Bundesrat billigt Gesetz für verbesserte Verbraucherverträge

Im Gespräch war es schon häufiger – und erste Anbieter haben es auch schon umgesetzt. Dennoch gut, dass es bald entsprechende Richtlinien gibt. Heute billigte der Bundesrat ein Gesetz, das die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmen verbessern soll – sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten. Es sieht Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, um Bürger besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu schützen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos. Einjahresverträge dürfen weiterhin teurer bleiben, allerdings maximal 25 Prozent im Monatsdurchschnitt.

Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt.

Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar – über eine so genannte Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss.

Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend verkündet. Es tritt zu großen Teilen im Folgequartal in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum Kündigungsbutton zum 1. Juli 2022.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Sind laufende Verträge davon ausgenommen?

  2. Bin ich der einzige der es komisch findet wie den Anbietern ein 25% höherer Preis zugestanden wird für Jahresverträge?

    Kann mir schwer Vorstellen, dass da nicht viele Anbieter genau das gerne Ausnutzen werden.

    • Naja es ist eine Preisdeckelung bisher können Verträge mit Laufzeiten von nur einem Jahr statt zwei auch sehr viel teurer sein. Es stand auch von der SPD im Raum nur noch Verträge mit eine Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr zu gestatten.

    • Der Markt wird das schon regeln

    • Ich verstehe dein Problem nicht so ganz – wenn ein Anbieter für ein Jahr den gleichen Preis nehmen müsste wir für zwei Jahre, würde das bedeuten, dass er dir keinen Rabatt geben darf, wenn du einen längeren Vertrag eingehst. So wird nun festgelegt, dass er das machen darf – aber eben nicht mehr als max. 25%.

      • In Holland zb sind die kürzeren Laufzeiten nur 2-5€ teurer. Da geht es vor allem über die Einmalzahlung für das Handy. Die zahlen für 1 Jahresverträge das, was man hierzulande für 2 Jahre einmalig bezahlt.

        Und in anderen Europäischen Ländern kriegst du auch Mbit-Handyverträge für 40-50€

        DE nimmt immer sehr viel Geld ein, reinvestiert aber kaum. Stattdessen soll der Kunde alles zahlen

    • Hä? Ich glaube, Du hast das falsch verstanden.

      Mehrjahresverträge waren schon immer günstiger als Einjahresverträge. Eben weil sie den Firmen über die längere Laufzeit einen gewissen Umsatz garantieren, mit dem längerfristig geplant werden kann. Die 25% ist nur eine Deckelung, damit Kunden nicht durch die Preisgestaltung wieder in langfristige Vertragsverhältnisse gelockt werden. So im Sinne von „Na klar bieten wir auch Einjahresverträge an, drei Jahre kosten 99,- Euro pro Jahr und ein Einjahresvertrag 499,- Euro – der Kunde hat doch die Wahl“. Die hat er dann aber nicht wirklich.

      • Wenn es 25% teurer sein darf, wird niemand 50€ zahlen, wenn man Vertrag für 40€ bekommt. Das ist ein Hohn an Verbraucher. So werden sich niemals 1 Jahresverträge durchsetzen

        • ich glaube Du verstehst da was falsch.

          Die neue Regelung ist doch absolut fair. Dass 1 Jahresverträge teurer kalkuliert werden als Verträge bei denen Du den Umsatz von 2 Jahren sicher hast ist logisch und absolut nachvollziehbar.

          Die Begrenzung auf maximal 25% Preissteigerung im Gesetz ist richtig und wichtig. Denn ansonsten würde das Gesetz sofort in der Luft verpuffen weil die Anbieter dann einfach die kürzeren Laufzeiten derart teuer machen würden, dass es sich nie für den Kunden lohnen kann.

    • Ein fauler Kompromiss. Solche Verträge sollten grundsätzlich maximal 12 Monate sein.
      Da haben die Lobbyisten wohl wieder ordentlich „interveniert“.
      Tja, Deutschland…

      • GanzEgal denk mal nach bevor Du die Stammtisch Keule rausholst.

        Die neue Regelung ist gut so, und fair umgesetzt. Wenn Du die Anbieter zwingst Verträge nur noch maximal 1 Jahr laufen zu lassen dann gewinnst Du als Kunde dadurch überhaupt nichts. Dann werden die Kosten für den Vertrag die sich der Anbieter z.B. bei Gerätesubventionen über 2 Jahre vom Kunden verteilt zurückholt halt auf 1 Jahr umgelegt und Du zahlst monatlich das Doppelte.

        Wichtig ist, dass ab sofort monatlich nach Ablauf der MVL gekündigt werden kann, das war bisher nämlich eine Frechheit, dass sich Verträge mit ewig langer Kündigungsfrist von 3 Monaten dann automatisch um ein ganzes Jahr verlängert haben, oft ohne auch nur ansatzweise die gleiche Gegenleistung wie zuvor.

  3. Ich bin positiv überrascht muss ich sagen. Hätte genauso auch vor 10 Jahren beschlossen werden können aber bei dem kleinen Meckerer will ich es belassen.

  4. Hat unsere Lobby wieder gute Arbeit geleistet.

  5. hat die unsägliche Vorgehensweise der 1&1 endlich ein Ende, dass Kunden eine Kündigung telefonisch bestätigen müssen? Ich habe nirgends sonst erlebt, dass ich eine Kündigung per Mail noch telefonisch bestätigen muss.

    • Eine Kündigung hat lediglich zwei Voraussetzungen: sie muss wirksam zugegangen sein und bedarf je nach Rechtsgeschäft maximal der Schriftform. Dass eine zweite Bestätigung per Telefon rechtskonform war und ist, wage ich zu bezweifeln.

    • Musst du ja auch nicht.
      Einfach schriftlich kündigen.

    • Musst du auch nicht. Das ist nur Bauernfängerei.
      Einfach kündigen und gut ist.

    • Bei o2, wenn du über die „Mein o2“ App kündigst…gleicher Ablauf;)

    • Musst Du nicht, würde da auch nie anrufen. Die Kündigung wurde schriftlich ausgesprochen und ging offensichtlich auch nachweislich zu in dem Fall. Damit ist das Thema erledigt.

  6. In keinem anderen EU Land sind 1-Jahres-Verträge 25% teurer.

    Verlängerung auf 1 Jahr ist weiterhin möglich, wenn der Anbieter den Kunden informiert. Die Forderung war aber, das grundsätzlich keine Verlängerungen um 12 Monate mehr möglich sind sondern nach der Vertragslaufzeit es monatlich kündbar sein muss.

    Kündigungs und Widerrufbutton bei Auftragsbestätigungen, die Online mitgeteilt werden (gibt es bisher beides nicht)

    Dinge wie Einwandbehandlung verbieten. Wenn der Kunde einmal Nein sagt, muss Nein auch gelten. Aber in solchen Fällen darf man den Kunden weichprügeln.

    Ich sehe noch keinen guten Verbraucherschutz in Deutschland.

    • Die 25% sind das gesetzlich zulässige absolute Maximum.

      Wenn Anbieter A 25% Aufpreis nimmt und Anbieter B nicht, ist Anbieter A ganz schnell weg vom Markt, von daher würde ich mir da mal keine Sorgen machen.

  7. Fein….Ich freue mich schon ûber meinen wegfallenden Arbeitsplatz im Mobilfunkshop…nicht das die Provisionen für abgeschlossen Verträge und die Zielvereinbarungen nicht sowieso schon kaum zu erreichen sind…

    Und bevor mich jemand falsch versteht: Ich finde es GUT, wenn unlauteren Wettbewerb und Vertragsdrückerei ein Riegel vorgeschoben wird- aber ich befürchte, so trifft es in Zukunft definitiv die falschen…

    • Hmmm.. ich hoffe natürlich nicht, dass es zu Job-Abbau kommt. Aber ein Job sollte nicht darauf angewiesen sein, dass Dritte für sich schlechte Verträge unterschreiben.

      Aber ehrlich gesagt verstehe ich grundsätzlich nicht, wie sich diese ganzen Mobilfunk-Shops halten können.

  8. Was ist denn mit telefonisch aufgedrängten Verträgen? Benötigen die jetzt eine schriftliche Bestätigung?

  9. Täusche ich mich oder sind die Verträge schon teurer geworden?

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