
Das sind keine so guten Nachrichten für Amazon, wohl aber für so manchen Händler, der über Amazon seine Waren feilbietet. Das Bundeskartellamt hat nämlich ein Missbrauchsverfahren eingeleitet, das sich vor allem mit den Geschäftsbedingungen und dem Verhalten gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz beschäftigt. Die Europäische Kommission hat hingegen bereits ein Verfahren eingeleitet, das sich mit der Erhebung und der Nutzung von Transaktionsdaten befasst.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dazu:
„Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“
Beschwerden von zahlreichen Händlern haben laut Bundeskartellamt zu diesem Verfahren geführt. Es basiert darauf, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt und Händler von Amazon abhängig sind. Beides soll nach einer ersten Einschätzung der Fall sein, dies wird nun eben geprüft.