommentare

  1. Norbert Schrage says:

    Schade, dass das Recht einmal mehr uns Google, FAcebook und anderen großen Konzernen vor den Rachen wirft. Wie vielen Journalisten wohl diese Entscheidung den Job kosten dürfte?

    • Hoffentlich all denjenigen, die wie du nicht lesen (und schreiben) können: „Leider wurde als neue Lösung ohnehin bereits ein europäisches Leistungsschutzrecht beschlossen.“ Upps.
      Ansonsten: wenn eine Zeitung etc. ökonomisch darauf angewiesen ist, für ihr kurzfristiges Überleben zeitnah durch Google & Co. für die Snippet-Anzeige vergangener Jahre entschädigt zu werden, dann ist der Laden doch eh erledigt. Oder was meinst du? Dass das Leistungsschutzrecht auch kleine Anbieter trifft oder treffen kann und dann benachteiligt ggü den großen Verlagen. wenn die zB in Blogs zitieren wollen, scheinst du ja nicht zu verstehen. Lies doch mal den Text hinter dem Link, den Herr Westphal dir dankenswerterweise da ließ … .

    • So ein Quatsch habe ich schon lange nicht mehr lesen müssen. ‍♂️

    • Das Gesetz ist durch und durch ein schlechter Scherz, und es ist eine Schande für die deutsche Politik, dass ein derart offensichtlich von Lobbyisten getriebenes Gesetz tatsächlich verabschiedet wurde.

      Aber das können manche Branchen besonders gut, statt sich mal die Frage zu stellen ob man selbst vielleicht alle wichtigen Entwicklungen verpennt hat, wird lieber nach dem Gesetzgeber geschrien.

    • Du hast den Artikel nicht gelesen, lieber Norbert…….da stand nämlich ganz deutlich drin, das der große Geldsegen ausblieb. Und das nicht erst seit diesem Artikel.
      Es bleibt also alles beim Alten, kein Angestellter Märchenerzähler wird seinen Job verlieren, weil die Politik ein von Lobbyisten erfundenes Gesetz einfach durchgewunken haben.
      Weder sind die großen Verlage pleite gegangen, noch ist auch nur ein Journalist entlassen worden, noch haben die großen Verlage Geld von Google bekommen.
      Blöd, gelle……

    • Wenn ein Journalist deswegen gekündigt worden wäre, dann dürftest Du die Schuld bei den Verlagen suchen. Das Gesetz nennt sich ja auch eindeutig „Leistungsschutzrecht für *Presseverleger*“, Journalisten werden darin gar nicht wirklich beachtet! Es hätten also alle draufgezahlt (auch kleine Blogger wie ich) außer die Verlage, die hätten die Kohle eingeschoben und ihre Mitarbeiter aka Journalisten hätten dumm aus der Wäsche geguckt. Wirklich ein toller Vorteil für die Journalisten… *NICHT*!

  2. Das Traurige daran: Es gibt scheinbar niemanden mehr in den ganzen Entscheidungsprozessen mit genügend Einfluss, der noch über logischen Sachverstand verfügt.
    Allein die Tatsache, dass andere Unternehmen ihre Produkte klassisch gegen Geld einfach verkaufen, scheint bei den entsprechenden Verlagen als völlig weltfremde schwarze Magie o.ä. gesehen zu werden.
    Wenn Google etwas finden und listen kann, ist es auch ohne Google auffindbar. Demnach sollten wohl die Unternehmen einfach dafür sorgen, dass ihre Seiten eben nicht mehr dort auffindbar sind.
    Kann diese Typen mal wieder jemand zur Besinnung prügeln? Als Journalist, der für einen dieser Verlage arbeitet, würde ich mich für so viel dumme Naivität und Ignoranz schämen.

    • Das Thema ist an allen Fronten eine reine Farce. Wenn die Verlage nicht bei Google gelistet werden wollen würden, gibt es dafür eine Menge Möglichkeiten.
      Die Verlage wollen aber gelistet werden, die Besucher die durch Google kommen haben und an der Werbung Held verdienen, und zusätzlich noch von Google Geld dafür bekommen, dass Google ihnen die Besucher und damit Werbeeinnahmen bringt.

      Klingt absurd, ist es auch.

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