Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook: Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße

artikel_facebookDie Nutzungsbedingungen von Facebook, vor allem Datenschützern sind sie ein Dorn im Auge. Dem Nutzer wären sie dies eventuell auch, wenn er sie denn lesen und verstehen würde. Tut er in der Regel aber nicht, also müssen sich andere Stellen darum kümmern, dass alles korrekt abläuft. Der Verdacht auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße brockt Facebook nun ein Verfahren des Bundeskartellamts ein. Das Verfahren richtet sich gegen Facebook Inc., USA, das irische Tochterunternehmen und die Facebook Germany GmbH. Allerdings bedeutet die Einleitung des Verfahrens auch erst einmal, dass geprüft wird, „welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.“

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Denn, nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist auch kartellrechtlich relevant. Dies soll unter anderem geprüft werden, denn der Anfangsverdacht besteht, Facebooks Nutzungsbedingungen könnten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen könnte dadurch einen Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, dazu:

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.“[/color-box]

Wann es ein Ergebnis der Untersuchung geben wird, teilt das Bundeskartellamt nicht mit. Es lässt aber wissen, dass das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten geführt wird.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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6 Kommentare

  1. besucherpete says:

    „Tut er in der Regel aber nicht, also müssen sich andere Stellen darum kümmern, dass alles korrekt abläuft.“ – Nein, müssen sie nicht. Man muss den Leuten nicht alles abnehmen. Und wem die Nutzungsbedingungen nicht passen, muss den Dienst ja nicht nutzen. Und wer sie nicht liest, darf sich nicht beschweren – so einfach kann das Leben sein. Aber gut, solange wir keine anderen Sorgen haben …

  2. taudorinon says:

    @besucherpete Im Moment versuchen immerhin einige durch Statsumeldungen den Nutzungsbedingungen zu widersprechen. Es ist zwar traurig das viele sowas für eine rechtlich bindende Vorgehensweise halten, aber immerhin kann man ihnen keine Untätigkeit vorwerfen 😉

  3. Diese ewige Diskussion darüber. Pragmatisch betrachtet ist völlig Wurst, was da drin steht, in den ganzen Bestimmungen und Richtlinien.
    Als ob Facebook das groß interessieren würde, was sie da mit welcher Formulierung rein schreiben müssen. Wer kann denn nachprüfen, ob die sich daran auch wirklich halten?

    Abgesehen davon kann ich @besucherpete voll zustimmen.

  4. Es ist schon erstaunlich, was so ein Internetriese alles bewirken kann. Ich selbst habe letztens meine Datenschutz-Einstellung bei Facebook überprüft und war erstaunt, welche Funktionen Facebook automatisch auf aktiviert setzt – ohne vorab mal zu „fragen“. 🙂

  5. Eike justus says:

    @besucherpete:
    Mach es dir nicht so einfach! Menschen schließen sich zu Gemeinschaften zusammen, um Schutz zu erhalten und durch Regeln das Gemeinwohl zu fördern. Je komplexer das wird, desto mehr werden Funktionen delegiert. Wir leben in einem Staat, nicht weil wir dann keine Fehler machen bei der Auswahl der Fanschals, sondern weil das den obengenannten Zielen dienen soll. Dabei haben wir die Schutzfunktion dem Staat übertragen, und als Regel für unternehmerische Tätigkeit die Gemeinbindung des Eigentums ausgegeben (nennt sich alles Verfassung). Der Staat soll also die Bürger (und zwar auch und gerade die Schwachen) vor Willkür schützen. In unserem Fall hier hat er (eigentlich WIR) eben Datenschutzbeauftragte und Verbraucherverbände dafür geschaffen.
    In diesem Sinn versuche mal, deine Auffassung in einem größeren Rahmen zu überprüfen. Du rufst sicher die Polizei, wenn bei dir eingebrochen wird. Stell dir vor, man antwortet dir am Notruftelefon: „Hättest ja Stahltüren einbauen können, oder in eine sicherere Gegend ziehen können; selbst schuld!“

  6. besucherpete says:

    @Eike justus: Leider geht für viele mit der Übertragung der Schutzfunktion auf den Staat auch einher, jegliche Verantwortung für das eigene Handeln zu übertragen. Wenn jemand einen Dienst anbietet, ist es selbstverständlich (oder sollte es jedenfalls sein), dass dieser Anbieter auch die Spielregeln bestimmt. Und wer es nutzen möchte (was letztlich eine ganz persönliche und freie Entscheidung ist), muss diese Regeln akzeptieren – oder sollte eben diesen Dienst nicht nutzen. Wer das eine will, muss manchmal das andere mit in Kauf nehmen, so ist das nun mal im Leben. Der Punkt ist einfach, dass viele nicht mehr bereit sind, Verantwortung für eigene Entscheidungen zu übernehmen. Und anstatt sich mal zu fragen, ob man das eine oder andere vielleicht auch vorher hätte wissen können, sollen andere es dann richten.

    Und natürlich rufe ich die Polizei, wenn bei mir eingebrochen wird. Denn anders als bei einem sozialen Netzwerk habe ich mich nicht bewusst dafür entschieden, meine Wohnung für einen Einbruch zur Verfügung zu stellen (wobei es auch kein Einbruch wäre, wenn ich das getan hätte). Vergleiche hinken wohl immer, aber dieser ganz besonders.

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