Deutsche Bahn: eScooter können kostenlos mitgenommen werden

Gestern hat der Bundesrat den Einsatz von eScootern auf deutschen Straßen grundsätzlich abgenickt. Gehwege sind demnach tabu, Radweg oder hilfsweise die Straße sind angesagt. Maximales Tempo sind 20 km/h, gefahren werden darf ein versichertes Gefährt mit ABE – der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein, ein Helm ist nicht Pflicht. Bis alles in Stein gemeißelt ist, was wann wie wo darf, wird es noch etwas dauern.

Grafik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):

Und da war ja noch eine Frage des Transportes: Verkehrsbetriebe dürfen demnach selber entscheiden, ob ein eScooter transportiert werden darf. Die Deutsche Bahn hat sich allerdings schon gegenüber der Deutschen Presseagentur geäußert. Die Elektro-Scooter dürfen demnach kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitgenommen werden. Die Roller ließen sich zusammengeklappt ja problemlos unter oder über dem Sitz verstauen. Hintergrund sei, dass die Bahn neue Mobilitätsangebote wie die Elektro-Tretroller unterstützen wolle. „Diese sollen ja auch dazu beitragen, dass unsere Fahrgäste leichter zum Bahnhof kommen“, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber.

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38 Kommentare

  1. Martin Deger says:

    Auf die Grafik hätten auch noch Tretroller ohne Motor für Erwachsene aufgenommen werden können; die müssen auf dem Gehweg fahren.

  2. eine gute, konsequente und vernünftige Entscheidung! 🙂

  3. War die Mitnahme in der Bahn nicht sogar im Gesetzesentwurf vorhanden?

  4. Ich möchte mir nicht vorstellen, wenn so ein eScooter den Radweg blockiert und noch mehr Radfahrer neben dem Radweg auf der Hauptstrasse den Verkehr behindern.
    DIe eScooter müssen versichert werden. Ernsthaft?

    • Radfahrer und E-Scooter sind doch selbst Verkehr und behindern ihn nicht. Aber für eine bessere Flächenverteilung in der Stadt sollten wir in der Tat endlich Kfz-Fahrspuren umwidmen für platzsparendere, weniger lärmerzeugende und umweltfreundliche Verkehrsformen.

      • Sehe ich auch so. Es gab ja auch kürzlich erst Studien dass deutlich mehr Menschen mit dem Fahrrad fahren würden, wenn es dafür eigene Spuren gäbe die auch wirklich vom PWK Verkehr getrennt sind. Eine simple Linie gibt den meisten Menschen keine Sicherheit vor den PKWs, vor allem wenn sie sich dann auch noch mit Autofahrern herumschlagen müssen die schief in Parklücken stehen oder in der 2. Reihe halten.
        Hier in Bochum waren sie ja sogar mal so clever eine „Halteinsel“ für Radfahrer mitten auf einer Kreuzung einzuzeichnen(!) mit einer Ampel die keiner richtig deuten konnte. Wenn man so etwas sieht fragt man sich wer solche Planungen durchführt. Es hat dann auch nur wenige Tage gedauert bis die ersten 2 Kinder dort angefahren wurden.

        • Ich wäre auch für mehr Fahrradwege und weniger Autostraßen nach Vorbild Niederlande. Einige Innerstädtischen Straßen dafür umzubauen wäre eine hervorragende Idee.

  5. Kann jemand den Unterschied zum Fahrrad erklären, der die eScooter versicherungspflichtig macht? Die Versicherungspflicht ist wieder so eine Einstiegshürde, die die Elektromobilität weniger schmackhaft macht…

    Tut so ein kleiner Scooter mit 20km/h mehr weh als ein Fahrrad mit 20km/h, wenn man damit überfahren wird?

    • Ein eScooter hat einen elektrischen Antrieb und ist ohne Muskelkraft zu fahren, deshalb die Versicherungspflicht. Ein Fahrrad fährt mit Muskelkraft, ein Pedelec überstützt die Muskelkraft elektrisch.
      Schade ist nur, dass auf Gehwegen nicht gefahren werden darf. Das schränkt die Nutzung und die Mobilität wieder ein. Allerdings auf der anderen Seite auch wieder verständlich. 20km/h ist nunmal bedeutend mehr als Schrittgeschwindigkeit.

      • > Ein eScooter hat einen elektrischen Antrieb und ist ohne Muskelkraft zu fahren, deshalb die Versicherungspflicht.

        Genau so sollte man das sehen. Das hat keinen tieferen Sinn sondern ist nur halt eben die Regel, die man sich dafür aus den Fingern gezogen hat.

    • Fahrräder sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung schon mit drin, welche sowieso jeder haben sollte.

      • Connectivityyyyyy says:

        Ich finde Fahrräder sollten auch eine Plakettenpflicht bekommen.

        Die Liste an Anzeigen gegen rücksichtslose Fahrradfahrer dürfte schon drei A4 Blätter füllen.

        Leider machen viele von denen was sie wollen und kommen ohne Strafe davon. 🙁

        • Also mir begegnen mehr rücksichtslose Autofahrer (die etwa in einer 30er Zone, in der ich mit dem Fahrrad 27km/h fahre, unbedingt überholen müssen – und dann mit 30 cm Abstand) als rücksichtslose Fahrradfahrer.

          • Ich glaub nicht, dass der vorherige Kommentator die Kennzeichenpflicht für Autos abschaffen wollte, also.. was? 😀

  6. Bartenwetzer says:

    Die Elektro-Scooter dürfen demnach kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitgenommen werden. Die Roller ließen sich zusammengeklappt ja problemlos unter oder über dem Sitz verstauen. Hintergrund sei, dass die Bahn neue Mobilitätsangebote wie die Elektro-Tretroller unterstützen wolle.

    Toll. Wo doch in den modernen Zügen wie iCE für Koffer und Gepäck kaum eine Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Und dann bei Halten das Aus-und Einsteigen eh schon schwer genug ist und auch zu Verspätungen beiträgt. Besonders dann, wenn die Züge rappelvoll sind. Wer sich so was ausdenkt lebt irgendwo in den Wolken und fährt mit der Bahn nur 1. Klasse.

    • Ich fahre nur zweite Klasse, finde die Rollermitnahme gut und glaube nicht, dass Einsteigen dadurch viel langsamer wird. Und wenn Züge zu voll sind, muss man woanders ansetzen als beim Verbieten von Gepäckstücken.

    • Ich fahre sehr viel Bahn und kann keine der Beobachtungen nachvollziehen.

  7. Mal überraschen lassen, wie das dann in den Fernzügen der DB aussieht, wenn da evtl. noch ein Dutzend eScooter in den Wagen untergebracht werden müssen. Jetzt ist ja schon oft kein Platz für alle Koffer und Kinderwagen vorhanden, so dass diese oft in den Gängen oder sogar vor den Türen stehen, was das ein- und aussteigen nicht gerade vereinfacht, besonders für ältere Fahrgäste. Wenn dann noch ein paar eScooter dazu kommen, wird sich das wohl kaum verbessern .

    • Mal abwarten.

      Ich gehe nicht davon aus, dass sich plötzlich tausende Bahnfahrer E-Roller kaufen. In der Bahn wird ein solches „Gepäckstück“ wahrscheinlich eher in einstelligen Zahlen bleiben.

      Interessanter wird die Situation in den Städten, wenn man an Mietroller denkt. Denn hier stehen in Zukunft mehrere Anbieter im Wettbewerb. Und wie der aussieht, kann man eigentlich schon in Lissabon, Paris oder San Francisco sehen. „Verfügbarkeit“ ist hier das Zauberwort zum Wachsen des Marktanteils und die erreicht man mit Stückzahlen. Das hat bei Fahrrädern in China bereits dazu geführt, dass die eingesammelten Fahrräder, die sich mehrere Meter hoch in chinesischen Innenstädten stapelten, aus dem All ohne Sichthilfe sehbar waren. In Lissabon ist es noch nicht ganz so schlimm, aber auch dort gibt es bereits seit Monaten kleine Berge aus E-Rollern, die nach der Verwendung einfach auf dem Gehweg gestapelt werden.

    • Kinderwagen sind tatsächlich ein besonderes Ärgernis. Aber erst die, jetzt E-Scooter. Mal abwarten wann man bei der Bahn seine Kuh mitnehmen darf. 😉

  8. Eine kundenfreundliche Entscheidung. Hätte ich der Bahn gar nicht zugetraut.

  9. @Deutsche Bahn AG

    …in Fernverkehrszügen…

    Das ist ja nett, doch seien wir mal ehrlich: Womit ist ein Großteil der täglich pendelnden Kunden denn unterwegs?

    Richtig: Nahverkehrszüge!!

    Was also bringt die alleinige Freigabe der Mitnahme im Fernverkehr?

    Kundenfreundlichkeit sieht anders aus!

    • Die kostenfreie Mitnahme im Nahverkehr wird nicht vom Betreiber geregelt, sondern vom jeweiligen Auftraggeber. Also beschwer dich nicht über die Verkehrsunternehmen.

      Von wegen „Kundenfreundlichkeit“. Beschwer dich an der richtigen Stelle!

      • Das hieße also, Deinen Ausführungen zu folge, dass ein Regionalexpress (RE) nicht in der Verantwortung der DB AG steht?
        Das stimmt doch wohl nicht.

        • Martin Deger says:

          Nahverkehr wird von den Ländern ausgeschrieben (mit Vorgaben zu Fahrplan, Servicequalität, WLAN, etc) und verschiedene Bahnunternehmen inklusive der Deutschen Bahn geben Angebote ab. Das beste Angebot bekommt den Zuschlag.

    • Martin Deger says:

      Ich denke, dass die Deutsche Bahn das nicht entscheiden darf. Nahverkehr ist Ländersache.

  10. Ich nutze einen rein muskelbetriebenen Tretroller im ÖPNV. Der lässt sich genauso klappen wie der mit Caschy auf dem Foto oben. Man kann den problemlos unter den Sitz in der Bahn schieben, mit etwas Geschick sogar, ohne den Roller zusammen zu klappen.

    Im Bus ist es etwas enger, aber zusammengeklappt kann man den Roller zwischen die Knie nehmen, auch kein Problem.

    Leider sind die Gepackfächer in den S- und Regionalbahnen viel zu klein geworden, da geht weder ein richtiger Koffer, geschweige denn ein Roller rein.

    • Du spielst bestimmt auf die doppelstöckigen Züge an. Da gibt es aber extra Gepäckständer in der Nähe vom Einstieg für Koffer. Und in den Zwischenrau wos Sitzlehne an Sitzlehne angrezt passte bei mir bisher aich der größte Koffer.

  11. Wieso steht bei Fahrrädern dort „Radweg“? Fahrräder fahren auf der Straße, dürfen nur ausnahmsweise noch auf die roten Pflasterwege — und müssen es nur dann, wenn ein blaues Schild da steht.

    • Wenns einen Radweg gibt und das entsprechend ausgeschildert wurde fährt das Fahrrad auf dem Radweg. …oder man zahlt eben die ich glaube 20 Euro, die der Bußgeldkatalog dafür vorsieht, sofern man erwischt wird. Das war früher soweit ich weiß noch strenger und wurde mittlerweile gelockert.

      …und für die Sammler schöner Wörter hat diese Regelung noch eine Überraschung parat, denn das nennt sich „Radwegebenutzungspflicht“.

      • Der Normalfall ist in der Stadt, dass von früher noch so ein roter Radweg da ist. Die Fahrräder sollen den aber möglichst nicht mehr benutzen, sondern bevorzugt auf die Straße.

        Die Benutzungspflicht besteht nur noch in den seltenen Fällen, dass tatsächlich ein blaues Schild aufgestellt wurde, nach jeder Seitenstraße wiederholt wird und der Radweg tatsächlich den Regeln entsprich. Das alles zusammen ist nur noch recht selten der Fall.

        Das heisst, der Normalfall ist: Roten Weg ignorieren und auf der Straße fahren. Ich meine seit 1998. Damit wäre die Grafik oben falsch.

  12. Hans-Dieter Wüterich says:

    Ich frage mich, wie im „alles geregelten“ Deutschland, das Versicherungschild angebracht werden soll? Auf der Grafik des BMVI ist das allseits bekannte „Mopedschild“ zu sehen, das schaut bestimmt lustig an so einem eTretroller hinten dran aus, von den Verletzungs- und Beschädigungs-gerfahren mal abgesehen.

  13. Christian says:

    Hat BMW nicht zuletzt einen e Tretroller vorgestellt, der a) unglaublich teuer war und b) NICHT geklappt werden konnte?

    Ob die Bahn so weit gedacht hat?

    • Bartenwetzer says:

      Die Frage muss lauten: Hat BMW etwas vergessen.

      Zur Nutzung der Straße: Das wird spannend wenn man dann als Autofahrer, Busfahrer ÖPNV oder LKW Fahrer, Paketbote wegen des vorgegeben seitlichen Mindestabstands 1,50 m nicht vorbeifahren kann.

      Das trifft dann auichauf Straßenbahnen zu.

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