Sexueller Missbrauch von Kindern soll auch im Netz verhindert und bekämpft werden. Logisch, denn derartige Verbrechen sind doch besonders schwerwiegend. Uneins ist man sich da aber über die Art und Weise. Im Bundestag hat die Linksfraktion einen entsprechenden Antrag zum weiteren Vorgehen der Bundesregierung vorgelegt. Man fordert da erneute Verhandlungen auf EU-Ebenen über die geplante Verordnung, die entsprechende Vorschriften zu Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs mit sich bringt. Neben Effektivität erhofft man sich von den Maßnahmen, dass sie keinen Verstoß gegen die Europäische Grundrechtscharta darstellen.
Nach dem derzeitigen Entwurf der EU-Verordnung sollen Maßnahmen wie eine Chatkontrolle, Netzsperre, Upload-Filter oder auch die Altersverifizierung bei Messengern eingeführt werden. Dies sieht man vonseiten der Linksfraktion als Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta. Man spricht sich für ein Verbot aller Variante von Client-Side-Scanning, das heißt Durchleuchtung von Kommunikation auf Nutzer-Endgeräten, aus. Ohne aktive Einwilligung Betroffener oder gar eines Anlasses sieht man dadurch die Sicherheit von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation in Gefahr. Entsprechender Antrag der Linksfraktion ist an dieser Stelle in Gänze nachlesbar.
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