Deutscher Wetterdienst: Teilerfolg für WarnWetter-App

Erinnert ihr euch noch an den Trubel rund um die DWD WarnWetter-App? WetterOnline hatte dagegen geklagt, weil das staatlich finanzierte Angebot kostenlos angeboten wurde und über die Warnungen hinausgeht. Man sah hier eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Infolge dieser Klage musste die DWD WarnWetter-App das kostenlose Angebot stutzen, der erweiterte Umfang muss bezahlt werden.

Mittlerweile ist man eine Instanz weiter, das Urteil erweckt den Eindruck, dass es positiv für die DWD WarnWetter-App sei, ich denke aber, dass da noch etwas folgen wird, die App dementsprechend nicht wieder 1:1 kostenlos wie damals angeboten wird. Aber ich bin weder Richter, noch Jurist.

Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass sich aus dem Wettbewerbsrecht kein Unterlassungsanspruch gegen den Deutschen Wetterdienst herleiten lasse. Die Bereitstellung der WarnWetter-App sei schon gar keine „geschäftliche Handlung“ im Sinne des Wettbewerbsrechts:

Der Deutsche Wetterdienst werde nämlich aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig. Nach § 4 Abs. 1 DWDG (Gesetz über den Deutschen Wetterdienst) gehöre zu diesen gesetzlichen Aufgaben auch die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Teil der Daseinsfürsorge.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat und die zu Grunde liegenden Rechtsfragen noch nicht höchstrichterlich geklärt sind.  Bin mal gespannt, wie das sich entwickelt, könnte mir denken, dass das Anbieten von normalen Wetterdaten als Dienstleistung gesehen wird – im Gegensatz zur Unwetterwarnung, die ja klar unter die Daseinsfürsorge fällt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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31 Kommentare

  1. Auch falls sie nun alles wieder kostenlos anbieten dürften: Die 1,99 war es auf jeden Fall wert, das können sie gern behalten.

  2. Oh Gott. Ich sehe den Shitstorm schon vor mir, falls die App wieder kostenlos werden sollte. Sämtliche Vollblutdeutsche, die den Kaufpreis unverzüglich zurückerstattet haben wollen….

  3. Der Preis von 1,99 ist mehr als fair für den Funktionsumfang und ich habe ihn auch gezahlt, nur dennoch bin ich nicht einverstanden damit eine mit Steuern finanzierte Sache nochmal zu bezahlen. Bin gespannt wie der Rechtsstreit weiter geht

  4. Habe die App gekauft, und die Vorhersagen sind verdammt gut, kein Vergleich zu dem sehr fehleranfälligen Kaffeesatzlesen von WetterOnline welche ich vorher genutzt habe.

  5. Die wie war das Wetter der letzten Tage App wird wieder kostenlos. Wow. Für was anderes taugt die App nicht. Auch nicht für die 2€.

  6. Ich hab zwar als MA des Kat-Schutzes die Version kostenlos bekommen, aber ich finde für den Umfang sind 2€ echt angemessen.

  7. Was soll ich mit den kostenlosen Ami-Apps, wo außerhalb von Wisconsin das Wetter immer irgendwo zwischen -10 und 30 Grad mit gelegentlichem Regen und Sonnenschein changiert. Wenn die Amis meinen, ihr Wetter ist mit den normalen Steuern bezahlt, okay. In Deutschland ist das offenbar irgendwie anders.

  8. Danke nochmal für den Hinweis. Mein Guthaben durch die Google Umfragen gebe ich für so etwas gerne aus.

  9. Bin auch kein Jurist und will mich da auch nicht so raushängen, aber Daten des DWD können auch in anderen Apps verwendet werden, etwa seit kurzem Meteogramm, die sie dann graphisch aufbereiten. Das Zauberwort heißt Open Data, nach dessen Prinzip etwa der Norwegische Wetterdienst schon lânger arbeitet. Warum sollte dann der DWD in seinen Apps seine eigenen Daten nicht verwenden können ?! Das würde ich gar als ziemlich kafkaesk bezeichnen. Und ja, ich hatte auch bezahlt, und nie bereut….

    • Was hat das mit Norwegen zu tun? Der DWD bietet seit Jahren seine Daten per open data an. Zugespitzt gesagt hätten private Anbieter gerne die Daten des DWD, die mit reichlich Steuergeld entstanden sind, um daraus ein kommerzielles Angebot zu schmieden, ohne dabei von einem kostenfreien Angebot des DWD selbst gestört zu werden. Darauf basierte auch die ganze wettbewerbsrechtliche Argumentation. Freilich ist der DWD aber kein gewerbliches Unternehmen sondern eine Behörde des Bundes, weswegen sich die Anwendung des Wettbewerbsrechts eigentlich ausschließt, zumindest solange er eben als Behörde tätig ist (=in Ausübung der hoheitlichen Aufgaben aus Gesetz). In der nächsten Instanz geht es also darum a) als Behörde tätig? Wenn ja ist das Thema bereits erledigt.

  10. Ich benötige die App zwar nicht, habe die 1,99 Euro aber gerade gerne bezahlt.
    Lieber dafür, als für WetterOnline!

    • Das musst du aber mal erklären. Du benötigst die App nicht, kaufst sie aber gerade? Welcher unerkannte Tipp steckt hinter dieser Nachricht?

      • Auch wenn Sie es nicht nachvollziehen können. Diesen Betrag zahlte ich aus Überzeugung und mit gutem Gewissen.

        • Muss man schlechtes Gewissen haben, wenn man eine App *nicht* kauft, die man *nicht* braucht? 😉

          Ich habe die App übrigens gerade gekauft. Ich benötige sie aber und habe nun wegen 2 Euro auch ein total gutes Gewissen.

      • Wichtiger ist, denke ich, die Wetteronline-App zu deinstallieren. Das habe ich auf allen Handys/Tablets schon vor Monaten gemacht, als ich von der Klage gehört habe.

        • Die Klage war schon legitim. Steuerfinanzierte Mitbewerber will keiner, auch dein Arbeitgeber oder du nicht. Also so böse war WetterOnline nicht. Dazu braucht es keinen Shitstorm. Und deswegen braucht man nicht über sie herfallen. Und letztlich haben sie nur in einem Rechtsstaat das gemacht, was eben dieser auch vorsieht. Recht bekommen. Recht feststellen lassen. Und ggflls. halt auch kein Recht bekommen.

          • Denkst du ernsthaft, dass WetterApp X jeweils eigene Wetterstationen und Großrechner unterhält? Die bekommen alle die Daten vom jeweiligen nationalen Wetterdienst. Steuerfinanziert. Daraus machen die dann ihre Angebote mit Werbung oder extra Gebühr. Der DWD hat die Daten dem steuerzahlenden Bürger direkt zur Verfügung gestellt. Als Firma die damit ggf Umsatz verliert würde mich das auch stören, warum du das hingegen so verteidigst ist mir nicht klar. Der DWD muss die Daten den privaten Anbietern übrigens vollkommen kostenfrei zur Verfügung stellen, dagegen hat auch niemand geklagt.

            • Volker Mönch says:

              Ich verteidige nur den Rechtsstaat und habe Verständnis für WetterOnline, wenn sie sich auf diesen berufen. Mehr nicht. Und wer hier Recht hat, DWD oder WetterOnline ist mir hier und jetzt total egal, das haben Richter zu entscheiden. Ich übe keine Selbstjustiz 😉 aus, indem ich meine Apps lösche oder mich abfällig über eine Firma äußere. Beide Parteien werden schon wissen was sie tun. WetterOnline muss dabei Geld verdienen, DWD nicht. Und letztlich ist es auch total egal ob ich nun 2 Euro oder nichts bezahle. Es geht immer nur um das Bessere Angebot, um den Wettbewerb.

  11. Sehr gute App. Zuverlässiger Dienst, der sich auf das Wesenliche konzentrtiert. Der klagende Dienst (Wetter Online) wird so lange ich lebe keinen Cent von mir bekommen.

  12. Unter den Gesichtspunkten Prognosequalität für Hessen und Berlin sowie Funktionsumfang ist IMO die kostenpflichtige DWD App eindeutig der kostenpflichtigen WetterOnline App überlegen. Zudem scheint die DWD App aktiv weiterentwickelt zu werden. Sie erhielt zB vor einigen Tagen Binnensee Wetterwarnungen. Mein kostenpflichtiges Abo des Premium Radars der WetterOnline App verlängerte ich im Mai nicht mehr, da dieses zunehmend unsinnige Daten lieferte (zB Gewitter wo keins ist und umgekehrt).

  13. Zur Strafe meidet man am besten WetterOnline. Die haben schließlich den ganzen Zirkus aus purer Gier losgetreten. Viel Theater um nichts, das schlußendlich den Steuerzahler Geld kostet und die Gerichte unnötig belastet.

  14. Sebastian says:

    Das mit der Daseinsfürsorge ist ein spannender Punkt.

    Als Mensch ist es für mich essentiell nicht krank oder verletzt zu werden. Daraus könnte man ableite, dass es überlebenswichtig ist eine verlässliche Wettervorhersorge zu haben, damit man angemessen auf den Tag vorbereiten kann (Kleindung, Schirm, gar nicht erst das Haus verlassen). So kann man vermeiden sich eine tödlich verlaufende Lungenentzündung einzufangen oder von einer umherfliegenden Kuh erschlagen zu werden.

    Diesem Anspruch folgend sind die Wettervorhersagen und Karten des DWD Daseinsfürsorge und die ganze Blase von wetteronline platzt…

    • Auch ohne fliegende Kühe ist es wichtig, sich zB auf Glatteis, Sturm, Gewitter, eine Hitzewelle oder besonders tiefe Temperatur, etc. jeweils angemessen vorbereiten zu können. Es lebt ja auch nicht jeder in der City und fährt nur von Tiefgarage zu Tiefgarage, über stets geräumte, städtische Straßen. Für Bürger im ländlichen Raum ist Wetter nicht nur Hintergrundbeleuchtung der Freizeitgesellschaft oder Thema für die quasselnde morning show im Radio. Ich konnte es gar nicht fassen dieses tolle Angebot des DWD so unter Beschuss zu sehen. Der DWD hätte es dann auch einfach lassen können, muss ja keine App geben. Dass die trotzdem dabei geblieben sind und nun gerichtlich dafür kämpfen die App wieder kostenlos anbieten zu dürfen (!) kann man nur anerkennen.

  15. Ich nutze aber fast ausschließlich Wetter24 der Meteo-Group. Diese ist in meiner Region mitunter erschreckend genau aber auch relativ teuer wenn man es mit den Abo-Diensten nutzt.

  16. Daseinsvorsorge ist ein elementarer Bestandteil unseres Gemeinwesens. Da sich die Bedingungen, unter denen Menschen ihr Dasei fristen , dynamisch verändern, muß sich auch die Vorsorge anpassen dürfen . Das heisst für mich , auch auf neue Felder z. B. elektronische Dienste ausweiten dürfen. Sog. „Freies Unternehmertum“ im neoliberalen Sinne bedeutet doch immer „Gewinne einstreichen und bei deren Ausbleiben nach staatlicher Regulierung oder gar Hilfe rufen.“ Wir bräuchten viel meehr söfentlich finazierte und damit gemeinfreie Basisversorgung , von Wohnraum bis ÖPNV zur Wettervorhersage. Wer privatwirtschaftlihc dann im gleichen Bereich gwinne machen will muß eben einen füber die Basisversorgung hinausgehenden Mehrwert bieten oder es sein lassen .

  17. Da der DWD als Bundesbehörde dem BMVI untergeordnet ist finde ich es viel spannender wie weit man beim BMVI gewillt ist zu gehen (bis vor den BGH?). Und letztlich zahlt man als Steuerzahler ja auch diesen Rechtsstreit.

    Ich bin mal gespannt wann der erste auf die Idee kommt das ARD und ZDF keine Programminfos mehr ohne zu zahlen herausgeben dürfen…

    Naja.

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