Caschys Blog

Deutsche Telekom wird wieder Drosselkom, diesmal an den Glasfaseranschlüssen der Konkurrenz


Vor ein paar Jahren wurde die Deutsche Telekom gerne als Drosselkom bezeichnet, seinerzeit ging es aber darum, dass die Telekom DSL-Tarife mit Volumengrenzen anbieten wollte. Hat sich zum Glück nicht so durchgesetzt. Nun kann man die Bezeichnung „Drosselkom“ dank der Bundesnetzagentur wieder aufwärmen. Jene hat nämlich beschlossen, dass die Telekom bei Anschlüssen quasi Hausrecht hat. Kommt es zu Störungen, haben andere Anbieter das Nachsehen. Aber der Reihe nach.

Die Telekom hat seinerzeit bekanntlich auf Kupfer statt Glasfaser gesetzt. Nun versucht man mit Super Vectoring den Leitungen noch einmal schnelleres Leben einzuhauchen, bis zu 250 MBit/s sind so aktuell möglich. Das Problem: Werden im gleichen Bereich auch Glasfaseranschlüsse genutzt (die dann im Keller eines Hauses eben auf die Kupferleitungen gehen), kommt es zu Störungen durch sich teilweise überschneidende Frequenzen (bei parallel Vectoring oder Super Vectoring  im Haus).

Bei den Glasfaseranschlüssen sieht es so aus, dass wohl nur rund ein Drittel direkt bis in die Wohnungen geht, zwei Drittel aber eben nur bis in den Keller eines Hauses. Wem gehören nun aber die Leitungen innerhalb eines älteren Wohnhauses? Bei Gebäuden, die bis Ende 1987 gebaut wurden, der Deutschen Telekom, weil diese aus der Deutschen Bundespost hervorging, die für die Netze verantwortlich war.

Deshalb kann die Deutsche Telekom nun, wenn es zu Störungen kommt, von anderen Anbietern verlangen, ihre Anschlüsse zu verlangsamen oder gar abzuschalten, um die Störungen zu beseitigen. Der Hauseigentümer kann unterdessen nicht entscheiden, welchem Anbieter er Zugang gewähren möchte.

„Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, „sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene“, heißt es in der Entscheidung der Behörde, die WELT vorliegt.

Für die Konkurrenz bedeutet dies, dass aus den angebotenen Gigabit-Anschlüssen auch einmal welche werden können, die durch Drosselung nur 600 MBit/s liefern. Kabelanbieter sind hier allerdings fein raus, sie nutzen in den Häusern nicht die Kupferleitungen der Telekom, sondern eben das Kabelnetz.

Eine tolle Idee, wie die anderen Anbieter nun agieren können, hat die Bundesnetzagentur auch parat:

„Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen.“

Das mag zwar eine Lösung sein, allerdings keine sehr praktikable, um schnelles Internet auch schnell zu verbreiten. Die Anforderungen an die Leitungen steigen quasi täglich, das Vorgehen von Telekom und Bundesnetzagentur wird dem irgendwie überhaupt nicht gerecht. Rückschritt statt Fortschritt, sponsored by Bundesnetzagentur.

Aktuelle Beiträge

Die mobile Version verlassen