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Bundesnetzagentur schiebt Ping-Anrufen den Kostenansage-Riegel vor

Es ist eine komische Masche, die viele schon einmal erlebt haben dürften. Man wird von einer unbekannten Nummer angerufen, oftmals klingelt es sogar nur so kurz, dass man es gar nicht mitbekommt. Wer nun unachtsam zurückruft, kann sich unter Umständen eine hohe Mobilfunkrechung erhalten, wenn die Gespräche ins Ausland gehen – was sie meist tun. Die Vorgehensweise der Ping-Anrufe ist gesetzeswidrig, verstoßen wird gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Bundesnetzagentur hat Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter nun dazu aufgefordert, Preisansagen vor Anrufe in 22 Länder zu schalten. So soll verhindert werden, dass der Nutzer unbeabsichtigt eine teure Nummer anwählt. Für die Umsetzung der Anordnung haben die Anbieter bis zum 15. Januar 2018 Zeit.

Folgende Ländervorwahlen sind von der Anordnung betroffen:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881)

Zudem können betroffene Nutzer die Ping-Anrufe auch weiterhin auf dieser Seite melden. Im Oktober gingen rund 30.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein, im November kamen noch einmal 20.000 neue hinzu. Durchaus ein nerviges Thema, wenn die eigene Nummer einmal in die entsprechenden Kreise entglitten ist.

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