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Bundesnetzagentur untersagt bestimmte Bedingungen der Roaming-Nutzung der Tarifoption „Vodafone Pass“

Das Thema Vodafone Pass oder auch Telekom StreamOn wird immer in Sachen Netzneutralität begutachtet und sowohl von Nutzern als auch in der Politik bewertet. Nun hat sich heute die deutsche Bundesnetzagentur zu Wort gemeldet und bestimmte Bedingungen der Roaming-Nutzung der Tarifoption „Vodafone Pass“ untersagt.

„Vodafone Pass kann weiterhin gebucht werden, jedoch sind Anpassungen für die Nutzung in der EU erforderlich. Wir sorgen dafür, dass Vodafone Pass auf Reisen genutzt werden kann wie zu Hause“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Kritikpunkte der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität hat Vodafone zwischenzeitlich ausgeräumt.“

Die Nutzung des Angebots „Vodafone Pass“ ist derzeit nur im Inland unbegrenzt möglich, so die Bundesnetzagentur. Seit Juni 2017 müssen Mobilfunkanbieter Roaming-Dienste im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie im Inland anbieten. Vodafone muss die Zubuchoption Vodafone Pass daher auch für die Nutzung im europäischen Ausland öffnen. Das kann beispielsweise der Music Pass sein, der das durch Streaming verbrauchter bestimmter Musikdienste nicht auf das im Vertrag enthaltene Volumen anrechnet.

Roaming-Anbieter dürfen die Nutzung von Daten im EU-Ausland aber mit einer angemessen Nutzungsregelung (fair-use-policy) begrenzen. Vodafone behält sich vor, das Roamingvolumen für die Nutzung im EU-Ausland auf 5 GB pro Vodafone Pass zu beschränken, so die Bundesnetzagentur weiter.

Auch in Sachen Netzneutralität sei man weitergekommen. Anders als beim Zero Rating-Angebot „StreamOn“ der Telekom wird Videoverkehr bei „Vodafone Pass“ derzeit nicht gedrosselt. Vodafone behält sich aber vor, dass Videoverkehr auf SD-Qualität beschränkt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Vodafone insbesondere den Ausgang des StreamOn Gerichtsverfahrens berücksichtigen wird.

„Vodafone Pass“ war ursprünglich so ausgestaltet, dass Inhalteanbieter ohne eine App nicht teilnehmen können. Dritte hatten im Verfahren geltend gemacht, dass dies eine Hürde darstellen und die Wettbewerbschancen dieser Inhalteanbieter sowie die Medienvielfalt beeinträchtigt werden könnte. Vodafone hat inzwischen eine geänderte Version des Service Provider Vertrages vorgelegt, der die Bedenken ausräumt. Der Vertrag ist auch auf der Homepage von Vodafone veröffentlicht.

Die Anforderungen der Bundesnetzagentur an eine transparente, offene und diskriminierungsfreie Teilnahme an „Vodafone Pass“ sind nunmehr erfüllt.

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