Bundesregierung macht Weg frei für E-Scooter, nun muss der Bundesrat am 17. Mai abnicken

E-Scooter sind immer mal ein Thema bei uns. Schöne Geräte, in Deutschland aber eben noch nicht zugelassen. Da gab es schon einige Vorstöße seitens einiger Politiker, doch so richtig fest ist noch nichts gewesen. Nun vermeldet das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, dass seitens der Regierung der Weg für die E-Scooter frei sei.

Anmerkung der Regierung: Der E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller wird fälschlicherweise oft als E-Roller beziehungsweise Elektroroller bezeichnet. Bei Letzterem handelt es sich jedoch um den deutlich leistungsstärkeren Elektromotorroller, eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll nun auch „elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen“ die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Damit gemeint sind sogenannte E-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller. Bisher ist es so, dass die anderen Geräte wie die klassischen Segways unter die noch geltende Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) fallen.

Was sieht die neue Verordnung im Detail vor?

Von der Verordnung erfasst werden Fahrzeuge, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • Mindestens sechs bis maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • Erfüllung „fahrdynamischer“ Mindestanforderungen

Heißt übersetzt: Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, bremsen können, steuerbar sein und eine Beleuchtungsanlage haben.

Unterschieden wird dabei zwischen zwei Typen von Elektrokleinstfahrzeugen, für die unterschiedliche Regeln gelten:

  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf km/h dürfen aufgrund ihrer geringen Geschwindigkeit auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind vergleichbar mit Fahrrädern und Tretrollern und ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben.
  • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf km/h müssen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren. Ihre Fahreigenschaften ähneln am stärksten denen des Fahrrads beziehungsweise des Elektrofahrrads (Pedelecs). Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.

Wie bereits von uns vorher berichtet: Ein E-Scooter ist zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig:

Durch die Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden Änderungen in den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften wie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) notwendig.

Zusätzlich wird ein neuer Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette eingeführt, der speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen konzipiert wurde. Es besteht keine Zulassungspflicht.

Wie geht es nun weiter? Nun ist der Bundesrat an der Reihe. Dieser könnte die neuen Regelungen bereits am 17. Mai beschließen. Damit könnte die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten. Doch das kann alles nur die halbe Lösung sein, denn es gibt nicht nur E-Scooter, sondern eben auch Elektro-Kleinstfahrzeuge wie Boards oder Ähnliches. Auch da sollte man schnell Lösungen finden, damit die Kisten nicht weiter illegal sind.

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56 Kommentare

  1. Also bleibt mein Xiaomi M365 Scooter weiterhin illegal, weil er 25 km/h Maximalgeschwindigkeit hat. Grandios.

    • Das ist ja schon länger klar, leider…

    • Das der Xiaomi nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen kann, wusstest Du aber beim Kauf. Das solche Dinge nachträglich legal werden habe ich in DE noch nicht erlebt, leider.

    • naja dann kommt halt ein firmware update und gut, gibt doch jetzt schon nen fw bastelkasten wo man solche einstellungen vornehmen kann, dann kann der Hersteller das ja genauso 😉

      • GooglePayFan says:

        Magst du kurz mal erläutern, wie sich die Anforderung „maximal 20 km/h *bauartbedingte* Höchstgeschwindigkeit“ und „Firmware Bastelkasten“ in Einklang bringen lässt?

        • du glaubst doch nicht das z.B. der BMW rein physisch nur 20 kmh schafft (bei gleich starken Motor zum m365) oder die anderen Roller ? die sind alle Software technisch gedrosselt, schon alleine das man ja solch Geräte in seltensten fällen am äußersten Limit agieren lässt. Es wird sicherlich für viele der vorgestellten Roller Möglichkeiten geben die Limits aufzuheben, also warum sollte man das nicht andersrum auch tun, nur weil sie eher als das Gesetz verkauft worden …
          Am Ende wollen die ja Ihre Geräte sicherlich auch im Ausland verkaufen, wo es das 20kmh limit nicht gibt, und ich bezweifel das die dafür eine zusätzliche Produktionslinie aufbauen
          ich fahre jetzt bald 2 Jahre damit auf arbeit, bisher hat es keine sau interessiert … und man trifft immer mehr Leute mit solchen Rollern hier 😉

          die machen ihn ja z.B. auch nachträglich fahrtüchtig laut stvo(so der plan^^)
          https://www.rollingbull.de/io-hawk-sparrow-e-scooter-9525

          • Bin gespannt, wie du mit nachträglichem Firmware Bastelkasten deinen Versicherungsschutz für das Ding bekommst…Entweder kommt etwas offizielles vom Hersteller oder das wars.

            • ich habe ja nicht geschrieben das ich das mache (auch wenn ich auch custom firmware nutze) ich hab lediglich geschrieben das es ja einen bastelkasten gibt wo man das einstellen kann, und das es da für den Hersteller selbst ja kein Problem sein sollte eine Firmware nachzureichen…. ob was kommt oder nicht ist mir persönlich egal, wie gesagt ich fahre damit schon eine ganze weile auf arbeit, und wenn was offizielles kommt. mach ichs, und wenn nicht ist das halt so …

              • Heulnicht says:

                Eigentlich bin ich mir ziemlich sicher dass man mit custom firmware, gedrosselt auf 20km/h seine Plakette bekommen wird. Seh da absolut kein Problem, Macht euch mal nicht ins Hemd.

  2. Und wie hier schon vermutet wurde ist BMW der erste Anbieter mit einem zugelassenen Fahrzeug dieser Art: https://www.rollingbull.de/bmw-x2city-e-scooter-9599

    • Der Preis ist heiß, da kauf ich gleich mal zwei. Im Ernst, die spinnen doch.

    • Für den Preis dann doch lieber eine gebrauchte Vespa 🙂 das Fahrzeug von BMW hat mit einem handlichem e-Tretroller, den man mit ins Büro/Wohnung zum Laden/Lagern schleppt nicht mehr viel gemeinsam, was der vorrangige Gund für mich ist, mir einen e-Tretroller zu besorgen.

    • Ein Lob an die Lobbyarbeit!

    • Leg n 1000er drauf und hol dir ein echten Elektro Roller mit 50km+ REichweite & mögliche Zusatzsakkus für mehr dazu noch bis zu 70km/h, Kumpel gekauft bzw über Crodfunding, glaub ein UNO (wenn ich mich nicht täusche) für 3500€

  3. PetersRiesenFingernagel says:

    Wieviel Reichweite hat so ein e-Scooter? Vielleicht sind die ja eine Alternative für meinen Arbeitsweg mit Zug und Auto 😀 Schaffen die 70km pro Ladung? =)

    • PetersRiesenFingernagel says:

      Oh sehe gerade dass der Xiaomi sogar 150km reichweite hat. Schade dass die nicht schneller fahren dürfen – Radwege ausbauen und man würde locker straßen und züge entlasten können…wäre natürlich nur ein milliardenverlust für die DB und Öltrilliadäre….

      • Wo kein Platz ist kann nichts ausgebaut werden. Klar, man kann Ideen bringen wie vor kurzem in Frankfurt, wo es in der Innenstadt Autofrei werden soll => Parkhäuser sollen geschlossen werden, Parkgebühren erhöht etc. aber das halte ich wohl für etwas übereifrig übers Ziel hinaus geschossen.

    • Brauchst dann ja nur mindestens schlappe 3,5h zur Arbeit bei 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.

  4. Man sieht daran finde ich wieder das totale politische Unvermögen heutiger Parteien. Statt sinnvolle, etablierte und alltagstaugliche Mobilitätskonzepte wie Motorroller oder Kleinstfahrzeuge wie den Twizy oder Microlino so zu fördern, dass auch Geringverdiener auf alternative Antriebe wechseln können, wird nun so ein Quatsch legalisiert.

    Wer sich mit diesen Rollern durch den Alltag bewegt, sollte sich mal die YouTube Videos anschauen, wo Nutzer damit Unfälle haben. Man hat null passive, geschweige den aktive Sicherheit auf den Dingern. Jedes Fahrrad ist sicherheitstechnisch haushoch überlegen, schneller und ermöglicht sogar den Transport von Dingen.

    Man gibt dem Pöbel also bezahlbare Nichtmobilität, mutet ihm unnötige tödliche Verletzungen zu und plustert das auf als Politik der Energiewende.

  5. Heißt das, dass ich mit einem Scooter, der max 20km/h schnell fahren kann, nicht auf geteilten Wegen (Fahrrad/Fußgänger) fahren darf, aber ein E-Bike darf das schon bzw. ein Rennradfahrer, der mit 40 da evtl. durchballert?

    • sunworker says:

      Genau das heisst es. Und wer mit 20 Km/h mit einem Scooter auf einem Fussgängerweg fahren will hat nicht alle Tassen im Schrank. Leider gibt es solche Vollpfosten haufenweise, auch mit Fahrrad.

      Dafür gibt es übrigens den §1 der Strassenverkehrordnung.

      (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

      (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      Damit ist es bereits im Grunde untersagt mit 20 km/h auf einem Fussweg zu fahren.

      • Thorsten G. says:

        Worauf genau antwortest Du da eigentlich? Die frage war doch warum der Scooter nicht darf, was das schnellere E-Bike oder der Rennradfahrer darf.

        • Warum, das muss man die Schlipsträger fragen.
          Ich selber bin Pedelec Radfahrer und hasse die Rennradfahrer auch, die sich mit vollem Speed auch an Stellen bewegen an denen man mal sehr vorsichtig sein sollte.
          Aber auch da gilt: Nicht alle über einen Kamm scheren.
          Ich sehe da schon großes Konfliktpotenzial, wenn auf dem gemeinsamen Fußgänger & Radweg die Fußgänger (Die auch nicht mehr an die Seite gehen sondern lieber in der Mitte bleiben), die Pedelecs mit 25 Kmh und nun die Scooter Fahrer mit 20 Kmh aufeinander treffen. Man hätte die Scooter auch auf 25 angleichen sollen, dann wären zumindest zwei Parteien schon mal gleich schnell.

  6. Toll auch dass die Geräte versicherungspflichtig sind. Ich hatte es hier schonmal erwähnt: Auch wenn das Bundesverkehrsministerium das gerne anders hätte aber die meisten Verkehrsbetriebe nehmen solche Geräte nicht mit. Einen Roller kann man in jeden Bus und in jede Bahn mitnehmen, einen e-Scooter aber nicht.

    Anstatt dass man pro Jahr 70 Euro für eine Versicherung zahlen muss, hätten sie doch lieber für jeden Deutschen eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt.

    So wird das nix werden und am Ende siegen wieder die Automobilkonzerne. So ist es halt in Deutschland. Während es in anderen Ländern der Welt ziemlich viele Leute gibt, die auf frei verfügbare und 250 Euro billige Roller zurückgreifen und dadurch das Auto stehen lassen, muss man in Deutschland wieder so ein Brimborium veranstalten. Und komischerweise kosten dann die Roller keine 250 Euro, sondern 2000 Euro und kommen von BMW und VW.

  7. Jaja Deutschland – LobbyLand

    Pedelecs haben ja fast genau die gleichen Leistungsdaten und damit Risiken – sind aber von der Versicherungszwangspflicht befreit…
    Auch sind die millionenfach anderen Ländern verbreiteten und günstigen Roller weiterhin illegal, nur die zejhtn mal so teuren aus deutscher Produktion werden legalisiert.

    Da muss man sich nicht wundern wenn man weiterhin mit nem 10 jahrealten Auto die Luft in den Städten verpestet. Aber vieleicht ist es ja gewollt um die ach so mächtige Autoindustrie an zu kurbeln; und wenn ein paar leute dadurch früher abkratzen entlastet es schon die Rentenkassen 😉

    • Der Vergleich Pedelec / E-Scooter hinkt dennoch. Das Pedelec fährt selbständig 6 km/h, schneller wird es nur, wenn man selbst tritt, es untersützt nur, der Rest ist Muskelkraft. Ist die ausreichend vorhanden, sind Geschwindigkeiten um die 30 km/h im Alltag normal, ohne Unterstützung, dafür hat eine Pedelec auch nur eine Dauerleistung von 250 Watt. Es ist einfach ein unterstütztes Fahrrad.

      Sonst gebe ich dir natürlich Recht: Diese Versicherungspflicht für die 20 km/h E-Scooter ist der Witz schlecht hin und einfach nur peinlich für unser Land.

  8. Schade, dass der E-Scooter leider nur für eine sehr sehr eingeschränkte Zielgruppe geeignet ist.

    Ich bin weit über 2 Meter groß und wiege 131kg. Die E-Scooter die mich mit meinem Körpergewicht tragen könnten, die sind so teuer, dass ich mir dann direkt einen richtigen Roller (Piaggio, Vespa etc.) kaufen könnte, der die Gewichtsbelastung locker wegsteckt.

    Die bezahlbaren günstigen E-Scooter gehen größtenteils nur bis 100kg – einige wenige bis 120kg.

    Wenn ich richtig liege, geht das Xiaomi-Modell bis 120kg. Da liege ich mit 11kg drüber. Das Risiko möchte ich dann doch nicht eingehen – und btw: Das Xiaomi-Modell wäre ja dann in Deutschland nicht zugelassen mit den 25 km/h.

    Jetzt mal ganz blöd gefragt an euch:
    Gibt es einen E-Scooter der verhältnismäßig bezahlbar ist, 131kg aushält und dann zukünftig auch in Deutschland zugelassen wäre?

    • eingeschränkte Zielgruppe? Ich denke unter 100kg ist eher die Regel als die Ausnahme….

      • @FomerMay:
        War unglücklich formuliert von mir. Du hast natürlich Recht. Unter 100kg ist eher die Regel. Ich hätte lieber sagen sollen „…nicht für alle Leute unbedingt zugänglich/nutzbar!“. Konnte es leider nicht mehr bearbeiten/ändern.

        Habe unheimlich viele Leute (viele Basketballer) im Freundeskreis, die aufgrund ihrer Körpergröße und Körpergewicht nicht unbedingt der Norm entsprechen, und wenn es um E-Scooter geht dann wahrscheinlich rausfallen würden wenn es um die Maximalbelastung geht……hahaha.

    • Ist zu fett. Abnehmen. Deine Gelenke werden es dir später danken..

      • @Mike:
        Lieber Mike, ich bin ÜBER 2m groß, bin Sportler, spiele seit 20 Jahren Basketball und mache extrem viel Krafttraining. Mein Fettanteil ist sehr gering durch den ganzen Sport. Würde ich mit meiner Körpergröße 90-100kg wiegen, würde ich optisch nur noch aus Haut/Knochen bestehen. Nicht böse auffassen, aber vielleicht lässt du dich mal aufklären in Bezug auf „Krafttraining, Muskelmasse und das daraus resultierende Körpergewicht“.

        Würde ich deiner Empfehlung folgen, müsste ich an Muskelmasse abnehmen. Dafür habe ich nicht so hart trainiert über die vielen vielen Jahre.

        • Dem Mike muss man aber zu gute halten, dass der BMI, der an jeglicher Stelle immer als „Maß der Dinge“ herangezogen wird, ach von Versicherungen, sich auch nicht um Muskeln schert. Da darf man halt mit 200 cm Größe nur knappe 100 kg wiegen, sonst zu fett. Ich kenne das Problem. 🙂

    • Florian Schmied says:

      Ich habe den segway (xiaomi) es1, der ist bis 100 kg zugelassen. Maximal habe ich ihn mit 195kg beladen, dann ist zwar die Beschleunigung sehr eingeschränkt, aber er hat die 2km problemlos weggesteckt. Daher würde ich davon ausgehen, dass du mit den stärkeren Modellen bis 120kg kein Problem haben solltest

  9. Sparbrötchen says:

    Die zugehörige Bundestagsdebatte unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-e-scooter-630072 verdeutlicht die sehr unterschiedlichen Positionen der einzelnen Parteien. Man kann die Redebeiträge auch direkt anspringen und wird in bestimmten Fällen nicht „enttäuscht“.
    Ohne zu sehr zu spoilern: wir können froh sein, daß wir uns überhaupt mit etwas anderem als einem Auto oder zu Fuß in der Stadt bewegen dürfen.

  10. Wo bekommt man denn so eine Versicherung und Plakette her?

  11. „Lenk- oder Haltestange“. Dann bleibt der Beamie (Produktbezeichnung, aka Hoverboard) weiter illegal (der lässt sich per Software z. B. auch auf 6 oder 12 km/h drosseln). Zwei Räder nebeneinander, Gleichgewicht halten – ist nicht ganz ohne, hab mich damit auch schon paar mal hingelegt. Aber warum das jetzt an der Haltestange fest gemacht werden muss… Beleuchtung beim Bremsen (zumindest Blinken) ließe sich per Software sicher implementieren – Abbiegebeleuchtung ist schon drin.

  12. Also ich find’s ok. Versicherungspflicht hätte man schon für Pedelecs einführen sollen, die werden viel von Leuten gefahren, die die Geschwindigkeiten ohne Unterstützung nie erreichen würden und im Notfall dann damit überfordert sind. Ich habe persönlich letztes Jahr zwei schwere Unfälle mit Pedelecs gesehen die zu hoher Geschwindigkeit geschuldet waren, in dem Fall ältere Herrschaften, die das Gerät nicht im Griff hatten. Das passiert bei Fahrzeugen mit reinem Muskelkraftantrieb eher nicht so leicht.
    Was ich kurios finde ist die Festlegung auf maximal 500 W Leistung bei den Rollern. Für’s flache Land ist das allemal ausreichend, aber eine etwas schwerere Person bekommt damit an Steigungen Probleme. Und keine Angst, günstige Chinaroller wird es sehr kurzfristig zu kaufen geben, das Geschäft lassen die sich nicht entgehen.

    • Ja, die 500 Watt sind aber schon doppelt so stark wie die von dir erwähnten Pedelecs, die ja so gefährlich sind. Stimmt aber, ich habe es ausprobiert, eine ernstzunehmende Steigung schaffen die nicht.

  13. Klaus Kleber says:

    welche Partei hat diesen Schwachinn zu verantworten?

  14. Versicherungspflicht bedeutet dann ja auch 0,3 Promille, somit kann man damit dann nicht mal schön zur Kneipe gondeln. Aber der Fahrradfahrer darf hackedicht (1,6) auf der Straße rumgurken. Dann kann man auch mit dem Auto fahren, wenn man eh nichts trinken darf.

  15. Die haben leider so mickrige Räder. Ein kleiner Stein und Sturz und Zahn weg. Das ist einer Freundin von mir passiert. Gibt es auch einen E-Scooter mit größeren Rädern wegen der Sicherheit?

  16. Die Dinger können gar nicht teuer genug sein. Und die Versicherung nicht hoch genug. Das begrenzt vielleicht das Risiko welches Fußgänger nun haben, die sich den ohnehin manchmal schon recht knappen Platz auf Bürgersteigen noch mit elektrischen Radfahrzeugen teilen müssen. Schon an allen möglichen Laternenpfählen wild abgestellte Fahrräder sind mit ihren in den Laufweg ragenden Lenkern ein Ärgernis . Und nun noch fast lautlose Fahrzeuge mit max. 12 km/h auf dem Gehweg.. ich empfehle allen Lesenden hier mal einen Besuch im „Dialog im Dunkel“ in Hamburg . Ich habe ihn jeden Tag , wer sich mit eienm Blindenstock mal durch wild im Gehweg abgestellte Räder kämpfen mußte wird vielleicht ein wenig verstehen wovon ich schreibe. Klima-Hiysterie und E-Mobilitäts-Hype – und nun die fast unhörbaren Fahrzeuge noch auf dem Gehweg. Sollte eigentlich Vorschrift werden daß da einer mit einer Glocke vorwegläuft und warm-bimmelt. Übrigens : E-Autos müssen ja Signalgeräusche emittieren , hoffe das wird für diese Geräte auch eingeführt damit man sie wenigstens kommen hört . Leider wird in Deutschland auf Menschen mit Behinderung wenig Rücksicht genommen. Jung , hipp Scooter- Leitbild einer Jugendkultur und eines Menschenbildes von gesunden mobilen kraftstrotzenden Leuten die bestimmen wem die Straße gehört . Danke ! Der Gehweg gehört alleine fußgängern , Rollstühlen Gehwagen – also Hilfsmitteln für behinderte menschen -. Alles andere sollte vom Fußgängerverkehr entkoppelt eigene Fahrwege erhalten und diese außer zu Querungen nicht verlassen dürfen.

    • Sehe ich genauso. Problem: Die Autolobby und Autofahrer verhindern dies. Denn dein Wunsch bedeutet, dass Straßen so umgebaut werden müssen, dass mehr Platz für Fahrräder und Co. bereitgestellt wird. Das möchte die Autofahrernation natürlich nicht.

      – Und damit der Pöbel nicht aufschreit, werden Fußwege eben oft zu geteilten Wegen, auf denen z.B. das Radfahren erlaubt ist, sonst müsste ja eine Spur für Autofahrer wegfallen. –
      – Und damit der Pöbel nicht aufschreit, weil es „zu wenig“ Parkplätze gibt, werden Parkplätze nicht in Fahrradständer umgebaut und zusätzlich auch oft das Gehwegparken erlaubt.

  17. Es gibt aktuell keinen E-Scooter zu kaufen, der die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt. Sharinganbieter bauen gerade spezielle „Deutschland-Scooter“ weil sie keine fertigen Alternativen gefunden haben. Das bezieht sich auf Bauform, Beleuchtung und Geschwindigkeit.

  18. In Paris geht die Post ab mit den Scootern. Sie liegen an jeder Ecke von diversen Anbietern. Wir konnten sie also dort ausprobieren und ich persönlich bin begeistert. Aber ganz ehrlich. Schneller als 12 kmh bin ich nicht gefahren. Die E Scooter sind super schnell. Auf großsteinigen Schotterweg ala Parkplatz beim Louvre – keine Chance!! Er rollt, er fährt , aber es schlackert dir die Arme durch. Glatte Straße, kleiner Kieselweg – kein Problem. Aber bergab der Horror für mich. Ich Idiot hatte den Scooter nicht gecheckt. Bremse kaputt- abgesprungen und großen Schreck gehabt. Kurz gesagt. Ich bin für die Roller. Sie müssten für meinen Nutzen aber nicht so schnell sein

    • In Paris liegen die wirklich überall rum, auch im Fluss. 😀 Leider gibt es auch dort Idioten. Es wird noch zu Problemen führen , wie damals, als die Chinesen 100te Fahrräder über München abwarfen. Leider. Die Idee finde ich nämlich total genial.

      • Florian Schmied says:

        ich sehe da schon einen Unterschied: Die obikes waren wirklich nicht zu gebrauchen und bei den „höherwertigen“ Fahrrädern der MVG oder der Bahn hält sich der Vandalismus in Grenzen. Wenn also die Roller zumindest als solche benutzbar werden, sehe ich schon ne Chance, sogar in München

  19. Ich frage mich auch ein wenig, warum es so toll sein soll im _Stehen_ gefahren zu werden … dann doch lieber ein e-Mofa auf dem ich bequem sitzen kann smile. Stehen ist auf die Dauer nämlich anstrengender als Laufen …

    • Das sind doch unterschiedliche Anwendungsfälle: E-Roller (also Motorroller mit E-Antrieb) ist eher als kleinerer Ersatz fürs Auto gedacht, mittlere Stecken bei gutem Wetter und so. Der E-Scooter (also das Kick-Ding mit E-Antrieb) ist eher für wirklich kurze Strecken, von der U-Bahn nach Hause und sowas. Dafür kann man das Ding zusammen klappen und mit in die U-Bahn nehmen. So als Beispiel.

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