
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einem Gesetzesentwurf zu Änderungen bei Personalausweisen und Pässen zugestimmt. Ziel des Ganzen sei die Stärkung von Sicherheit im Dokumentenwesen. Der finale Entwurf findet sich an dieser Stelle. Damit gehen die folgenden Änderungen einher:
Für den Personalausweis ist das Abspeichern von zwei Fingerabdrücken künftig verpflichtend. Aus Gründen der Fälschungssicherheit muss – wie bereits seit längerem diskutiert – das Passbild digital erstellt und direkt an die Passbehörde übermittelt werden. Hier bleibt jedoch nach wie vor die Wahlmöglichkeit durch den Antragsteller: Das biometrische Passbild kann in einem Fotofachhandel aufgenommen werden, eine Festlegung auf private Dienstleister gibt es keine. Die zuvor evaluierte Verpflichtung, Bilder direkt in der Behörde aufzunehmen, ist im Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Hier sieht man dennoch eine „erweiterte Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in Behörden vor“.
Änderungen gibt es auch für die Angabe des Geschlechtes im Reisepass: Hier passt man sich den Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation an. Die Folge? Die Angabe von männlich („M“) und weiblich („F“) wird durch den Eintrag von „X“ im Pass ergänzt, um Personen zu repräsentieren die „weder männlich noch weiblich sind“.
Weitere Änderungen betreffen die Kinderreisepässe: Hier hat man die Geltungsdauer auf ein Jahr verkürzt. Eine mehrmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bleibt jedoch möglich. Nicht betroffen davon ist der biometrietaugliche Pass: Jenen gibt es weiterhin mit einer Gültigkeit von sechs Jahren.
Die wenigsten Leser dürfte wohl die Änderung betreffen, dass man für Strafgefangene eine Ausweispflicht ab 3 Monaten vor Haftentlassung einführt. Diese Pflicht soll die künftige Wiedereingliederung unterstützen.