Bundesnetzagentur hat 2017 rund 460.000 unsichere Elektrogeräte für den Handel gesperrt

Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass wir in Deutschland möglichst nur Elektrogeräte zu Gesicht bekommen, die auch unseren Sicherheitsstandards entsprechen. Das ist gerade bei Kleinelektronik aus Fernost nicht immer der Fall, wohl aber steigt die Zahl dieser Angebote auch in Deutschland. Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur 665 Angebote beendet, deren Produkte Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten auslösen können. 2016 lag diese Zahl noch bei 537 Angeboten, allerdings war damals die Anzahl der Produkte höher.

Waren es 2017 rund 460.000 Geräte, deren Angebote gesperrt wurden, waren im Jahr 2016 schon alleine 788.000 FM-Transmitter dabei (wir berichteten), insgesamt damals 986.000 Produkte. Neben den Produkten, die freiwillig bei der Bundesnetzagentur zur Überprüfung eingereicht werden, werden auch welche aus anonymen Testkäufen überprüft. Sehr erfolgreiche Testkäufe offenbar, denn von den 52 getesteten Produkten wurden dann auch alle gesperrt. Das wiederum hat dann 14.700 Geräte wie Drohnen, Smart-Home- oder LED-Produkte betroffen.

Hilfe beim Auffinden nicht passender Produkte liefert auch immer mehr der Zoll. 2017 gab es vom Zoll 16.000 Meldungen zu verdächtigen Warensendungen, von denen dann auch 86 Prozent keine Freigabe für den europäischen Markt erhalten haben. Und auch im Einzelhandel wird die Bundesnetzagentur fündig. Überprüft wurden 2017 rund 3.000 Produkte, in 800 Fällen folgten markteinschränkende Maßnahmen.

Durchaus interessante Zahlen, man bekommt es in den seltensten Fällen mit, wenn so etwas vor sich geht. Wobei ich dennoch glaube, dass wir auch hierzulande immer noch genügend Elektrogeräte im Umlauf haben, die eigentlich nicht betrieben werden dürften.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

10 Kommentare

  1. Johannes H. says:

    Aber der Zoll sperrt auch konforme Geräte, bei denen nur die deutsche Bedienungsanleitung fehlt. Habe dieses Jahr deshalb Ärger mit dem importieren eines Xiaomi Smartphones mit CE-Zeichen gehabt. Dank PayPal habe ich mein Geld zwar zurück bekommen, aber ich hätte mir das sparen können, hätte ich gleich am Zoll vorbei bestellt (mit gearbest oder aus einem europäischen Lager).

  2. Die sollten mal die Router mit „KRACK“ aus dem Vertrieb ziehen – viel Arbeit, aber das würde vielleicht für ein umdenken beim Hersteller sorgen. TP-LINK z.B. scheint das gar nicht zu fixen.

  3. Hackfleisch says:

    Das CE Zeichen kann sich jeder selbst geben, das wird nicht „verliehen“. Das siehst du übrigens daran recht gut, dass laut europäischem Recht ein Mindestmaß technischer Spezifikationen einem Produkt als Information beigelegt sein muss. CE steht für „Europarechtskonform“ (bzw genauer gesagt Communauté Européenne, was das besagen soll). Das ist eine Selbsterklärung des jeweiligen Herstellers.

    Schon mit der fehlenden Beilage technischer Informationen, eine europarechtliche Voraussetzungen zum Handel mit Geräten, wird aber gegen Europarecht offensichtlich verstoßen. Egal wie viele CE Zeichen die da drauf drucken.

    Man kann Dinge auch einfach mal einsehen. Wenn ein Gerät hinterher Probleme macht und die Behörden haben nicht gehandelt ist das Geschrei auch groß.

  4. Eigentlich können die so ziemlich alles, was aus GB oder China privat eingekauft wird beschlagnahmen. Da ist entweder die Umsatzsteuer nicht bezahlt, oder irgendwelche europäischen Rechte nicht eingehalten.

  5. Ein Großteil der Geräte war wahrscheinlich nicht unsicher, sondern es gab keine dem europäischen Recht entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers. Da geht der Zoll per se davon aus, dass die Geräte unsicher sind. Es werden ganz sicher nicht all diese Geräte messtechnisch überprüft worden sein.

  6. @kOOk: Das ist ein wesentlicher Punkt. Geräte, die die hierzulande vorgeschriebenen Tests nicht durchlaufen haben, sind ja nicht per se unsicherer. Produkte aus Fernost werden ja auch dort in großen Mengen verkauft und es ist nicht erkennbar, dass dort dadurch exorbitant viele Schäden verursacht werden. Auch der „gemeine Chinese“ dürfte nur wenig Interesse daran haben, dass seine Wohnung durch ein einheimisches Produkt in Brand gesetzt wird, ebenso wird auch der dort ansässige Hersteller sich schon aus eigenem Interesse heraus darum kümmern, denn auch in Asien ist sowas schlecht fürs Geschäft.

  7. Und gleichzeitig werden uns statt der einfachen Glühlampen Energiesparlampen aufgezwungen, die soviel Hochfrequenzstrahlung abgeben, dass daneben selbst einfacher Radioempfang nicht mehr möglich ist…..

  8. @Hackfleisch
    Wie haben wir nur die letzten hundert Jahre überleben können, ohne CE-Kennzeichen, ohne Produktinformationsblatt in zehn Sprachen bei jedem Spielzeugauto, ohne Aufdruck „verschlucken kann Gesundheitsschäden verursachen“ auf jeder Batterie…..
    Ja, die EU-Bürokratie ist schon überlebenswichtig (für deren luxuriös bezahlte Beamte…..)

  9. Die haben mein Xiaomi LED Schlauch auch nicht erlaubt, unverschämt ist das!

  10. @WK: mit Holzspielzeug, Bleivergiftung und einer Lebenserwartung von 67.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.