Erinnert ihr euch noch an den Trubel rund um die DWD WarnWetter-App? WetterOnline hatte dagegen geklagt, weil das staatlich finanzierte Angebot kostenlos angeboten wurde und über die Warnungen hinausgeht. Man sah hier eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Infolge dieser Klage musste die DWD WarnWetter-App das kostenlose Angebot stutzen, der erweiterte Umfang muss bezahlt werden.
Mittlerweile ist man eine Instanz weiter, das Urteil erweckt den Eindruck, dass es positiv für die DWD WarnWetter-App sei, ich denke aber, dass da noch etwas folgen wird, die App dementsprechend nicht wieder 1:1 kostenlos wie damals angeboten wird. Aber ich bin weder Richter, noch Jurist.
Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten lasse. Die Bereitstellung der WarnWetter-App sei schon gar keine „geschäftliche Handlung“ im Sinne des Wettbewerbsrechts:
Der Deutsche Wetterdienst werde nämlich aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig. Nach § 4 Abs. 1 DWDG (Gesetz über den Deutschen Wetterdienst) gehöre zu diesen gesetzlichen Aufgaben auch die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Teil der Daseinsfürsorge.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die zu Grunde liegenden Rechtsfragen noch nicht höchstrichterlich geklärt sind. Bin mal gespannt, wie das sich entwickelt, könnte mir denken, dass das Anbieten von normalen Wetterdaten als Dienstleistung gesehen wird – im Gegensatz zur Unwetterwarnung, die ja klar unter die Daseinsfürsorge fällt.