Deutsche Datenschutzbehörden bestätigen: Google Analytics kann ohne Einwände eingesetzt werden

Unglaublich aber wahr. Hat Google vor ner knappen Stunde per Pressemitteilung und in einem Blogpost veröffentlicht. So genügen in Zukunft relativ wenige Handgriffe, um Google Analytics rechtssicher einzusetzen (nach den Menschen vom Hamburger Datenschutz): Deutsche Webseitenbetreiber, die Google Analytics einsetzen, sollten mit folgenden Schritten sicherstellen, dass die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden:

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  • Bitte erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird.
  • Implementieren Sie die IP-Masken Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.
  • Weisen Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-on hin. Endnutzer können, falls gewünscht, sehr einfach durch Installation dieses Browser Add-on verhindern, dass Analyse-Informationen an Google gesendet werden. Diese Möglichkeit besteht seit über einem Jahr für Google Chrome, Firefox und Internet Explorer, ist jetzt auch für Safari und Opera verfügbar und hat sich als erfolgreiche und effiziente Lösung für die Nutzer erwiesen.
  • Wir haben aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten.

Tja, dann könnt ihr nun die genannten Dinge ein- bzw. umbauen, falls noch nicht geschehen. Werde ich heute Abend auch machen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

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