Bundestag winkt Gesetz zum autonomen Fahren durch

Der Deutsche Bundestag ließ kürzlich die Zustimmung zu einem neuen Gesetz verlauten, welches das autonome Fahren ohne physisch anwesenden Fahrer innerhalb Deutschlands ermöglicht. Genauer gesagt handelt es sich um eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrs- sowie des Pflichtversicherungsgesetzes. Damit schafft man erstmals einen Rechtsrahmen für den Betrieb autonomer Fahrzeuge.

Eine Einschränkung will ich euch vorweg nicht vorenthalten. Autonome Fahrzeuge dürfen mit der Gesetzesänderung zwar bundesweit ohne einen physisch anwesenden Fahrer fahren. Hierbei gilt jedoch – zumindest zunächst – die Einschränkung auf „festgelegten Betriebsbereiche des öffentlichen Straßenverkehrs“. Das ist dann doch also eher für eine feste ÖPNV-Linie bzw. Shuttle-Service gedacht, als für das private Fahrvergnügen.

Durch die Neuregelung würden dem autonomen Fahren Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglicht, schreibt die Bundesregierung. Denkbar seien unterschiedliche Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen. Dort könnten mit kleineren und größeren Fahrzeugen verschiedene Personenbeförderungsbedarfe abgedeckt werden. Im kommunalen Bereich eröffneten sich auch Möglichkeiten für Dienst- und Versorgungsfahrten. Einen weiteren wesentlichen Einsatzbereich bildeten Anwendungsfälle in der Logistik. Daneben seien auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen vorstellbar.

Zudem hat man auch einige technische Anforderungen festgelegt. Dies sei insbesondere wichtig, da es keine „internationalen, harmonisierten Vorschriften“ gebe. Außerdem gebe es Kriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Notwendig sei zudem eine technische Aufsicht in Form einer natürlichen Person. Jene benötige eine entsprechende Haftpflichtversicherung und könne „im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern von außen vornehmen.“

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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10 Kommentare

  1. Was mal interessant wäre zu erfahren, ob mit dem Gesetz auch Lockerungen bei der Software/Programmierung durchgeführt wurden. Ich hab mal eine Reportage im Radio gehört und dort wurde berichtet, dass in D eine Vorgabe gibt, die indirekt selbstlerndende Systeme ausschliessen. Und dies sein ein Handicap gegenüber den USA.

    • Wie willst du eine Software prüfen, für sicher befinden und zulassen, bei der der Hersteller dir dazu sagt, dass dieses Software sich selbst verändert? Wie will man eine KI auf Sicherheit prüfen? Rein schauen und verstehen scheidet aus, bliebe eigentlich nur ausprobieren und Fehlerquote statistisch erfassen. Blöd nur, wenn Fehler schnell Menschen töten oder verletzen. Noch blöder, wenn die Software die genutzt wurde während die Statistik erstellt wurde, sich währenddessen und danach noch verändert hat. Eigentlich müsste man nach jedem Lernvorgang das System neu auf Sicherheit prüfen.

      • Wie willst du einen Menschen prüfen, für sicher befinden und zulassen, bei dem die Erfahrung dir dazu sagt, dass dieser Mensch sich selbst verändert? Wie will man eine natürliche Intelligenz auf Sicherheit prüfen? Rein schauen und verstehen scheidet aus, bliebe eigentlich nur ausprobieren und Fehlerquote statistisch erfassen. Blöd nur, wenn Fehler schnell Menschen töten oder verletzen. Noch blöder, wenn der Mensch sich, während und nachdem die Statistik erstellt wurde, verändert hat. Eigentlich müsste man nach jedem Lernvorgang den Menschen neu auf Sicherheit prüfen.

        • Apollo.de says:

          Menschen gibt man Regeln und testet sie dann theoretisch und praktisch. Danach werden Verstöße sanktioniert bis zum Entzug der Erlaubnis. Das funktioniert sicher nicht 100%, da es Störungen (Drogen, Verwirrung, etc.) gibt. Das restliche Risiko nehmen wir hin und akzeptieren die Unfälle.

          Bei Maschinen geht es jetzt darum das gleiche zu machen. Wie kann ich das System so absichern, dass ich das Restrisiko so klein halten kann, um dann die restlichen Unfälle zu akzeptieren. Das sind dann sicher andere als beim Menschen. Nicht mehr der betrunkene ist das Risiko, sondern die eingefrorenen Sensoren oder was auch immer.

          Was das Lernen angeht ist für mich der große Unterschied: Ein Mensch hat aus Selbstschutz ein Eigeninteresse keine Fehler zu machen. Eine Maschine, die etwas falsches lernt, merkt das vielleicht nicht. Daher will ich da mehr Sicherheit. Vielleicht durch erneutes testen oder anders.

  2. Noch interessanter finde ich die auf der verlinkten Seite angesprochene Forderung der FDP nach einem Mobilitätsdatengesetz, da im Moment keine Regelung existiert wem im Fahrzeug anfallende Daten gehören und unter welchen Bedingungen die von wem genutzt werden dürfen.
    Meine Auffassung dazu: Daten die ich selbst mit meinem Eigentum (Auto) produziere, gehören mir, nicht dem Hersteller. Das sehen die Hersteller natürlich ganz anders, die wollen die Daten ja monetarisieren. Mal sehen was dabei rauskommt.

    • Tja, nur ist es so, dass dir die Software des Autos nicht gehört, sondern du nur eine Lizenz erworben hast. Wenn im Vertrag also steht, dass der Hersteller die Daten abgreifen darf, hast du 2 Möglichkeiten: a) Auto nicht kaufen, oder b) es zu akzeptieren.

      • Das hat mit der Lizenz der Software nicht das Geringste zu tun. Und eine vertragliche Regelung zur Nutzung der Daten habe ich bis jetzt auch noch nie gesehen. Weder hat mich der Autohändler darauf hingewiesen, noch steht es in meinem Kaufvertrag. Ebenso zeigt mein Auto auf dem Bildschirm keine Nutzungsvereinbarung an.

        • Dann schau doch mal am Beispiel von BMW hier:

          https://www.bmw.de/de/footer/metanavigation/data-privacy.html#wann-erhebt-und-verarbeitet-bmw-personenbezogene-daten-

          Wann erhebt und verarbeitet BMW personenbezogene Daten?
          >Wenn uns Ihre Fahrzeugdaten (mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer) im Rahmen der Serviceprozesse und Wartungs- und Reparaturdienstleistungen unserer BMW Vertragswerkstätten und BMW Niederlassungen übermittelt werden.

          Welche Daten können über Sie erhoben werden?
          >Technische Daten zum Fahrzeug – Daten, die im Fahrzeug erzeugt bzw. verarbeitet werden.
          Betriebsdaten im Fahrzeug: Zum Betrieb des Fahrzeuges verarbeiten Steuergeräte Daten.

          Und so weiter, und so fort…

          • Im Fall der personenbezogene Daten gehe ich davon aus, dass BMW die korrekt im gesetzlichen Rahmen verarbeitet.
            Topic in einem möglichen Mobilitätsdatengesetz wären die genannten „Technische Daten zum Fahrzeug – Daten, die im Fahrzeug erzeugt bzw. verarbeitet werden.“ z.B. die Außentemperatur an dem bestimmten geographischen Punkt, an dem sich das Fahrzeug befindet. Momentan ist es so, dass für solche Daten keine Regelungen bestehen, die Autohersteller nehmen sie sich einfach weil sie es technisch können. BMW schreibt das auch auf die Webseite, Vertragsbestandteil ist es m.W.n. nicht. Mit einem einzigen solchen Datum kann man natürlich nicht viel anfangen, aber Daten von sehr vielen Fahrzeugen könnte man als Autohersteller z.B. an einen Wetterdienst verkaufen. Vielleich möchte ein Kunde aber lieber seine erzeugten Daten an einen anderen Wetterdienst übermitteln, der ihm dafür einen Rabatt auf Wetterinfos geben würde. Momentan ist das nicht definiert und es fehlt eine Regelung.

  3. Können die Hersteller ja gerne machen, aber für den Nutzer freiwillig und selbstverständlich gegen eine entsprechende Vergütung oder sonstige Vorteilsgewährung für den Nutzer.

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