Britische Sammelklage gegen Google: Verbraucher fordern Milliarden wegen Marktdominanz

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Google steht auch in Großbritannien vor einer großen rechtlichen Herausforderung. Eine Sammelklage in Höhe von 7 Milliarden Pfund (etwa 8,1 Milliarden Euro) wurde vom britischen Competition Appeal Tribunal zur weiteren Verfolgung zugelassen. Die Klage, die von der Verbraucherrechtsanwältin Nikki Stopford im September 2023 eingereicht wurde, wirft der Alphabet-Tochter Google vor, seine marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinenbereich zum Nachteil der Verbraucher zu nutzen.

Der Kern der Vorwürfe bezieht sich auf Googles Geschäftspraktiken im Mobile-Bereich. Die Klage argumentiert, dass Google Smartphone-Hersteller, die das Android-Betriebssystem nutzen, dazu verpflichtet, ihre Geräte mit Google Search und dem Chrome-Browser auszuliefern. Diese Praxis wurde bereits von der Europäischen Union kritisch untersucht.

Ein weiterer Aspekt der Klage betrifft die Vereinbarungen zwischen Google und Apple. Google soll erhebliche Geldsummen an Apple gezahlt haben, um als Standard-Suchmaschine im Safari-Browser zu fungieren. Diese Praktik wurde kürzlich auch in einem US-amerikanischen Gerichtsverfahren gegen Google thematisiert.

Nikki Stopford, die Vertreterin in der Angelegenheit, sagte:

„Dieses grüne Licht vom Tribunal ist ein bedeutender Sieg für die Verbraucher im Vereinigten Königreich. Fast jeder nutzt Google als seine bevorzugte Suchmaschine und vertraut darauf, dass es qualitativ hochwertige Ergebnisse kostenlos liefert. Aber sein Service ist nicht wirklich kostenlos, da seine Dominanz zu höheren Kosten für die Verbraucher geführt hat. Google wurde wiederholt von den Wettbewerbsbehörden gewarnt. Doch es setzt weiterhin alles daran, den Markt zu manipulieren, um von Werbetreibenden höhere Gebühren zu verlangen, was die Preise erhöht, die sie den Verbrauchern berechnen. Diese Klage zielt darauf ab, einen gesünderen Wettbewerb auf digitalen Märkten zu fördern und Google zur Rechenschaft zu ziehen sowie sicherzustellen, dass die Verbraucher für den durch sein Verhalten verursachten Schaden entschädigt werden.“

Parallel geht es bei Google auch um die Frage, ob das Unternehmen vielleicht den Browser verkaufen oder diesen gar von Android entkoppeln muss:

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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3 Kommentare

  1. Ich persönlich verstehe das Problem nicht. Als Firma macht man einen Vertrag und weiß was da drin steht.
    Genauso wie man nicht sagen kann: Ich möchte auf meiner verkauften Hardware Windows vorinstallieren. Aber bitte ohne App-Store, Browser, Windows-Suche, Media-Player, Whiteboard und Co, da muss gefälligst meine eigene Software alleine drauf sein.

    Und wer das halt nicht will, kann – im Gegensatz zu Windows – natürlich auch einfach AOSP nehmen und z.B. den Aurora Store vorinstallieren. Darf man dann halt nur „AOSP“ und nicht „Android“ nennen.

    • Eben nicht.

      Da Google die Hersteller „zwingt“ ihre Ad- und Spyware zu installieren, ansonsten gibt es den PlayStore nicht.

      Und da es genügend Unbedarfte gibt, die sich nicht an alternative Stores wagen, ist das mindestens Erpressung.

      • Richtig, den Play-Store, die Play-Services und auch das Recht den Markenbegriff zu nutzen kriegt man nur wenn man eben das „Komplettpaket“ bucht.
        Wie eben bei MS mit Windows. Da kannst du für den Kunden auch nicht auswählen was weg gelassen wird und gegen deine eigene Software installieren.
        Und das OS gegen ein Linux-System austauschen vergrault dir die 0815-Kunden beim Kaufen ebenso.

        „Und da es genügend Unbedarfte gibt, die sich nicht an alternative Stores wagen, ist das mindestens Erpressung.“

        Der Samsung App Store wird ja offenbar gut genutzt, sonst gäbe es den nicht mehr.
        Ebenso z.B. auch der Amazon App Store. Gerade auf den Tablets und den Fire TVs.

        Einfach Lösung: Der Hersteller schiebt seine Software auch drauf und der User wählt beim Start aus was er möchte. Fertig. So wie das damals bei MS mit der Browserwahl auch war.

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