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Bundeskartellamt: NortonLifeLock darf Avast übernehmen

NortonLifeLock darf laut dem Bundeskartellamt den Sicherheitssoftware-Anbieter Avast übernehmen. Angekündigt wurden diese Übernahmepläne bereits im August 2021. Wie immer, so mussten sich aber natürlich die zuständigen Wettbewerbshüter erst den Deal genauer ansehen. In Deutschland gibt man jedenfalls grünes Licht.

Avast ist ein Sicherheitssoftware-Anbieter aus dem Vereinigten Königreich, NortonLifeLock Inc. stammt aus den USA. Beide operieren weltweit als Anbieter von Sicherheitssoftware für Privatkunden. Über ihre jeweilige Software wollen sie die Nutzer vor Cyber-Bedrohungen schützen, ergänzen aber auch Funktionen zur Geräteoptimierung.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sei die Übernahme unproblematisch: Es entstehe zwar ein großer Anbieter mit führendem Status, doch der „Bedarf von Privatanwendern an einem Schutz ihrer Endgeräte vor Schadsoftware wird jedoch in einem zunehmenden Maß von in Betriebssystemen integrierten Sicherheitslösungen sowie Anwendungen von Plattformbetreibern gedeckt.“ Daher werde es auch nach dem Zusammenschluss hinreichenden Wettbewerb geben.

Auch zeigte sich, dass der Markt für Sicherheitssoftware für Privatanwender laut dem Kartellamt von eher niedrigen Marktzutrittsschranken geprägt sei. Neueinsteiger hätten also weiterhin Chancen.

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