Bundesverfassungsgericht: Teile der Internetüberwachung durch den BND sind verfassungswidrig

Liest man nur davon, dass die Internetüberwachung des BND verfassungswidrig ist, dann kann man innerhalb weniger Wörter schon einen falschen Eindruck bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar heute entschieden, dass die Internetüberwachung des BND verfassungswidrig ist, allerdings dreht es sich hier um die sogenannte „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz“.

Mit heute verkündetem Urteil wurde entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist und nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtigungsgrundlagen gegen das grundrechtliche Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstößt.

Geklagt hat die Organisation Reporter ohne Grenzen mit Journalisten aus unterschiedlichen Ländern. Der Spiegel berichtete bereits in der Vergangenheit davon, dass auch mal Daten deutscher Nutzer durchrutschen, auf der anderen Seite werden gewonnene Daten teilweise auch von ausländischen Partnerdiensten ausgewertet. Die Organisation Reporter ohne Grenzen befürchtet zudem, dass Journalisten und ihre Quellen überwacht werden, obwohl diese Kommunikation geschützt sein muss – auch gesetzlich.

Für das Gericht steht fest, dass die Internetüberwachung des BND nicht grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz ist, aber eine verfassungsmäßige Ausgestaltung erfolgen muss. Die unabhängige Kontrolle des BND müsse ausgebaut werden, zudem gehe die Internetüberwachung des BND zu weit, es fehle beispielsweise an Schutzvorkehrungen. Ebenso gebe es keine pauschalen Grundrechte für Deutsche wie die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis – dies gelte auch für Ausländer im Ausland.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Nur diese Regierung schafft es Verletzung der Pressefreiheit, des Telekommunikationsgeheimnisses, der Grund- und Menschenrechte und Verfassungsbruch (alles zusammen) zu relativieren.

    Btw
    Die USA dürfen uns völlig legal abhören, das steht in der so genannten „Feindstaatenklausel“ und das soll niemand wissen. Kann aber jeder Googeln und nachlesen.

    • Im Internet lässt sich auch nachlesen, das diese mittlerweile Obsolet ist. Falsche Informationen verbreitet man gerne, weil man nicht alles liest, sondern nur eine einseitige Berichterstattung genießt. Ich weiß. 😉

      • Völkerrecht ist im Kontext von Überwachung praktisch ohnehin das ganz falsche Instrument.

        .. was nichts damit zu tun hat, dass die Vereinigten Staaten selbstverständlich einen ausufernden Überwachungstaat haben.

        Der steht dort auch der Natur der Sache wegen quasi über dem Gesetz, einfach weil die parlamentarische Kontrolle ein Witz ist. Insofern ist auch nicht wichtig, ob die Überwachung der Geheimdienste legalen Schranken folgt. 😀

      • @Wiar:
        Kurze Frage, woher stammt das obsolet? Das wäre mir entgangen. Ich weiß nur, daß die USA Merkel überwacht haben, was einen kleinen Aufschrei verusachte. Die paßt aber zur Feindstaatenklausel.

        • Naja der Aufschrei war so klein weil der BND die Trotteln doch auch abhören und über diese Ablästern, oder was glaubst du?
          Halte deine Freune nahe, aber deine Feinde… naja irgendie ist jeder ein Freun, naja zumindest so lange bis man ihn oder er sich zum Feind erklärt. Da traut doch keiner einem über den Weg, ich trau auch den Amis nicht. Aber der D Regierung, BND & Co auch nicht. Das ganze System ist Korrupt und Machtgeil bist zum geht nicht mehr. Man kann nur hoffen das die dies sich auf solche Spielchen einlassen sich nur gegenseitig wegpusten und die uninteressierten davon kommen. Aber wir wissen wie es mit Kriegen so ist, die Bevölkerung hat immer den meisten Schaden als die Schänder.

      • Also was die AMIS dürfen ist weitaus mehr als manch kommunistisch geführte Staat.
        Verbrecher nicht per Auslieferungsantrag bzw Haftbefehl im Ausland zu verfolgen sondern per US Diensten oder Kopfgeldjäger gar aus dem Ausland zu entführen und in die USA zu bringen.

        Schluck erstmal das bevor du über etwas ziehst das endlich allen seit spätestens Snwoden vor augen geführt wurde. Der BND hat seit den 70er auch bei den Abhöraktionen für Jahrzehnte mitgemacht. Die Amis hören seit den späten 50er/frühern 60ern Telefone ab und mehr.

  2. Die Überwachung Fremder ist verfassungswidrig, die großflächige Überwachung der eigenen Bevölkerung dagegen nicht……Finde den Fehler.

  3. Das wird vielleicht einige schocken aber ein Geheimdienst wird sich niemals an die Verfassung halten. Da können Regeln und Beschränkungen noch so sehr ausgestaltet sein, dass ignoriert man einfach. Man will ja schließlich seine Arbeit verrichten.

    Wer glaubt dass Geheimdienste sich an Gesetze halten, glaubt auch an den Weinachtsmann und wer glaubt, dass dort jemals jemand zur Verantwortung gezogen wird genauso.

    Erstmal muss ein Misstand überhaupt entdeckt werden. Das wird solange wie möglich unterdrückt und verschleiert. Dann muss den Misstand jemand glaubhaft ans Tageslicht bringen. Konnte derjenige nicht verstummt oder unglaubwürdig gemacht werden spielt man die Vorkommnisse runter oder dementiert. Bevor es auch nur ansatzweise zu einem Verfahren kommt, werden alle Beweise unzugänglich gemacht oder im Notfall vernichtet. Kommt es zum Verfahren zieht sich das über mehrere Jahre hin und am Ende wird nichts entschieden oder vielleicht einem Sündenbock ein bisschen auf die Finger geklopft.

    In der ganzen Zeit macht man genauso weiter wie bisher und danach natürlich auch. Die Öffentlichkeit interessierts nicht solange sie weiter ihr normales Leben leben. Eine kleine Laute Menge schreit immer mal wieder und das wars dann.

    • > Das wird vielleicht einige schocken aber ein Geheimdienst wird sich niemals an die Verfassung halten.

      Fast so als sei die Arbeit der Geheimdienste geheim.

      Das einzige Mittel zur Kontrolle ist defunding. Also das kürzen der Mittel wenn der Eindruck entsteht es sei der Transparenz vor den eigenen Kontrollinstanzen nicht proaktiv zugearbeitet worden.

      Das ist in Deutschland natürlich doppelt schwierig, gegeben dass die nicht nur geheim, sondern auch noch alles Behörden sind. Mit allem was da an Arbeitsschutz hinten dran steht.

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