
Vielleicht seid Ihr schon einmal Opfer eines sogenannten Ping-Anrufs geworden. Ein kurzer Anruf, oftmals bemerkt man nicht einmal, dass das Handy geklingelt hat. Ruft man dann die Nummer zurück, um zu erfahren, wer denn da was wollte, tappt man unter Umständen schon in die Kostenfalle, denn Anrufe ins Ausland sind auch heute oftmals noch teuer.
Die Bundesnetzagentur hat nun angeordnet, dass im Mobilfunk erneut Preisansagen vorgeschaltet werden müssen. Das betrifft Anrufe in 56 Länder. Diese Ansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Er erfährt dann quasi, dass der folgende Anruf teuer sein kann und kann den Anruf entsprechend noch abbrechen.
Ziel dieser Rückrufe ist es, den Kunden so lange wie möglich in der Leitung zu halten, denn die Angerufenen erhalten einen Teil der Gebühren.
„Wir schützen Mobilfunkkunden vor den Folgen telefonischer Belästigung und schieben den Ping Anrufen einen Riegel vor“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Beschwerdeentwicklung 2018 hat gezeigt, dass die Preisansagepflicht ein effektives Mittel ist, Pingwellen einzudämmen“, sagt Homann. „Preistransparenz schützt Verbraucher am besten vor unbedachten Rückrufen. Rufen die getäuschten Verbraucher zurück, können sie das Gespräch abbrechen, ohne dass Kosten entstehen.“
Bis spätestens 1. März muss die Preisansage umgesetzt werden. Zum 31. Dezember 2018 lief die Anordnung zur Preisansage aus, allein im Januar 2019 erhielt die Bundesnetzagentur etwa 14.000 Beschwerden zu Ping-Anrufen. Die Folge sind mehrere Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote, die in den letzten Wochen ausgesprochen wurden.
Wie so oft gilt: Genau hinschauen! Wenn man keinen Anruf aus dem Ausland erwartet, sollte man auch nicht einfach zurückrufen.