Bundesnetzagentur zieht auch 2019 Millionen Produkte aus dem Verkehr

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, habe man im Jahr 2019 4,5 Millionen unsichere Produkte gesperrt. In der Online-Marktüberwachung hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von rund 3,5 Millionen Produkten verboten. Diese Geräte können Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben werden. 2018 meldete man insgesamt 10 Millionen Geräte. Weitere rund 600.000 Produkte hat die Behörde 2019 mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen bei Wirtschaftsakteuren in Deutschland belegt. Außerdem wurde die Einfuhr von knapp 400.000 nicht konformen Produkten nach Deutschland untersagt. Auch das ist weniger als im Vorjahr.

Auch 2019 richteten sich die laut Bundesnetzagentur Ermittlungen wieder auf einzelne Online-Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. So konnten Anbieter von sogenannten Minispion-Detektoren – auch Wanzenfinder genannt – ermittelt werden. Die in millionenfacher Stückzahl angebotenen Geräte fielen vor allem durch formale Mängel, wie fehlender CE-Kennzeichnung oder fehlender deutscher Bedienungsanleitung auf. Geräte, die das CE-Kennzeichnen nicht tragen, sind nicht für den europäischen Markt vorgesehen und können ein Risiko für den Verbraucher darstellen.

CE bedeutet also in dem Fall nicht „China Export“ 😉

Unter den insgesamt 3,5 Millionen nicht konformen Geräten befanden sich unter anderem mehr als 600.000 Bluetooth-Lautsprecher, sowie fast 500.000 Störsender, deren Be- und Vertrieb in Europa nicht zulässig ist, weil durch den Einsatz Kommunikationsdienste (z.B. Mobilfunk oder GPS-Navigationsdienste) gestört und Notrufe verhindert werden können.

Laut Mitteilung hat der Zoll 2019 insgesamt 13.000 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In mehr als 90 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Insgesamt waren rund 400.000 Produkte betroffen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Kleine Rückfrage: unter Produkten verstehe ich z.B. Die Steckerleist „Mario“ in weiß bzw. „Michel“ in schwarz (gleich 2 Produkte). Gemeint sind aber sicherlich Einzelteile, also alle Mario Leisten in weiß und Michel in schwarz mit 10.000 Exemplaren, oder?

  2. Richtig so, es kommt einfach zu viel Schrott in den Handel!

    Btw.: Müsste es in der Überschrift nicht „zog“ heißen? Im letzten Absatz hast du 2x „hat“ 😉

  3. „CE bedeutet also in dem Fall nicht „China Export“ “
    ECHT? You made my day

    Welcher Vollhonk, ähm sorry, wir reden ja über die Deutschen… ich nehm alles wieder zurück…

    Ne mal Ernst, wenn ich mir die PC-Landschaft angucke dann sind da gefühlt über 50% nicht Konform da Plexi/Glasfenster keine Abschirmung bieten. Geschweige denn die RapberyPi-s die gar ohne Gehäuse oder nur mit unzureichenden Plastikgehäusen verkauft werden. Mikrowellen stören ebenso den Funk (z.B. W-Lan) wenn die Mikrowellen zwischen W-Lan Router und Empfänger laufen (Mehrfach schon gehört). Da gibt es sicherlich noch so einiges mehr…

    • Hier: https://fccid.io/2ABCB-RPI4B
      kannst du dir z.B. die Zertifizierungsunterlagen des Pi4B für FCC (USA) ansehen. Hält ohne Gehäuse die Grenzwerte für FCC (USA) ein. Die Grenzwerte sind vergleichbar mit den europäischen Grenzwerten für die Normen EN 300 328 (WLAN, BT 2.4 GHz) und EN 301 893 (WLAN 5 GHz) (genau genommen sind die Grenzwerte der FCC sogar noch etwas strenger).

      Mikrowellen Öfen dürfen im 2.4 GHz ISM Band betrieben werden, soweit ich weiß sogar ohne Begrenzung der abgestrahlten Leistung im Bereich 2.4 – 2.5 GHz. Lösung um Störungen des WLAN zu vermeiden: Eigenes Frequenzband kaufen und die Geräte dann auf der Frequenz betreiben. Wenn man für Datenübertragung ein Frequenzband benutzt dass primär nicht dafür vorgesehen war/ ist muss man sich nicht wundern wenn es zu Störungen kommt…

  4. So eine fehlende deustche Bedienungsanleitung ist natürlich ein ganz gefährlicher Mangel, sowas darf auf keinen Fall auf den Bürger losgelassen werden…..

    • Ach der Zoll… Man bestellt ein Produkt aus China was 1 zu 1 so auf Amazon verkauft wird und es ist laut Zoll nicht Einfuhrberechtigt, weil eine Konfirmationserklärung zum CE Kennzeichen in der Bedienungsanleitung fehlt.

      Komischerweise habe ich diese bei den meisten Produkten die hier so in den Ladengeschäften erhältlich sind seitdem auch vergeblich gesucht.

    • Richtig, die Welt soll auch globaler werden, deswegen darf die deutsche Anleitung nicht fehlen .

  5. CE? der war gut, naja früher war Made in Germany ja auch eine Warnung vor gefälschten Produkten aus Deutschland, bei den Briten ^^

  6. Also, wenn ich bei Chinamann billige Elektronik kaufe und die beim Zoll hängen bleibt, mache ich mir noch nicht mal die Mühe da zu erscheinen um sie abzuholen. Ich sende einfach dem Händler eine Mail und der schickt die Ware noch mal. Und siehe da, beim nächsten mal klappt es und die Ware kommt an. Das hat bis jetzt zweimal gut funktioniert. Der Tand ist in der Produktion scheinbar so billig, das sie trotzdem verdienen. Bei hochpreisigen Produkten mag es aber anders aussehen. Und was das CE Kennzeichen angeht, das ist einfach nur für den Popo. Ich habe schon Geräte gesehen die dieses Kennzeichen trugen, eine deutsche Bedienungsanleitung hatten, nicht in China gefertigt wurden und trotzdem aus elektrotechnischer Sicht lebensgefährlich waren. Ob die Verbindung des Schutzleiter mit dem Metallgehäuse mangelhaft ist spielt keine Rolle, wichtig ist nur die deutsche Anleitung – dann bekommt man nämlich einen deutschen Stromschlag.

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