Bundeskartellamt überprüft die Verknüpfung von Oculus mit Facebook

Unser Kollege hatte als Oculus-Besitzer schon das eine oder andere Mal darüber berichtet, dass man bei Facebook dazu übergegangen ist, einen Account beim Social Network vorauszusetzen, wenn man sich bei Oculus anmelden möchte. Diese Geschichte nimmt nun das deutsche Bundeskartellamt unter die Lupe – sprich, man hat ein Missbrauchsverfahren eingeleitet:

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto hat. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen. Facebook ist mit seinem sozialen Netzwerk marktbeherrschend in Deutschland und auch in dem noch jungen, größer werdenden VR-Markt bereits ein bedeutender Player. Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt.“

In einem anderen Missbrauchsverfahren gegen Facebook hatte das Bundeskartellamt dem Social Network bereits Anfang 2019 weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Die umfassende Nutzung und die Sammlung der Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen wurden untersagt. Gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes hatte Facebook zunächst beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) erfolgreich einen Eilantrag eingelegt, sodass die Entscheidung nicht vollzogen werden konnte. Im Juni 2020 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.

In der Hauptsache beim OLG Düsseldorf steht die mündliche Verhandlung allerdings noch aus. Sie war zunächst für Ende November 2020 terminiert und ist jüngst auf den 26. März 2021 verschoben worden, so die Meldung des Bundeskartellamts. Das Ganze ist ein Hin und Her, wenn man die Meldung so liest – denn acuh Facebook nutzt seine Rechtsmittel.

Andreas Mundt: „Dass Facebook hier mit verschiedenen Rechtsmitteln vorgeht, ist angesichts der Bedeutung, die unser Verfahren für das Geschäftsmodell des Konzerns hat, nicht überraschend. Dennoch ist die damit einhergehende Verzögerung natürlich bedauerlich für den Wettbewerb und für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das Oberlandesgericht hat einem Eilantrag von Facebook zum zweiten Mal vorläufig entsprochen. Die Frist zur Umsetzung der Forderungen des Bundeskartellamts gegen Facebook wird damit erneut angehalten. Die Gründe sind für das Bundeskartellamt laut eigener Aussagen nicht tragfähig, sodass man umgehend eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt habe.

Abschließend heißt es, dass man wolle, dass „die Uhr für Facebook wieder läuft“.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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9 Kommentare

  1. Als Besitzer einer Rift S (die ich nach derzeitigem Stand ab 2023 dann nicht mehr nutzen kann) finde ich das ja gar nicht so schlecht. Andererseits frage ich mich, ob es nicht auch dringendere Probleme zu lösen gibt.

    • Dringendere Probleme? Es ist ja nicht so, dass es nur einen Beamten gibt. Es können tatsächlich mehrere Themen parallel bearbeitet werden.

  2. Dann wird es wohl auch in den nächsten Monaten noch keine Quest2 in Deutschland zu kaufen geben 🙁

    • Aber ist es nicht eigentlich egal, ob es nun ein Oculus Account oder Facebook Account ist? Die Daten landen doch eh bei Facebook.

      Und wenn ich meinen Fire TV Stick oder Fire HD Tablet einrichten will, benötige ich auch zwingend einen Amazon Account.

      Ich verstehe die Sorgen um den Datenschutz aber das betrifft doch eigentlich fast alle Produkte / Dienste und nicht nur die Oculus Quest 2.

      • Für mich persönlich stellt sich die Frage, ob man den benötigten Facebook-Account in den Einstellungen so verrammeln kann, dass er andere de facto unsichtbar wird. An einem VR-Headset hätte ich Interesse, an einem Account bei Facebook inklusive der damit verbundenen Belästigungen nicht.

        • Was hindert dich denn daran, für deine Oculus einen leeren Facebook-Account einzurichten? Eine eigene E-Mail-Adresse bei einem beliebigen Anbieter einrichten und ab geht es. Die Echtnamen-Pflicht interessiert bei Facebook ja eh niemanden (oder ist die vielleicht doch noch gar nicht da?), dann nennst du dich da halt „Zar Roo“ oder so.
          Mich würde so eine Verknüpfung definitiv nicht vom Kauf abhalten, zumal man, wie Christoph direkt über dir ja bereits erwähnt hat, dass es mehr als genug Produkte gibt, die man irgendwo registrieren muss.

          • Hatte ich spaßeshalber schon mal probiert. Das endete damit, dass Facebook vor Erstellung des Accounts eine Ausweiskopie haben wollte (und der Name war nicht auf den ersten Blick als Fake erkennbar).

            Außerdem sperrt Facebook verstärkt Konten, die als Doublette oder mit Pseudonym erstellt worden sind (letzteres auch noch mit juristischer Rückendeckung, siehe aktuelles Urteil des OLG München). Wenn da mit echtem Geld bezahlter Content dran hängt, wie bei Oculus, dann finde ich das nicht so toll.

            Mit einer Registrierung bzw. einem Account bei einem Anbieter hab ich gar kein Problem. Bei Facebook ist das was anderes. Nicht weil Facebook „böse“ ist, sondern weil ich keine Lust habe von Freunden oder Bekannten mit Freundschaftsanfragen bombardiert und in real life angequatscht zu werden, warum ich auf ihre Anfrage oder irgendeinen anderen Facebook-Pups nicht reagiert habe.

            • Also erlaubt Facebook nicht mal ein Zweitkonto, welches man dann irgendwie versteckt?
              Ich meine, ein Konto mit echtem Namen, das aber niemand findet (davon abgesehen, dass es mit meiner Namenskombination durchaus einige tausend Menschen auf der Welt geben dürfte), wäre ja auch kein Problem.
              Aber das wäre dann für mich in der Tat ein Grund, mich gegen die Oculus zu entscheiden.

    • Kauf sie doch in Frankreich, habe ich auch gemacht allerdings nur weil meine Rift partout nicht mehr mit meinem PC zusammen spielen wollte, weiß der Geier warum (ich erspare mir drei Seiten Protokoll was ich alles versucht habe). Tracking ging nicht mehr.

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