Der Kündigungsbutton kommt 2022

Wir hatten schon darüber berichtet, dass sich zahlreiche Dinge 2022 für Verbraucher ändern werden. Auch die Verbraucherzentralen haben sehr gut informiert.

„Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.“

 

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Zusätzlich können Kunden nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden.

Außerdem müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können, so die Verbraucherzentrale. Wobei ich aus eigener Erfahrung weiß, dass zahlreiche Anbieter eben jenen schon implementiert haben.

Obendrein wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren. Das E-Rezept, welches Anfang 2022 durchstarten sollte? Verzögert sich.

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16 Kommentare

  1. Ladesäulen mit Barzahlung ist wohl der seltenste Fall, nicht nur per App und ohne vorherige Anmeldung und mit Preisinformation VOR beginn des Ladens wie beim Tanken wäre schön.

  2. „Obendrein wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren.“

    Ist hier wirklich die Barzahlung mit Münz- und Papiergeld gemeint, oder ist es „EC/Debit und Kreditkarte“? Es würde mir schon etwas merkwürdig vorkommen, wenn man heute Münzautomaten an E-Ladesäule bauen würde.

  3. Gute Sache und längst überfällig.

  4. Ich kenn mich auf dem Markt nicht breit aus aber oft sehe ich „Kündigung vormerken“ o.ä. wo man zur Verifizierung noch anrufen muss, um noch umgestimmt zu werden. Es soll möglichst unbequem sein.
    War besser als nichts aber ein prominent platzierter Button zur direkten Kündigung wäre da ein Fortschritt.

    • Gibts bei der Telekom zum Beispiel klappt da 1a!

    • therealThomas says:

      Mir wurde bei o2 am Telefon schon erzählt, der zusätzliche Anruf sei gesetzlich vorgeschrieben und die anderen Anbieter wie Telekom und Vodafone würden sich einfach nicht daran halten.
      Als Begründung für die Vorschrift wurde mir gesagt, sonst können ja jeder in meinem Namen kündigen (weil am Telefon ja eine bombensichere Verifizierung durchgeführt wird). Wie die Person in meinen Kundenkonto kommt um den Button zu drücken, konnte nicht erklärt werden…

  5. Zeitungs-Abos kündigen: Da bin ich gespannt, wie das bei „Vermittlern“ wie zum Beispiel kiosk.news oder Abo24 funktionieren!

    • Da die Verträge meist nicht direkt mit den Vermittlern zustande kommen und du bei den eigentlichen Vertragspartnern eine Kunden/Abonummer bekommst (so war es bei abo24 zuletzt bei mir), kannst du direkt auf der Webseite deines Vertragspartners kündigen.
      Oder kannst du einen Handyvertrag nur in genau dem Shop kündigen, in dem du ihn abgeschlossen hast?

  6. Ist ja nicht so, dass der Ladesäulen Ausbau eh schon lahmt. Nein, es wird noch eine Schwachsinn Verordnung gemacht, welche alle bisherigen Ladesäulen zum Umbau zwingt weil die Leute in 2022 zu blöde sind ohne klassischen bezahlmethoden auszukommen. So ein Mist kann man sich nicht ausdenken.
    Bei Bargeld habt ihr euch wohl verschei. Davon hab ich noch nie was gelesen und das wäre selbst für Deutsche zu hart. Hier geht’s dich nur in klassische Karten (das die drecks Giro Karte weiter funktionieren kann).

    • Zeig mir mal wo das in der Verordnung stehen soll.
      Bestehende Ladesäulen müssen nicht umgerüstet werden.

    • Die Verordnung gilt für neu errichtete Säulen ab Juli 2023. Bestehende Säulen müssen NICHT umgerüstet werden.

      • Hmm. Okay. Als ich damals von dem Beschluss obiges umzusetzen gelesen hab, mussten die Alten noch angepasst werden. Aber schön, dass sie immerhin so schlau waren 😉 danke

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