Bundesverfassungsgericht: Polizei-Software muss eingeschränkt werden

 

Foto von Taylor Vick auf Unsplash

Die Polizei muss ihr Data-Mining einschränken. Das wurde heute durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisher geltenden Regelungen der Nutzung einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind nach jetzigem Stand verfassungswidrig. Die Regelungen ermächtigen die Polizei bislang, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiterzuverarbeiten.

Das Bundesverfassungsgericht dazu: Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück.

Geklagt hatten unter anderem Journalistinnen, aus Sorge darüber, dass sie und andere unbeteiligte Menschen durch ihre Arbeit ins Visier der Behörden geraten. Grundsätzlich ist der Einsatz einer Software natürlich nicht verboten, sie müsse aber eingeschränkt werden und strengeren Regelungen unterliegen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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7 Kommentare

  1. Ich höre zwar schon die Hater („ja, soooo kriegen wir die bösen Buben nicht!!!“), aber ich finde die Entscheidung gut. Ich lebe lieber in einem Land, in die Privatsphäre noch annähernd etwas wert ist, das ist mir wichtiger

    • Die „bösen Buben“ kriegen wir auch mit Privatsphären missbrauch nicht xD
      Reicht schon, wenn ein Dieb im Ausland wohnt und nicht auf frischer Tat ertappt wird. Andersrum funktioniert es übrigens schon 😀

      Bei meinem Cousin wurden zwei Autos geklaut. Dabei wurden seine Personalien in einem anderem gestohlenen Auto gefunden. Die niederländische Polizei hat von DE die Daten bekommen und wollte Stellungnahme, warum seine Daten da drinnen sind.

      Zu seinen Autos wussten die Niederländer und Deutschen, wer die Autos geklaut hat. Nur durfte die deutsche Polizei diese nicht befragen oder sonst was, da diese nicht auf frischer Tat ertappt wurden.

    • Oettinger77 says:

      Schau mal beim entsprechenden Artikel auf Spiegel ins Forum wie viele Leute da genau in dieses Horn blasen. Motto „wer nichts zu verbergen hat…“.
      Da muss man sich über nichts mehr wundern.

  2. Was für ein Schrotturteil. Statt diese Schnüffelei zu unterbinden wurde ja nur geurteilt, dass die Art der Nutzung der Software nicht legitim ist. Also werden die Hamburger Cops jetzt sagen „Ok, die geforderten Einschränkungen und Regelungen wurden ausgearbeitet und liegen in einer Schubblade. Wir fahren das System dann mal wieder hoch. Geh‘ doch klagen, wenn es dir nicht passt.“
    Das können die blauen hier sehr gut. Grade vor ein paar Tagen erst haben sie wieder ein Urteil vom G20-Desaster kassiert, dass es nicht in Ordnung war gegen die Verfassung zu verstoßen sowie Urteile deutscher Gerichte einfach zu ignorieren. Man darf dreimal raten, was sie mit dem jüngsten Urteil taten und auch mit diesem tun werden. Schadet nichtmal der Karriere bei der Hamburger Polizei, wenn ein Gericht urteilt dass man gegen die Verfassung verstoßen hat, im Gegenteil ist Herr Dudde kürzlich hochdekoriert in Pension gegangen – der hatte mehrere Einsätze zu verantworten die im Nachgang als Verfassungswidrig von Gerichten beurteilt wurden.
    Vielleich beachtet ja wenigstens die Polizei Hessen dieses Urteil, glaube ich aber auch nicht wirklich dran. Mein Vertrauen in Polizei hat die Hamburger Polizei so gründlich vernichtet, dass ich die Hessische Polizei über den gleichen Kamm schere.

  3. Es ist leider eine traurige Wahrheit. Der Gesetzgeber missachtet im Gesetzgebungsverfahren die Verfassung. Es werden Gesetze erlassen, die nicht verfassungskonform sind und die müssen erstmal umgesetzt werden, bis ein Verfassungsgericht angerufen wird und ein Urteil gegen das Gesetz fällt. So funktioniert eben unser Rechtsstaat. Vorwürfe an die zuständigen Behörden sind unangebracht. Die haben ihr Handeln an den erlassenen Gesetzen ausgerichtet. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind unsere Politikerinnen und Politiker, die einen zu korrigierenden Fehler gemacht haben. Die sollten regelmäßige Schulungen zum Thema Verfassungsrecht erhalten und ihr Wissen über die Verfassung sollte regelmäßig abgefragt werden. Wer in einem solchen Test nicht eine Mindestpunktzahl erreicht, der sollte aus seinem politischen Amt entfernt werden. Wir Steuerzahlenden finanzieren einen Apparat, der unsere Verfassung mit Füßen tritt und dann wird die Schuld auf jene abgewälzt, die das, was andere falsch gemacht haben, in die Tat umsetzen müssen. Wir müssen an unsere sog. Volksvertreter, die in gesetzgebender Funktion tätig sind, den Anspruch auf verfassungsgemäßes Handeln haben und diese müssen dem Anspruch gerecht werden.

    • Oettinger77 says:

      Es ist doch eher so, dass es (gefühlt immer öfter) einfach ignoriert wird seitens der Politik und man schaut, ob man damit durchkommt.
      Die Maut war dazu ein gutes Beispiel.

    • Ja, aber mir würde es schon reichen, wenn Gesetze handwerklich vernünftig erarbeitet und erlassen werden. Ich könnte von Berufs wegen ein Lied davon singen… 🙁

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