Bundesnetzagentur stellt Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten fest

Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem neuen Recht auf Versorgung festgestellt und darüber informiert. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Die Unterversorgung betrifft allerdings nicht unser ganzes Land, sondern es geht um Gemeinden in Niedersachsen (Mittelstenahe, Halvesbostel, Brackel sowie Stuhr). Da werde eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen oder ausreichend erbracht wird. Auch hat die Bundesnetzagentur förmlich festgestellt, dass Bedarf an Versorgung besteht.

„Wir stellen heute zum ersten Mal für einige Haushalte in Niedersachsen förmlich fest, dass die rechtlich vorgeschriebene Mindestversorgung nicht erfüllt ist. Im weiteren Verfahren wird es nun darum gehen, die Versorgung so schnell wie möglich herzustellen. Die betroffenen Haushalte sollen möglichst bald eine Mindestbandbreite erhalten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Telekommunikationsanbieter können sich nun in einem nächsten Schritt innerhalb eines Monats gegenüber der Bundesnetzagentur zur Versorgung der betroffenen Haushalte verpflichten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, die betroffenen Haushalte mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die Download-Geschwindigkeit muss mindestens 10 Megabit pro Sekunde betragen und die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Verzögerungszeit bis zum Referenzmesspunkt aus der Breitbandmessung-Desktop-App der Bundesnetzagentur, darf nicht höher als 150 Millisekunden sein. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Werte jährlich.

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14 Kommentare

  1. Die Telekom hatte 2016 alle auf IP umgestellt mit der Hauptargument „Jeder Haushalt soll bis 2018 mindestens 16 Mbits DSL bekommen“. Es ist 2022 und das Ziel wurde hochgradig verfehlt. Da die Telekom das Netz geerbt hat und durch ihre Historie viele Vorteile genießt, auch was die Politisch IT-Infrastruktur angeht, ist vollkommen gerechtfertigt sie dazu zu verpflichten Zugänge zu legen, wenn keine vorhanden sind, selbst wenn diese Zugänge später von einem Carrier gebucht wird. Gut, das die Bundesnetzagentur jetzt durchgreift

  2. Jens Schadwald says:

    Stuhr kann ich schwer glauben, alleine im FTTH Bereich liegt dort EWE, Glasfaser Nordwest, Deutsche Glasfaser, Nordisch Net und Telekom. Selbst die Zahlreichen Industriegebiete wurden durch Förderverfahren erschlossen. Woher ich das weiß?- hab ich selber eingeblasen.

  3. Ich wohne in einem 7000 Einwohner Dorf im Rhein-Pfalz Kreis und hier lehnt fast jeder das Angebot der Deutsche Glasfaser ab. Der Vertreter der DG hat mir das bestätigt mit „Ja die sind vehement dagegen. Brauchen wir nicht oder das ist nur eine neue Technik um uns abzuhören und zu überwachen“ waren nur einige der Floskeln die von der eher älteren Bevölkerung des Dorfes getätigt werden. Das gleiche hatten wir schon als die Telekom der Gemeinde FTTH angeboten hat. Zu viele Bürger waren dagegen, dass jemand Irgendwas an Ihrem Grundstück macht. Da blieb dann nur FTTC übrig um überhaupt eine gute Grundversorgung mit 250k anzubieten. Ich denke daran scheitert es in Deutschland auch.

    • auswandern der Boomer wegen ist eine legitime Option

      • Man muss die „Boomer“ erstmal respektieren, sie haben alles aufgebaut was wir hier haben und genießen.

        Dann kommt halt später nochmal ein Glasfaser Angebot.

    • Nö, kann ihnen sagen woran das liegt.

      In anderen Ländern wie Schweden, Frankreich oder der Schweiz wird die Glasfaser bis an die Grundstücksgrenze gelegt und bei alter Infrastruktur wie Mietshaus, Eigenheim etc wird dann glasfaser auf kupfer gemacht und gut ist. Da wird nicht das ganze Grundstück umgebuddelt, der putz if gerissen neue Leitungen verlegt etc. Das ist ein gewaltiger Kostenblock, der in anderen Ländern überhaupt nicht entsteht.

      Das haben die Anbieter hier nur noch nicht begriffen….

  4. Als diese Werte festgelegt wurden habe ich mich irre aufgeregt, was denn so niedrige Werte sollen.
    Die Leute dort werden sich aber vermutlich deutlich freuen.

  5. Alfons Detterbeck says:

    Wow mir hat die bnetza zu meinem Vorgang bzgl. Mindestversorgung mitgeteilt:
    „zu dem oben genannten Vorgang teilen wir Ihnen mit, dass wir den Einwand unseres Kunden nachvollziehen können.
    Wir werden ihm daher eine Minderung oder eine Kündigung des Vertrages anbieten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit hiermit ihre Erledigung gefunden hat.“
    -> gehen sie weiter es gibt hier nix zu sehen.
    Was muss man machen oder wen müsste man schmieren dass man dieses Kunststück hinbekommt dass einem die bnetza auch wirklich eine Unterversorgung zugesteht?

  6. 4 Gemeinden in Niedersachsen mit insgesamt 11 Grundstücken.
    In Halvesbostel scheint es ein bestimmtes zusammenhängendes Gebiet zu sein. Hier stellt sich die Frage Neubaugebiet und sehr schlecht erschlossen?
    Im Grunde sind es nicht soviele Probleme wie hier hochgebasht wird. Das ganze ist doch sehr überschaubar und sollte auch relativ schnell zu lösen sein.
    Es immer auf den oder die Anbieter zu schieben ist zwar einfach verfehlt aber häufig die Wahrheit.

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