
Seinen Fokus wird das Bundeskartellamt dabei auf die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen. Smart TVs werden dabei ganz bewusst gewählt, aber auch stellvertretend für immer mehr vernetzte Dinge. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
„Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten. Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird. Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werden wir uns sicherlich auch darüber hinaus weiter beschäftigen.“
Anhaltspunkte, dass nämlich auch personenbezogene Daten übertragen werden – Smart TVs empfangen nicht nur Informationen aus dem Netz, sondern sammeln auch Nutzungsdaten. Sollten diese Daten übertragen werden, ohne dass der Verbraucher darüber informiert wurde oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben wurde, verstößt dies gegen den Verbraucherschutz.
Ab Anfang 2018 werden die Hersteller dann Fragebögen erhalten, mit deren Hilfe mögliche Schwachstellen in AGB, Datenschutz und Datensicherheit aufgedeckt werden sollen. Gleichzeitig sollen die Erfahrungen aus dieser Sektoruntersuchung dabei helfen, künftige Verbraucherschutzprobleme im Internet of Things zu identifizieren.