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Bundesnetzagentur verbietet nach Verbraucherbeschwerden die Auskunftsnummer 11830

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der Auskunftsnummer 11830 erwirkt. Grund dafür sei die Verletzung von Vorgaben zur Preistransparenz. So wurde festgestellt, dass der Betreiber, die First Telecom GmbH, trotz Verpflichtungen Gespräche oftmals ohne „ordnungsgemäße Preisansage“ weitervermittelte. Auch gegen verbraucherschützende Auflagen habe der Betreiber verstoßen und die eigene, kostenpflichtige Rufnummer 11830 ohne ordnungsgemäße Angaben von Preisen beworben, sowie Vorgaben zu Warteschleifen verletzt.

Die Bundesnetzagentur nahm Verbraucherbeschwerden zum Anlass, da einmal nachzuforschen und ließ die Rufnummer bereits zum 7.2.2020 abschalten. Erwirkt wurde außerdem, dass betroffenen Kunden Kosten für entsprechende Telefonate nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bereits in Rechnung gestellte Forderungen dürfen von den Verbrauchern außerdem nicht mehr eingetrieben werden.

Da stell ich mir noch nur die Frage: Wer ruft denn heute noch eine Auskunft an?

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