Bundesgerichtshof: Influencer müssen nicht jede Werbung auf Instagram kennzeichnen

Influencer und Werbung auf Instagram – ein Thema, welches schon lange Thema in Medien und in Gerichtssälen ist. Nun gibt’s Urteile vom Bundesgerichtshof. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Der Teufel steckt im Detail.

Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf Instagram auf ihren Instagram-Profilen Bilder veröffentlichen, die sie oftmals mit kurzen Begleittexten versehen. In einige Bilder haben sie sogenannte „Tap Tags“ eingefügt, die beim Anklicken von auf den Bildern zu sehenden Produkten wie etwa Bekleidung erscheinen und die Firmen oder Marken der Hersteller oder Anbieter dieser Produkte nennen. Beim Anklicken eines „Tap Tag“ wird der Nutzer auf das Instagram-Profil des jeweiligen Unternehmens weitergeleitet.

Allein der Umstand, dass Bilder, auf denen das Produkt abgebildet ist, mit „Tap Tags“ versehen sind, reicht für die Annahme eines solchen werblichen Überschusses nicht aus. Bei einer Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt dagegen regelmäßig ein werblicher Überschuss vor.

Die Prüfung, ob ein Beitrag übertrieben werblich ist, bedarf der umfassenden Würdigung durch das Tatgericht, an der es im Streitfall hinsichtlich der weiteren Beiträge, für deren Veröffentlichung eine Gegenleistung nicht festgestellt ist, fehlt.

Die komplette Meldung aller Urteile nebst Begründung gibt’s hier.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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6 Kommentare

  1. Wozu auch. Weiß doch jeder, dass das lebende Werbetafeln sind.

    • Leider nicht, gerade Jungendliche sehen sie eher als Freund*innen, hätte mir gewünscht das alle Beiträge für Produkte mit deren Produzenten die Influenzer Verträge haben als Werbung gekennzeichnet wird, unabhängig ob das spezielle Produkt oder ein anderes beworben wird….

      • Das ist vergleichbar mit Girls, die Boy Bands wie The Beatles oder Take That angehimmelt haben. Das irgendwann zu realisieren gehört für mich zum Heranwachsen. Obwohl, es gibt sicher auch Männer mit OnlyFans-Abo, die sich über persönliche PNs freuen.

  2. Sinnvoller wäre es, wenn man ab einer gewissen Reichweite eine entsprechende Markierung erhält, dass man anhand von Produktplatzierungen und Sponsoring Geld verdient. Diese Markierung sollte dauerhaft präsent sein und der Influenzer muss nix mehr beachten.

  3. Ist doch eigentlich kein großes Problem. Ich schreibe z.B. zu meinen Fotos immer die Ausrüstung dazu, also Kamerahersteller usw. Dazu gibt es dann noch die Hashtags #unbezahltewerbung und #werbungwegenmarkennennung und gut ist…

  4. Frage mich wie das dann bei Produkttest oder -vergleichen gelöst wird: z. B. die vielen Mikrofon-Test auf youtube – wenn wer die Mikrofone selber gekauft hat u. U. im Lauf mehrerer Jahre und dann Links zu den Herstellerseiten einbringt, ist das dann auch Werbung? Oder z. B. präsentatton von Amateurfunkgeräten durch Funkamateure die selbst nicht Händler sind und z. B. Geräte miteinander vergleichen und natürlich auch Links zu den herstellern /Vertreibern mit einpflegen … wo fängt da Werbung an ? Und ist es schon „Entlohnung“ wenn eine Firma einem ein Gerät kostenlos für einen Test überläßt das man dann wieder zurückschickt – z. B. im Bereich lautsprecher Gang und Gäbe ? Finde diesen ganzen Graubereich „Influencer“ irgendwie unübersichtlich – entweder man ist Tester für ein Produkt oder man wirbtz dafür . Diese Grauzone hätte man gar nicht erst aufkommen lassen sollen.

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