congstar gibt Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

Der zur Telekom gehörende Mobilfunkanbieter congstar senkt ab dem 1. Juli für die Dauer der Mehrwertsteuersenkung die Bruttopreise für Tarife, Optionen und Endgeräte. Das gilt gleichermaßen für congstar Prepaid- und Postpaidverträge, so das Unternehmen.

Kunden müssen dabei selbst nicht aktiv werden, die Reduzierung wird von congstar automatisch berechnet. Hintergrund der Anpassung ist der Beschluss der Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets. Die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

Bei der Preissenkung werden die Preise exakt entsprechend der Mehrwertsteuersenkung umgerechnet und auf volle Cent-Beträge aufgerundet. Dies betrifft unter anderem die Monatspreise für Postpaid-Tarife, die Monatspreise für den congstar Homespot und die (V)DSL-Angebote, die Abbuchungen auf Prepaid-Guthaben je Abrechnungzeitraum, einmalige Bereitstellungspreise, hinzubuchbare Optionen sowie die Raten für Endgeräte.

Postpaid-Kunden sehen die Preissenkung auf der Rechnung, bei Prepaid-Kunden erfolgt die Preissenkung bei Abbuchung vom Prepaid-Guthabenkonto. Das jeweilige Startguthaben und die Auflade-Beträge für Prepaid-Karten bleiben unverändert.

Eine Infoseite hat der Anbieter hier hinterlegt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Keine Überraschung – so stand es ja auch von Anfang an in der Preisliste („Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes werden die Preise mit Mehrwertsteuer entsprechend angepasst.“) 🙂

  2. Naja 1 Euro für LTE zahle ich fleißig weiter… das sollte ja längst umgestellt werden. Aber warum, sind doch schön Einnahmen.

    Meine Anfragen werden stets mit „bald“ beantwortet. Mein Eindruck: man holt raus was geht.

    Somit ist die MwSt Senkung ja wohl das mindeste.

  3. … sorry, aber dieses Gehype um Unternehmen, die die Senkung weitergeben nervt mich langsam. Warum ist das immer eine Meldung wert? Ich erachte es als vollkommen selbstverständlich, dass die Senkung der MwSt an den Endverbraucher weitergegeben wird. Alles andere ist vollkommen unseriös und nicht akzeptabel.

  4. Gilt das auch für Reseller Penny und Ja mobil ?

  5. Sind die Unternehmen nicht verpflichtet, die Senkung an die Kunden weiterzugeben?

    • Nein. Die Preisgestaltung darf das Unternehmen schon beliebig selbst machen, könnte also das Mehr als Gewinn einfach einstreichen und an den Staat einfach 16% statt 19% abführen.

      • Nein, hier nicht. Laufzeitverträge dürfen nicht einfach im Preis angehoben werden, anderenfalls müsste dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.

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