Bundesgerichtshof verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Der Bundesgerichtshof (BGH) verneint für bestimmte Fälle die Klarnamenpflicht bei der Nutzung sozialer Netzwerke. Konkret drehten sich da zwei Klagen um Facebook, da das soziale Netzwerk ja in seinen Bedingungen festlegt, dass sich Nutzer nur mit ihrem echten Namen anmelden dürfen. Ein Kläger hatte etwa als Profilnamen ein Pseudonym verwendet und wurde deswegen gesperrt und erst nach Anpassung des Namens wieder freigeschaltet. Das ist so offenbar laut BGH nicht rechtens.

Auch eine zweite Klägerin nutzte ein Pseudonym im sozialen Netzwerk und wurde deswegen gesperrt, nachdem sie ihren Namen nicht ändern wollte. Beide Verfahren, geführt als III ZR 3/21 und III ZR 4/21 gingen bereits durch mehrere Instanzen, sodass sie am Ende eben beim Bundesgerichtshof landeten. Im Verfahren III ZR 3/21 hat der III. Zivilsenat quasi Facebook verdonnert, es zu dulden, dass der Kläger seinen Profilnamen in ein Pseudonym ändert, und nun soll Facebook dem Kläger unter Verwendung des gewählten Profilnamens Zugriff auf die Funktionen seines Nutzerkontos gewähren.

Nach den für diesen Fall maßgeblichen Nutzungsbedingungen vom 19. April 2018 hat der Kontoinhaber bei der Nutzung des Netzwerks den Namen zu verwenden, den er auch im täglichen Leben verwendet. Doch laut BGH sei diese Bestimmung unwirksam, weil sie den Kläger zum Zeitpunkt ihrer Einbeziehung in den Nutzungsvertrag der Parteien am 30. April 2018 entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligte.

So hält in Deutschland § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung fest, dass der Diensteanbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Dies sei in diesem Fall gegeben. Spannend: Der BGH argumentiert, es sei Facebook zwar nicht zumutbar gewesen, die Nutzung des Netzwerks zu ermöglichen, ohne dass der jeweilige Nutzer zuvor – etwa bei der Registrierung – im Innenverhältnis seinen Klarnamen mitgeteilt hätte. Für die anschließende öffentliche Nutzung sei die Verwendung eines Pseudonyms dann aber zumutbar.

Die Unwirksamkeit der Bestimmung zur Klarnamenpflicht führe dazu, dass die Bestimmung ersatzlos wegfalle. In der Folge hat der Kläger III ZR 3/21 einen Anspruch darauf, das Netzwerk unter einem Pseudonym zu nutzen. Aber auch im Verfahren III ZR 4/21 soll Facebook das betroffene Benutzerkonto wieder freischalten und unbeschränkten Zugriff gewähren. Auch hier könne nicht erzwungen werden, den Klarnamen öffentlich zu verwenden.

Hinweis dazu: Das Urteil ist nicht allgemein verbindlich, sondern auf die speziellen Fälle gemünzt. Natürlich liefert es aber eine Orientierung. So ist nun möglich, dass Facebook nach der doppelten Niederlage die Klarnamenpflicht aus seinen Nutzungsbedingungen streicht. Offen bleibt, ob Konten, die nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 eröffnet wurden, möglicherweise vor Gericht anders bewertet werden müssten.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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25 Kommentare

  1. der Michael says:

    Ich plädiere für:
    – keine Klarnamenpflicht nach außen
    – aber Vorschrift der Identifizierung von Nutzern bei Anmeldung

    – Facebook muß einen (bei Ihnen angestellten) Beauftragten in Deutschland benennen , der Richtern und Staatsanwaltschaften innerhalb von 12 Stunden nach Anfrage den Klarnamen nennen kann

    – Diese Person ist in Beugehaft zu nehmen, wenn Facebook den lokalen Gesetzen nicht nachkommt.

    – Evtl. könnte man auch an Hinterlegung einer Kaution denken, in die auf solchen Fällen zugegriffen werden kann – 500 Mio EUR würde ich als angemessen ansehen

    Ja, ich weiß, ich bin da etwas radikal…. aber nur so kommt man diesen imperialistischen US-Konzernen bei, die sich gerne im EU-Ausland verstecken oder sich nicht für zuständig erklären, weil sie ja nur nach dem eigenen Recht handeln müssten….

    • ohne „imperialistische US-Konzerne“ würdest du russisch sprechen in deiner Deutschen Sowjetrepublik und Internet wäre etwas, von dem du nur vom verbotenen Westfernsehen schauen wüsstest

    • Gute Ansätze dennoch…
      Es reicht wenn Klarnamen in den Einstellungen hinterlegt werden können und nach aktueller Handhabung des NetzDG erklagt werden können

  2. Irgendwie verstehe ich die Leute nicht, die der Meinung sind, dass sie eine Seite wie Facebook unbedingt mit einem Fakenamen verwenden müssen. Andererseits verwende ich es, im Gegensatz zu einigen anderen Leuten, auch so wie ursprünglich mal vorgesehen, um mit Leuten in Kontakt zu bleiben. Da hilft es dann nicht wirklich, wenn die Leute sich dann „Donald Duck“ oder so nennen.

    • Vielleicht kann ich da helfen.
      Was ist wenn man eine Person ist die durch ihre Tätigkeit in der Öffentlichkeit steht und mit seinem Bekannten- bzw. Freundeskreis über Facebook in Verbindung stehen möchte.
      Ist man z.B. als Vermieter einer größeren örtlichen Wohnungsgenossenschaft bekannt kann man sich eventuell vor Anfragen nicht retten. Job überall, auch da wo es eigentlich privat sein und bleiben soll? Du kannst dir vielleicht (nicht) vorstellen wie pennetrant manche Menschen sein können. Irgendwann hat man auch Feierabend und will oder braucht auch Ruhe vor dem Job. Genau das geht zur Zeit nicht, man kan sich nur von Facebook trennen um sich davor zu schützen.
      Gründe mit Pseudonym unterwegs zu sein gibt es durchaus.

      • Man kann doch aber auch festlegen, wem es erlaubt ist, einen zu kontaktieren (einschließlich Kontaktanfragen). Stellt man da „Nur Freunde“ ein, hat man auch seine Ruhe.

        • Ja klar das kann man. Und was machen z.B. ehemalige Mitstudenten oder Mitschüler die man in der Zeit so „verloren“ hat und den alten Spitznamen noch kennen den man deshalb gern als Pseudonym benutzen würde?
          Man kann es drehen und wenden wie man will, dieser absolute Klarnamenszwang hat deutliche Nachteile die den Nutzen von Facebook schmälern oder sogar aufheben können.
          Ich denke schon, dass Facebook, zumindest nach außen, Pseudonyme zulassen sollte.

          • Deine ersten Argumente waren ja noch halbwegs nachvollziehbar, aber jetzt wird es absurd, findest du nicht auch?
            Davon abgesehen, dass Facebook Spitznamen explizit zulässt (zusätzlich zum Klarnamen), ist wohl die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, für die ein bis zwei ehemaligen Mitstudenten, die sich nicht mehr an deinen richtigen Namen erinnern, extra den Spitznamen zu verwenden, dafür aber die vielen Leute, die den Spitznamen gar nicht kennen, auszuschließen.

            • Was ist daran absurd den Spitznamen zu verwenden ohne den Klarnamen öffentlich zu machen? Ging es nicht darum ein Pseudonym verwenden zu können, das kann auch der Spitzname aus alten Zeiten sein und der Realname bleibt aus guten Gründen verborgen? Ich erkenne hier keine Absurditäten.
              Und ja es ist möglich einen Spitznamen zu kennen ohne den Realnamen zu wissen. Hab selbst so ein paar Kandidaten von denen ich den realen Namen nie kannte. Atze aus Ort „soundso“ würde ich wohl finden können, den realen Namen weiß ich aber nicht. Das Leben ist halt manchmal komisch. Wenn dieser Atze, was auch immer aus ihm geworden sein mag, nun aus gutem Grund seinen Realnamen dort nicht öffentlich sehen will, dann ist er wahrscheinlich nicht bei Facebook, er ist also ausgegrenzt weil er seine Privatsphäre schützen will oder muss. Diese Klarnamensproblematik ist nicht so einfach wie man vielleicht glauben will.

              • Absurd ist nicht, dass man einen Spitznamen verwenden will, sondern die Argumentation, dass die Nennung des Klarnamens diese Person, die ja anscheinend nur deinen Spitznamen kennt, davon abhalten würde, dich zu finden. Obwohl du den Spitznamen ja angeben kannst.
                Deine Logik ist also „mehr Informationen = weniger Leute können mich finden“. Und das ist eben absurd.

              • Bei allem Respekt, aber Leute, von denen man noch nie den echten Namen kannte, können per se nicht so wichtig sein, dass es sich lohnt, den Kontakt zu halten – insbesondere nicht für die andere Seite, wenn du u.U, nach vielen Jahren noch immer nicht den echten Namen kennst und vielleicht auch noch nicht mal danach gefragt hast. Besser kann man mangelndes Interesse an der anderen Person kaum dokumentieren. Ja, das Leben ist manchmal komisch, aber noch öfter sind es die Leute, die komisch sind.

                • @Lasse Das ist wirklich nicht absurd wenn man den Kontext nicht außer acht lässt, nicht mit Klarnamen auftreten zu wollen. Der Text steht in Verbindung mit dem ersten Kommentar von mir und ist so wie du ihn wiedergibst aus dem Zusammenhang gerissen. Es geht eben darum den z.B. Spitznamen als FB-Name verwenden zu können ohne den echten Namen öffentlich zu machen und das geht auf FB aktuell nicht. Du hast es ja selbst geschrieben das Echtname + Spitzname geht, aber was ist mit Spitzname ohne Echtname = Nutzung von Pseudonym? Einen Accound bei Facebook zu haben muss nicht bedeuten von möglichst vielen Leuten gefunden werden zu können.

                  @Chris
                  Die Wichtigkeit eines Menschen an der versäumten Kenntnis des echten Namens festzumachen ist für mich unverständlich. Irgendwie ist das als wenn man über den Wert eines Menschen spricht. Das Leben sollte man schon einige Dekaden kennenlernen, dann lernt man viel über Komik und über Menschen, manchmal mehr als man zuvor geglaubt hat.

                  Was scheinbar untergegangen ist, ist dass FB seine Plattform attraktiver machen würde wenn sie die Verwendung von Pseudonymen zulassen täten. Eine Registrierung mit echtem Namen ist schon Ok, wie der jenige dann auf FB auftritt sollte man dem Nutzer überlassen. Kann doch nicht so schwer sein? Es gibt tatsächlich Menschen die schreckt das ab. Aber sei es drum, jedem seine Meinung.

                  • Genau darum geht es, um den Wert eines Menschen oder, anders ausgedrückt, um die Wertschätzung, die man anderen Menschen gegenüber zeigt. Und genau diese Wertschätzung fehlt m.E., wenn du dich nicht einmal für den Namen der anderen Person interessierst. Und auch sowas lernt man, wenn man das Leben einige Dekaden lang erlebt hat … zumindest sollte man das lernen.
                    Hey, wenn das für dich und vor allem für den anderen funktioniert, ist das völlig okay. Aber vielleicht mit dem anderen ja doch irgendwann mal klar, dass man auf derart oberflächliche Kontakte auch gut verzichten kann.

      • Warum tritt man dann nicht einfach als Donald Duck für die Wohnungsgesellschaft auf? Dann kann man gut im Privaten real auftreten.

    • Es gibt viele Gründe für den Schutz der eigenen Meinung durch ein pseudonym… Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates verstöße gegen das GG oder andere Gesetze verfolgen zu können, wenn es eine richterliche Anordnung gibt – das geht nur durch Pseudonyme mit nicht öffentlich hinterlegten Klarnamen!

      Daher gilt die Impressumspflicht / DSGVO auch nur für wirtschaftende Personen!

      • Deine eigene Meinung kannst du auch mit deinem Klarnamen äußern. Außer natürlich, du lebst in Nordkorea oder so.
        Allerdings verstehe ich nicht wirklich, warum der Rechtsstaat die Verstöße nicht verfolgen können sollte, wenn die Leute sich nur mit Klarnamen anmelden können.

        Davon abgesehen finde ich das Urteil ja an sich einerseits gar nicht schlecht, sollen die Leute doch selber entscheiden, was sie machen.
        Andererseits greift man hier aber auch wieder sehr stark in die Firmenpolitik ein. Wer mit den AGB nicht einverstanden ist, der ist ja nicht gezwungen, Facebook zu nutzen.

        Aber seien wir mal ehrlich: Die „Klarnamenpflicht“ ist doch eh lächerlich, da sie gar nicht kontrolliert wird.

        • Leider nicht – es gibt auch hier marodierende Mobs die die Rechtsstaatlichkeit aushebeln und Straftaten begehen – zudem gibts auch hier Informanten & Whistleblower die Beiträge anonym posten sollen ohne es über eine FB Seite machen zu müssen… Der FB Algorithmus ist nicht transparent genug um Chancengleichheit zu gewährleisten. Deutschland ist in Sachen Pressefreiheit kein Ideal: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2021?gclid=EAIaIQobChMI0rCQ3f7R9QIVRQKLCh02FwB2EAAYASAAEgJGCvD_BwE

          Eine Zufriedenstellende Lage ist keine gute Lage!

          PS: Zudem liebe ich es als Kunstfigur zu interagieren und im Netz als auch IRL aufzutreten; Natürlich zeige ich einer Autoritätsperson meinen Perso statt meiner Visitenkarte!

        • therealThomas says:

          In einer freien und funktionierenden Demokratie muss es immer die Möglichkeit geben, anonym gegenüber dem Staat zu agieren. Man muss immer misstrauisch sein.
          Selbstverständlich ist das in dem Moment überflüssig, wo der Staat eben noch frei und demokratisch ist, aber wenn wir alle Möglichkeiten für Bürger abschaffen, sich anonym zu äußern, dann ist man nur noch einen winzigen Schritt von der Abschaffung der Demokratie entfernt.

          Beispiel: Deutschland ist ein freies Land und niemand muss ungerechtfertigte Repressalien von Seiten des Staates fürchten, also ist es doch kein Problem, staatlich zu hinterlegen, wie man wählt, oder?

  3. Sowas wie Facebook nicht mit seinem richtigen Namen zu nutzen, halte ich für albern, widerspricht es m.E. doch dem Sinn und Zweck eines soziales Netzwerkes. Mit ist schon klar, dass viele das auch anders sehen, aber letztlich ist es hier nicht anders als bei anderen und immer wieder strittigen Punkten auch, gerade bei Facebook: Niemand ist gezwungen, ein Angebot zu nutzen, wenn einem die Bedingungen nicht passen.

    • Ich verstehe auch nicht, warum es Facebook nicht erlaubt ist, die Bedingungen der Nutzung seines Dienstes festzulegen. Facebook ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit einem dedizierten Service. Und wenn der Zweck eines solchen Service ist, Freunde, Verwandte und Bekannte auf dem Netzwerk zu finden, ist eine Klarnamenpflicht doch durchaus als eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme zu sehen.

      • André Westphal says:

        Weil auch Facebook sich an die deutsche Gesetzgebung halten muss – darum ist es richtig und gut so, dass eben nicht beliebig alles in den AGB und Nutzungsbedingungen vermerkt werden / umgesetzt werden darf, worauf das Unternehmen so Bock hat.

        • Selbstverständlich muss auch Facebook sich an die Gesetze halten. Und wenn die Gesetze das so regeln, ist das wohl so. Unverständlich finde ich aber, dass der Gesetzgeber sich überhaupt berufen fühlt, dort regelnd einzugreifen.

  4. Es gibt viele Gründe für den Schutz der eigenen Meinung durch ein pseudonym… Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates verstöße gegen das GG oder andere Gesetze verfolgen zu können, wenn es eine richterliche Anordnung gibt – das geht nur durch Pseudonyme mit nicht öffentlich hinterlegten Klarnamen!

    Daher gilt die Impressumspflicht / DSGVO auch nur für wirtschaftende Personen!

  5. Die Diskussion um „Klarnamen“ wird der Sache bisher kaum gerecht:

    „Michael Meier“ ist per Name weitaus weniger eindeutig zu identifizieren als „Annalena-Jason von Hochglanz-Doppelstein“. Wenn Michael namentlich nicht eindeutig zu identifizieren ist, warum soll es dann Annalena-Jason sein?

  6. Solange keine weitere Prüfung stattfindet ist die Klarnamenpflicht doch eh sinnfrei. Es hindert mich ja weiter nichts daran statt Giraffe auf See mich Hans Dieter zu nennen..

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