Unser Kollege hatte als Oculus-Besitzer schon das eine oder andere Mal darüber berichtet, dass man bei Facebook dazu übergegangen ist, einen Account beim Social Network vorauszusetzen, wenn man sich bei Oculus anmelden möchte. Diese Geschichte nimmt nun das deutsche Bundeskartellamt unter die Lupe – sprich, man hat ein Missbrauchsverfahren eingeleitet:
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen. Facebook ist mit seinem sozialen Netzwerk marktbeherrschend in Deutschland und auch in dem noch jungen, größer werdenden VR-Markt bereits ein bedeutender Player. Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt.“
In einem anderen Missbrauchsverfahren gegen Facebook hatte das Bundeskartellamt dem Social Network bereits Anfang 2019 weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die umfassende Nutzung und die Sammlung der Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wurden untersagt. Gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes hatte Facebook zunächst beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) erfolgreich einen Eilantrag eingelegt, sodass die Entscheidung nicht vollzogen werden konnte. Im Juni 2020 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.
In der Hauptsache beim OLG Düsseldorf steht die mündliche Verhandlung allerdings noch aus. Sie war zunächst für Ende November 2020 terminiert und ist jüngst auf den 26. März 2021 verschoben worden, so die Meldung des Bundeskartellamts. Das Ganze ist ein Hin und Her, wenn man die Meldung so liest – denn acuh Facebook nutzt seine Rechtsmittel.
Andreas Mundt: „Dass Facebook hier mit verschiedenen Rechtsmitteln vorgeht, ist angesichts der Bedeutung, die unser Verfahren für das Geschäftsmodell des Konzerns hat, nicht überraschend. Dennoch ist die damit einhergehende Verzögerung natürlich bedauerlich für den Wettbewerb und für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Oberlandesgericht hat einem Eilantrag von Facebook zum zweiten Mal vorläufig entsprochen. Die Frist zur Umsetzung der Forderungen des Bundeskartellamts gegen Facebook wird damit erneut angehalten. Die Gründe sind für das Bundeskartellamt laut eigener Aussagen nicht tragfähig, sodass man umgehend eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt habe.
Abschließend heißt es, dass man wolle, dass „die Uhr für Facebook wieder läuft“.
