Bundestag: Einkünfte auf Digital-Plattformen müssen künftig gemeldet werden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der Betreiber digitaler Plattformen künftig verpflichten soll, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte auf den Plattformen zu melden.

Digitale Plattformen, auf denen sich Geld verdienen lässt, haben in den vergangenen Jahren rapides Wachstum verzeichnet. Derartige Einkünfte seien für Finanzbehörden eine Herausforderung. Insbesondere, da viele Plattformbetreiber, im Ausland ansässig sind. Mit dem Gesetzesentwurf will man mehr Steuergerechtigkeit erreichen, indem man durch gleichmäßige und gesetzesmäßige Besteuerung, durch die Besteuerung von Einkünften auf Digitalplattformen zu erreichen. Dort fehle es derzeit an steuerlicher Transparenz.

Vonseiten der Bundesregierung nennt man da Portale zur Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums oder der Vermittlung von Fahrdiensten. Auch beim Verkauf von Waren fehle es an steuerlicher Transparenz. Man nimmt an, dass dort erzielte Einkünfte oft gar nicht oder nur unvollständig bei den Finanzbehörden als Einkünfte gemeldet werden.

Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.

Anbieter von Plattformen seien dann verpflichtet, Einkünfte den Finanzbehörden zu melden. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, forciert man einen automatischen Austausch mit anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Dem vorliegenden Gesetzesentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen (Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP) zugestimmt. CDU/CSU und AfD lehnten ab, die Linksfraktion enthielt sich.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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25 Kommentare

  1. Wie, jetzt will man auch zum Beispiel eBay Kleinanzeigen die Eltern Belangen die altes Spielzeug der Kinder, oder neuwertige Kleidung weiter verkaufen belangen, oder wenn man beim Vertragsabschluss den Vertrag nur zu erträglichen Kosten bekommt wenn man Cashback einberechnet? Spitze, das trifft ja sicherlich auf Verständnis des Durchschnittsbürgers.

    • An der Pflicht zur Versteuerung ändert sich laut dem Text oben gar nichts. Es geht um die Versteuerung von Einkommen, welches aktuell anscheinend gerne am Fiskus vorbeigemogelt wurde.
      Und irgendwie wundert es nicht, welche Parteien dagegen gestimmt haben. Viel mehr wundert es mich, dass die FDP dem zugestimmt hat.

    • Gewerblich dürfte das Zauberwort sein … und ja, wenn du regelmäßig auf dem Gebrauchtmarkt verkaufst, kann das rasch gewerblich sein. Da wärst du schon heute verpflichtet, das zu melden. Tut halt keiner.

      Schaun wir mal, wie das den an sich sinnvollen, weil ressourcenschonenden Gebrauchtmarkt beeinflussen wird. Unsere Regierung tut ja alles, um jede noch so kleine ökonomische Freiheit des Bürgers am Staat vorbei zu vernichten. (Stichwort: Besteuerung von Spendenkuchenverkäufen in der Schule zugunsten des Fördervereins, der Klassenkasse usf.)

    • Sind das steuerpflichtige Einkünfte?
      Also nein, das soll nicht erhoben werden.
      Viel mehr wie die bereits erwähnten Airbnb Vermietungen, Uberfahrten etc.
      Halt alles das was du nicht an die grosse Glocken hängst weil es letztendlich Schwarz ist.

    • Privatverkäufe von Objekten, die einer täglichen Nutzung unterliegen, zum Beispiel eben das Spielzeug der Kinder, kann in beliebiger Menge privat weiterverkauft werden ohne Steuern dafür abführen zu müssen.

      Cashback aus Käufen von Privatpersonen zählt im Normalfall als nachträglicher Preisnachlass bzw. Bonuszahlung und muss nicht versteuert werden.

      Beides sind also keine relevanten Kritikpunkte. Hier geht es u.a. um die Leute, die jede Woche für hunderte von Euros ihre Zweitwohnung vermieten und das ganze nicht versteuern.

      • Ich habe versucht in dem Dokument einen Passus zu Privatverkäufen zu finden, war jedoch nicht erfolgreich. Wo findet man die Info mit den Objekten der täglichen Nutzung? In der Vorlage steht:

        1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;
        2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
        3. der Verkauf von Waren;
        4. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln.

        und

        Waren sind alle körperlichen Gegenstände.

        Ich gebe zu, dass ich nicht die ganze Vorlage durchgelesen habe, eventuell habe ich den entsprechenden Punkt übersehen.

      • Genau so ist es. Für die klassischen privaten Verkäufer und Cashback Nutzer ändert sich dadurch nichts. Hier geht es um die Leute die systematische Steuerhinterziehung betreiben.

    • Bevor Du anfängst, Dich über etwas aufzuregen, solltest Du Dich zuerst informieren.
      Ganz oben im Beitrag ist ein Link zur Bundesdrucksache.
      Und wenn Du ihn durchgelesen hättest, dann hättest Du diese hier lesen können:
      „Bürgerinnen und Bürger
      Den Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die Melde-
      pflicht sich an die Plattformbetreiber richtet“.

      Welche Auswirkung das haben wird, kannst Du Dir aber hoffentlich denken.

      • Naja, gut. Aber wie plausibel findest du den Satz, was denkst du?

        Dem zweiten Satzteil sieht man doch schon an, dass ihn sich irgendein Referent im BMF aus den Fingern saugen musste. Pflichten der Plattformbetreiber, insb. falls sie erstmalige KYC Aufwände bedeuten, können selbstverständlich zu Aufwänden bei den Bürgerinnen führen. Dass man hier den Aufwand als „Erfüllungsaufwand“ partikularisiert rettet den Satz höchstens mit viel gutem Willen vor einer trivialen Unwahrheit.

        … und das ist auch gar nicht selten, bei solchen Entwürfen. Da gehts ja darum, MdB Büros zu überzeugen; Presse anzufüttern, Legitimierung reinzuhieven.. etc.

        nur mal meine 2cent.. 😀

    • Es gab ja schon immer Grenzen für Privatverkäufe oder auch den „Taschengeld-Paragrafen“. Das gilt auch für Flohmärkte oder Verkäufe über die Pinnwand beim Supermarkt.

      Solange die Verkäufe nicht als „gewerblich“ gesehen werden, ist alles okay. Die Grenze liegt wohl bei 600€ im Jahr: https://www.kanzleimauss.de/privatverkauf-steuern/#1

      Also ändert sich eigentlich nichts, außer man hat das bisher schon „illegal“ gemacht, weil man es bei einem höheren Umsatz nicht gemeldet hat.
      Wer halt eine Wohnung komplett für Airbnb nutzt, ist ja quasi schon ein „Hotel“ und es ist kein Privatprojekt mehr.

      Ich würde aber auch interpretieren, dass der Hintergrund dieser Änderung nicht, der „Durchschnittsbürger“ ist, sondern eben Personen und Firmen, die sich so um die Steuer drücken.

    • Das ist ne Frechheit da würde schon MwSt drauf bezahlt und nun wollen sie noch mal abkassieren… Das muss aufhören mit unserer Regierung…. Die haben vor lauter diäten die Realität verloren

  2. Nehmen wir an, diese Regeln sollen für alle gelten: alle Plattformen, alle Arten von Verkäufen (privat/gewerblich), jede Betragshöhe ….

    … dann müssten die Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, airBNB, etsy, …. in Zukunft jeden Verkäufer richtig identifizieren – Postident oder sowas. Und die Steuernummer erfragen.

    Die Frage ist, ob hier Ausnahmen gemacht werden können (nur gewerbliche Verkäufe … oder nur ab einem bestimmten Betrag) … oder ob das dann gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoßen würde….

    • genau das ist halt die Frage die mich auch umtreibt, gerade mit Kind fallen alle paar Monate Sachen an die man neu gekauft hat aber dann gebraucht abstößt mangels notwendig oder Platz.

  3. Überwachung UND „Steuergerechtigkeit“? Das ist für uns Deutsche ja wie Weihnachten. 😀

  4. Erst einmal den Entwurf lesen, bevor man etwas schreibt. Hier sind die Art und die Höhe der Einkünfte entscheidend. Gelegentliche Verkäufe , ohne ein besonderes Muster der Regelmäßigkeit, sind davon ausgenommen.

  5. Welcome to Germoney!

    • Genau, denn Deutschland ist das einzige Land auf der ganzen Welt, in dem man auf Einkommen Steuern bezahlen muss. Skandal!

      • Natürlich muss man auch anderswo Steuern zahlen. Aber hier kann man schon mal beeindruckt sein, was alles unternommen wird, um einem jede Idee, die man hat, um sein vielleicht ohnehin schon geringes Einkommen aufzustocken, madig zu machen. Wenn es tatsächlich um Steuergerechtigkeit ginge, könnte man auch mal schauen, ob nicht die Abschaffung diverser Privilegien und Abschreibungsmöglichkeiten (und auch Absetzungsmöglichkeiten) jener, die über ein hohes Einkommen und Vermögen verfügen, einzuschränken. Das würde für mehr Gerechtigkeit sorgen und sicherlich auch mehr als nur ein paar Euro zusätzlich in die Staatskasse bringen.

        • André Westphal says:

          Deutschland ist eines der Länder, in denen Einkommen mit am höchsten und Vermögen im Verhältnis sehr niedrig besteuert wird. Das macht es verhältnismäßig schwierig, selbst wenn man viel arbeitet und sogar gut verdient, seinen sozialen Status zu verbessern. Wer wiederum aus vermögendem Haus kommt, hat kaum Risiko von diesem Status „herunterzufallen“ und muss entweder gar nicht oder viel weniger arbeiten.

          Dieser Status hat sich seit den 1980ern immer weiter verschärft, dazu gibt es auch ganz interessante Langzeituntersuchungen, die zeigen, dass bei uns die soziale Schere seit den 1980ern weiter aufgegangen ist als etwa selbst in den USA. Unternommen wird dagegen relativ wenig, da der Einfluss der Vermögenden auf die Politik deutlich größer ist als der andere Gesellschaftsschichten.

          Daher sollte man auch immer mal kritisch hinterfragen, wenn die Politik auf Arbeitslose und Co. eindrischt – oft ist das auch nur ein Ablenkungsmanöver, damit man eher nach unten als nach oben blickt.

          • Naja Kapital kann man (je nach Liquidität) eben nur relativ zu den Steuerangeboten der anderen Länder besteuern. Man kann seine Ehefrau ja auch viel schlechter behandeln, wenn die einen nicht verlassen kann. Kann sie auf eigenen Füßen stehen muss man nett bleiben. Opportunitäten und so .. gleiches Prinzip.

            Und hier binnendifferenzieren wir ja auch bereits. Als Immobilienbesitzer wirst du in Deutschland viel schlechter behandelt als wenn du z.B. ein globaler Konzern bist, der nicht oder nur in geringem Umfang von seiner Präsenz in DE profitiert.

            Wenn der öffentliche Finanzbedarf so anschwillt, dass man die Arbeitnehmer über Gebühr belasten muss ist nicht etwa eine stärkere Besteuerung von Kapital sinnvoll, sondern es braucht einen schmaleren öffentlichen Finanzbedarf.

            Die Alternative dazu ist, auch auf AN Seite zu differenzieren, also möglichst entlang der Individuellen Belastungsgrenze den Mehrwert der Arbeitnehmer abschöpfen. (Progression und so) Geht halt nicht ewig weit nach oben, weil bei sehr hohen Gehältern plötzlich auch der Arbeitnehmer mobiler wird – und den darf man dann nicht mehr so schlecht behandeln. 😀

        • Dein ordnungspolitischer Appell in allen Ehren, aber ich fürchte die Idee, die Lenkungsmöglichkeiten unserer Steuergesetzgebung aufzugeben ist im Politikbetrieb außerordentlich unpopulär. 😀

          Der Zeitgeist würde sich wohl für genau das Gegenteil einsetzen.

  6. Ja. Man presst wo man nur pressen kann. Soweit kommts, noch, dass ich Steuern zahlen muss, wenn ich meinen alten Ramsch auf Ebay verkaufe.

  7. Wo ein Wille ist … Garage oder Stellplatz, die man nicht selber braucht – sowas macht man per Flüsterpropaganda in der Nachbarschaft und dann Cash. Keiner siehts, keiner weiß es . findige Leute werden auch hier Lösungen finden darum heißen sie findig. Babyklamotten – Zettelchen an einen Baum oder Pinwand – wieder weg vom Internet , da kann viel zu viel reingeschnüffelt werden. Wieder klein denken, in Nachbarschaftszusammenhängen , ohne elektronische Spuren, also Cash , da geht vieles und so daß nur die Beteiligten was mitbekommen. Insofern wird das hier nur die treffen die wegen größerer Zusammenhänge auf das Veröffentlichen ihrer Angebote angewiesen sind. Dann passt es schon.

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