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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Erhöhte Förderung für Elektro-Fahrzeuge ab morgen in Kraft

Im Rahmen des Zukunftspakets hatte die Bundesregierung eine erhöhte Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride beschlossen. Jene wurde nun genehmigt und tritt ab morgen in Kraft. Bisher sah die Förderung von Elektro-Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis folgendermaßen aus:

E-Autos wurden mit 6000 Euro (3000 Euro vom Bund sowie 3000 Euro vom Hersteller) gefördert. Bei Plug-in-Hybriden bezuschusste man mit 4500 Euro, hier teilen sich Bund und Hersteller ebenfalls gleichermaßen den bezuschussten Betrag.

Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro teilte man sich den Zuschuss 5000 Euro bzw. 3750 Euro Prämie zu gleichen Teilen.

Im Rahmen der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund den staatlichen Anteil, sodass man mit 9000 Euro bzw. 6750 Euro ein Elektrofahrzeug mit bis zu 40.000 Euro Nettolistenpreis bezuschusst, für Fahrzeuge darüber gibt es 7500 Euro bzw. 5625 Euro.

In Kraft tritt die erhöhte Förderung ab morgen, gilt aber für zugelassene Fahrzeuge nach dem 3. Juni 2020:

Von der „Innovationsprämie“ können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste Fahrzeuge profitieren:

  • Neue Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, sowie
  • junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

Bis zum 31. Dezember 2021 soll der Bundesanteil des Umweltbonus verdoppelt bleiben. Die Anträge gehen nach der Zulassung wie gehabt auf elektronischem Wege zum BAFA. Fahrzeuge mit AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) erhalten ebenso wie bisher 100 Euro „on top“. Im Rahmen des Konjunkturpaketes sollen im Übrigen auch Tankstellen dazu verpflichtet werden eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge bereitzustellen.

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