Deutsche Telekom: fast 50.000 überwachte Anschlüsse

Heute veröffentlichte bereits der Berliner E-Mail-Dienst Posteo einen Transparenzbericht, um zu zeigen, wie oft Behörden Dateneinsicht verlangen. Kaum zu glauben, aber wahr: die Deutsche Telekom zieht am gleichen Tag nach.
Telekom

Der von der Deutschen Telekom freigegebene Bericht weist für den Betrachtungszeitraum 2013 die von staatlichen Stellen gegenüber der Telekom angeordneten Anschlussüberwachungen sowie die beauskunfteten Verkehrsdatensätze, Teilnehmerbestandsdaten und IP-Adressen aus.

Insgesamt kommt die Deutsche Telekom im Jahre 2013 auf die stolze Anzahl von fast 50.000 überwachten Anschlüssen. Genau sind es 49.796 im Jahre 2013 gewesen.

Der überwiegende Teil dieser Überwachungen fand aufgrund § 100a StPO statt. Nach § 100a StPO darf (auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin) die Telekommunikation durch dazu berechtigte Behörden auch ohne Wissen des Betroffen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der schweren Katalogstraftaten des § 100a StPO (bspw. Raub, Erpressung, Mord und Totschlag) begangen, versucht oder vorbereitet hat.

Zum Vergleich: Facebook wurde in einem halben Jahr in Deutschland 1678 Mal angefragt.

Weiterhin gab die Telekom bekannt, dass man 436.331 Verkehrsdatensätze an die Behörden übermittelte, hierzu gehören unter anderem genutzte Dienste, Nummern der Anschlüsse, übermittelte Datenmengen und auch Standortdaten. Die Zahl der Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten betrug 28.162.

Weiterhin teilt man mit, dass man im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen auf Basis von § 101 UrhG an die Behörden weitergab.

Krasse Zahlen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. Crashman1983 says:

    Naja, macht doch jeder mal, so einen Sozialbetrug. Oder etwa nicht? 😀

    Ich denke, dass auch die Strafverfolger mit der Zeit gehen müssen. IP Adressen oder Telefonnummern sind zwar kein digitaler Fingerabdruck, aber in vielen Fällen ein oder der einzige Hinweis. Das Internet hat unser Leben soweit durchdrungen, dass wir bei fast allem was wir tun irgendwelche digitalen Spuren hinterlassen. Auch bei Straftaten. Die Polizei befragt Bürger, nimmt Spuren auf, untersucht forensisch, macht Gentests, Hausdurchsuchungen usw. Erscheint es, im Rahmen der heute sichtbaren Entwicklung, nicht logisch, dass sie auch digitalen Spuren nachgeht?

    Viele Menschen beschweren sich, dass die Polizei bei Internetkriminalität machtlos ist. Das stimmt insbesondere dann, wenn die Verursacher im Ausland sitzen. Doch man muss den Ermittlern auch die Möglichkeiten einräumen überhaupt etwas feststellen zu können!

    Grüße,
    Sebastian

  2. Ich Name says:

    @v1:
    „Wer rechtlich geschütztes Material läd macht sich strafbar. Das weiß man nicht erst seit gestern.“
    Nein. Wer zu unrecht geschütztes Material lädt, macht sich strafbar. Du darfst dir aber jederzeit von der Microsoft Seite z.B. Windows herunterladen. Das ist geschütztes Material und du machst dich damit nicht strafbar.
    Das Problem ist ab wann man erkennt, ob man etwas zu unrecht herunterlädt. Das ist gar nicht so einfach, da man häufig von nicht deutschen Servern herunterlädt. Und kennst du von jedem ausländischen Staat die Gesetze ob diese Aktion zu unrecht ist oder nicht? Weißt du ab wann es unrecht ist wenn jmd in Russland eine mp3 hochlädt und für dich zur Verfügung stellt?

  3. @Ich Name: *gähn* Auf Pseudodiskussionen habe ich keine Lust…

  4. Ich Name says:

    @visorone: Wieso Pseudodiskussionen? Ich hab nur meinen Kommentar drunter geschrieben, welcher nicht als Teil einer Diskussion gedacht war. Wenn du den Kommentar als Anlass für eine Diskussion siehst bzw ihn diskussionswürdig erachtest, dann kannst gerne darüber diskutieren, ansonsten *gähn* habe ich keine Lust auf deine Pseudodiskussionen…
    😛

  5. @DragonHunter

    „…aber ist es wirklich ein angemessener Eingriff in die Privatsphäre bzw. meinen persönlichen Lebensbereich wenn für sowas schon eine IP rausgegeben wird?“

    Und inwiefern betrifft die Herausgabe Deines Namens an den Rechteinhaber einen Eingriff in die Privatsphäre bzw. Deinen persönlichen Lebensbereich? Ich bin kein Freund der Abmahnanwälte, aber das ist einfach Unsinn.

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