Bundeskartellamt: Datensammelei und -verwertung durch Facebook auf Seiten Dritter missbräuchlich

Facebook und der Datenschutz, schon „immer“ gab es da Streitigkeiten. Facebook benötigt Daten, um richtig zu funktionieren, das deutsche Datenschutzrecht macht dies Facebook aber gar nicht so einfach. So schritt auch das Bundeskartellamt ein, als es um die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung ging. Dazu liegt nun eine vorläufige rechtliche Einschätzung des Bundeskartellamtes vor, das nach aktuellem Stand davon ausgeht, dass Facebook marktbeherrschend ist. Daraus resultiert dann auch die weitere Einschätzung, dass diese Marktbeherrschung missbräuchlich genutzt wird.

Denn Facebook legt in seinen Nutzungsbedingungen fest, dass über den Nutzer auch Daten von Dritten gesammelt werden dürfen. Das beinhaltet zum einen Facebook-eigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, zum anderen aber eben auch alle Webseiten, die eine Schnittstelle zu Facebook haben. Der Nutzer muss dazu nicht einmal aktiv werden, oft reicht schon der Besuch einer entsprechenden Webseite.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an. Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man z.B. einen „Gefällt Mir-Button“ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst. Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.“

Facebook muss laut Bundeskartellamt seine Position im Markt bezüglich seines Geschäftsmodells berücksichtigen. Facebook-Nutzer können nicht einfach auf ein anderes Social Network ausweichen (naja…), der Nutzer muss entweder das Gesamtpaket akzeptieren oder eben auf die Nutzung von Facebook verzichten. Gesamtpaket bedeutet aber auch die Einwilligung zur Datenerhebung auf Seiten Dritter, darin sieht das Bundeskartellamt den Missbrauch.

Die Untersuchung bezieht sich auch explizit auf das Sammeln und Verwerten von Daten auf Webseiten Dritter, nicht bei Facebook selbst. „Es wird ausdrücklich offengelassen, ob auch hier Datenschutzverstöße und ein Missbrauch von Marktbeherrschung vorliegen oder nicht,“ heißt es in der Pressemitteilung.

Facebook hat nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu erklären oder auch Lösungsvorschläge zu präsentieren. Am Ende des sogenannten Verwaltungsverfahrens wird dann auch einmal ein Ergebnis stehen, das nicht nur eine vorläufige Einschätzung darstellt. Am Ende heißt es dann Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder eine Untersagung durch die Kartellbehörde. Das soll im Frühsommer 2018 so weit sein.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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10 Kommentare

  1. Na dann könnt ihr ja gleich mal anfangen, die Buttons zu entfernen 😉

  2. Der Artikel hat mich auf die Idee gebracht für Facebook einen extra Browser zu nehmen. Danke 🙂

  3. Hier, wo uBlock Origin 15 Verbindungen zu Werbetrackern block,t so einen Artikel zu schreiben ist ist schon mehr als scheinheilig

  4. Und das fällt dem Bundeskartellamt jetzt ein? Wie lange gibt es fb? Seit 2004?

  5. Ist halt Neuland für unsere Regierung.

  6. Selbstverständlich könnten die Nutzer auf andere soziale Netzwerke ausweichen. Aber ebenso selbstverständlich haben sie dann deutlich weniger Kontakte und deutlich weniger Reichweite. Aber wer das eine will, muss eben manchmal das andere mit in Kauf nehmen, so ist das eben im Leben.
    Ich bin durchaus für Datenschutz, aber auch für die Umsetzung in einem vernünftigen Rahmen. Und der ist durch das europäische und insbesondere das deutsche Datenschutzrecht schon längst gesprengt.

  7. Und Google? Wie schon geschrieben Scheinheiligkeit hier.
    Ihr nutzt Google AMP, bindet also Google Bibliotheken ein. Google Fonts? Google Analytics?
    Ich als Nutzer, v.a. mobil, kann da kaum was dagegen machen außer nur im RSS Reader zu lesen…

  8. @Chris R.
    OB die geltenden Gesetze gut, schlecht oder auch nicht mehr zeitgemäß sind ist nicht die Frage, sondern vielmehr DASS Facebook&Co gegen geltendes Recht verstoßen.
    Und nur weil man eine Markt beherrschende Stellung hat, heißt auch nicht, das man sich darüber hinweg setzen kann.

    Das Problem was ich sehe ist:
    OBWOHL ich mit WhatsApp und FB nichts zu tun habe werden meine Daten – TelNummer bei Whatsapp – Surfverhalten bei FB&Co – erhoben, ob ich will oder nicht.

    …und das ist nicht OK.

  9. @Al CiD: Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Wenn man das nicht möchte, kann man dem Internet auch fernbleiben – so einfach kann das Leben sein.

  10. @Chris R. Ist schon klar.
    ICH kann mich weitgehend – soweit möglich – schützen… durch mein Verhalten und durch Benutzung ausgesuchter Tools.

    Was ich aber nicht beeinflussen kann, ist dass mein Kumpel, Kunde, Bekannter meine Email-Adressen und meine Telefonnummer haben und diese von Whatsapp / Facebook ohne mein Einverständnis abgegriffen und benutzt werden.

    Dass ich nicht unsichtbar bin ist klar, dafür bin ich schon zu lange im IT-Bereich dabei.

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