Das Social Network Facebook hat in Deutschland eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Bundeskartellamt untersagt dem Unternehmen nämlich die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Das sieht das Bundeskartellamt als verbotene Handlung an:
Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Facebook selber hat sich auch schon geäußert.
Die dienstübergreifende Nutzung von Informationen trage dazu bei, diese zu verbessern und die Sicherheit der Menschen zu schützen. Man passe das Facebook-Erlebnis jeder Person so an, dass es für Anwender einzigartig ist, und man verwende dazu eine Vielzahl von Informationen – einschließlich der Informationen, die Nutzer in Ihrem Profil angeben, Nachrichten, die Nutzer mögen oder teilen. Die Verwendung von Informationen über die Facebook-Dienste hinweg, trage auch dazu bei, die Sicherheit der Menschen zu schützen, z.B. durch die Identifizierung von missbräuchlichem Verhalten und die Deaktivierung von Konten im Zusammenhang mit Terrorismus, Kinderausbeutung und Wahlintervention über Facebook und Instagram.
Jeden Tag interagieren Menschen mit Unternehmen, die Daten auf ähnliche Weise verbinden und nutzen. Und all dies sollte – und ist – ein legitimer Schwerpunkt für Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt sein. Doch das Bundeskartellamt versucht, einen unkonventionellen Standard für ein einzelnes Unternehmen umzusetzen, so Facebook. Man sei zwar populär, aber eben nicht dominant:
Popularität ist keine Dominanz. Das Bundeskartellamt hat in einer eigenen Umfrage festgestellt, dass über 40% der Social Media-Nutzer in Deutschland nicht einmal Facebook nutzen. Wir stehen in Deutschland in einem harten Wettbewerb, doch das Bundeskartellamt findet es irrelevant, dass unsere Apps direkt mit YouTube, Snapchat, Twitter und anderen konkurrieren.
