
Laut der Bundesnetzagentur stellte man auch 2021 eine Vielzahl unerlaubter Produkte fest. Eine Stückzahl von fast 23 Mio. verbotener Produkte wurde deswegen gesperrt. Verbotene Produkte identifizierte die Bundesnetzagentur im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen. 2020 betrafen die Sperrungen der Bundesnetzagentur eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten, sodass sich das Problem 2021 weiter verschärft hat.
Welche Arten von Produkten sind besonders problematisch? Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Die beanstandeten Funkkopfhörer arbeiteten auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist in Deutschland verboten. Auch wiesen viele Modelle formale Mängel auf – z. B. fehlende technische Unterlagen oder keine deutschsprachigen Anleitungen.
Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Mio. gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden laut Bundesnetzagentur vermehrt formale Mängel wie z. B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt. Blickt man speziell in den Einzelhandel, dann waren es dort vor allem LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachen können und ein teils hohes Risiko bergen.
Gemeinsam mit dem Zoll versucht man nicht zulässige Produkte möglichst schon an der europäischen Außengrenze zu stoppen. Der Zoll hat etwa 2021 nahezu 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In rund 91 Prozent der Fälle hat die Bundesnetzagentur die Produkte für den deutschen Markt wegen Mängeln gesperrt. Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Demnach müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Daran scheitert es wohl schon bei Importen aus China häufig.
Verbrauchern rät die Bundesnetzagentur bei seriösen Anbietern zu kaufen, die ihren Sitz in der EU haben bzw. zumindest mit einer Kontaktmöglichkeit hier aufwarten können. Auch vermeintliche Super-Schnäppchen gilt es eher zu meiden.
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