Bragi klagt in der EU gegen OnePlus wegen „Dash“


Was haben OnePlus und Bragi gemeinsam? Sie beide nutzen das Wörtchen „Dash“ in ihren Produkten. Bragi bekanntlich für seine kabellosen Ohrhörer, OnePlus hingegen für die Schnellladefunktion seiner Smartphones. Einem der beiden gefällt das nun gar nicht, Bragi klagt in der EU nun nämlich gegen OnePlus, eben wegen der Nutzung von „Dash Charge“. Zu groß sei die Verwechslungsgefahr mit dem „Dash Charger“, in dem die Ohrstöpsel geladen werden.

Auch in den USA steckt man deswegen seit Mai 2018 mitten in einer Klage, dort führt Bragi an, dass sowohl die europäischen als auch die US-Patentbehörden den Antrag auf Registrierung von „Dash Charge“ seitens OnePlus abgelehnt hätten (weshalb man in weiser Voraussicht schon beim OnePlus 6 den Namen Dash Charge schon nicht mehr benutzt). Das soll die Verwechslungsgefahr untermauern.

Ein durchaus interessanter Fall, denn während es vielen Lesern hier so gehen dürfte, dass keinerlei Verwechslungsgefahr besteht, könnte das beim potentiellen Käufer ohne entsprechendes Hintergrundwissen eventuell tatsächlich als sehr ähnlich ankommen, auch wenn beide nichts miteinander zu tun haben. Hoffentlich erzählt Bragi keiner, dass es bei Amazon auch Dash Buttons gibt…

via Engadget

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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22 Kommentare

  1. Die wollen es drauf anlegen lassen. Amazon und OnePlus vs Bragi Wang Tang Suppe

  2. Wie niedlich. Braucht da jemand Geld?
    Bragi? Nie gehört.

    • Die haben wohl von den Besten (Apple) gelernt! 😀

      „Hoffentlich erzählt Bragi keiner, dass es bei Amazon auch Dash Buttons gibt…“

    • Sparbrötchen says:

      > Bragi? Nie gehört.
      Jetzt schon. Da kann die Marketingabteilung wieder einen dicken Strich bei der Userbekanntheit machen – ohne großartig Geld dafür ausgeben zu müssen.
      So wie es die Telekom PR Abteilung macht, bei jeder monatlichen Telekom Stream On Meldung.

    • Was soll der Mist? Musst man selbst von der Marke gehört haben damit sie ein Anrecht drauf haben? Zum Glück nicht. Und es ist verständlich dass hier gegen OnePlus geklagt wird, denn die Verwechslungsmöglichkeit ist durchaus gegeben.
      Den letzten Satz hätte sich Sascha einfach nur sparen können.

      • Die Verwechslungsgefahr ist aber auch nur dann gegeben, wenn ausreichend viele Leute die Produkte kennen. Natürlich hängt das nicht davon ab, ob man selbst davon schon mal gehört hat, aber ich denke, man kann davon ausgehen, dass Leser dieses Blogs mehr Firmen abseits des Mainstreams kennen als der normale Nutzer. Und wenn selbst hier etliche den Namen zum ersten Mal lesen, wird der Anteil bei der Masse der potentiellen Kunden sicher nicht höher sein.

  3. Wenn man im DPMA-Register sucht, findet man für Bragi u.A. die eingetragene Marke „The Dash“, Amazon hat die Marke „Dash“, beide in der Nizza-Klasse 09. OnePlus wollte da „Dash Charge“ anmelden, ist aber zurückgewiesen worden. Ich verstehe nicht wirklich, warum die ersten beiden koexistieren können, „Dash Charge“ aber nicht geht. Vielleicht kennt sich hier jemand mit Markenrecht aus und kann das erklären?
    OT aber witzig: OnePlus hat die Marke „Flagship Killer“ eingetragen, wird es also von einem anderen Hersteller nicht mehr geben 🙂

    • Kannst du einen Link posten wo du das gefunden hast Finde beim DPMA nichts zu Dash außer irgendwelche Waschmittel

    • DASH: Marke eingetragen – Löschung anhängig (Amazon)

      Manchmal werden auch Marken eingetragen obwohl das eigentlich nicht geht. Aber dann kann man als Geschädigter die Löschung beantragen. Das hat wohl jemand gemacht.

    • „Ich verstehe nicht wirklich, warum die ersten beiden koexistieren können, „Dash Charge“ aber nicht geht. Vielleicht kennt sich hier jemand mit Markenrecht aus und kann das erklären?“

      Weil Amazon und Bragi gegen die Eintragung Widerspruch eigelegt haben.

      Widerspruchsnummer: 002766320
      Eingangsdatum: 07.09.2016
      Erläuterung des Widerspruchsgrundes: Likelihood of confusion
      Sprache des Widerspruchsverfahrens: Englisch
      Name des Widersprechenden: Amazon Europe Core S.à r.l., 2338, Luxembourg, LU

      Widerspruchsnummer: 002766734
      Eingangsdatum: 07.09.2016
      Erläuterung des Widerspruchsgrundes: Likelihood of confusion
      Sprache des Widerspruchsverfahrens: Englisch
      Name des Widersprechenden: Bragi GmbH, 80331, München, DE

  4. Kann man mit dem System auch Dash Cams laden?

  5. kommentarkommentierer says:

    Ich verstehe eh nicht, wieso sich wer ein Wort aus dem allgemeinen Wortschatz patentieren lassen darf?! Dash = Strich, Bindestrich bzw. auch Armaturenbrett. So was sollte generell ncht zugelassen werden, dann haben die auch nix zum klagen.
    @ Martin: bei Amazon ist es der Dash button (https://www.amazon.de/Amazon-Dash-Button/b?node=10852572031)
    Ob sich Bragi da auch dran traut, sicher erhalten sie da ne blutige Nase.

    • ich glaube nicht nur eine blutige Nase sondern noch eine fette Strafe für Beschuldigung. Und weg sind die vom Markt.

      • Strafe für „Beschuldigung“? Eine zivilrechtliche Klage einreichen mit der Behauptung, Amazon würde den Namen missbräuchlich verwenden, können die soviel sie wollen. Ob das erfolgreich ist, steht auf einem anderen Blatt, aber eine Strafe gibt’s bei verlorenem Prozess nicht.

        • Stimmt.

          Würde ich mir in manchen Situationen aber wünschen. Wenn man glaubhaft machen kann, dass die Klage als Druckmittel/Nötigung genutzt wurde, um den Beklagten einzuschüchtern.
          Ist halt schwierig.

    • Die eingetragene Wortmarke ist „AMAZON DASH“. Bragi hat „THE DASH “ eingetragen. Da ist schon sehr verschieden oder?

    • „allgemeinen Wortschatz“

      Meinst du den deutschen, amerikanischen, chinesischen, japanischen, französischen, …??

      Marken sind auch international. Also wenn zum Beispiel „Bragi“ in einem allgemeinen südtonga Wortschatz als Wort vorkommt, daf man das weltweit nicht mehr als Marke nutzen?

      Oder wie ist die „Logik“ ?

  6. Das ist natürlich Unsinn und es ist halt nicht „simpel“.

    Dann gäbe es kein Apple (steht im englischen Wörterbuch) und keine Bank die einen Namen mit „Bank“ drin hat. Kein Kaufhof oder Kaufhalle, weil Kauf und Hof und Halle im Wörterbuch stehen.

    Abgesehen davon gibt es weltweite Marken und welches Wörterbuch soll da gelten? Das deutsche Wörterbuch für die Welt? Auch für China?

    Hast du auch nur eine Sekunde nachgedacht bevor du was schreibst? Für Markennamen gibt es Regeln und zwar seit langer Zeit. Deshalb ist es möglich Namen auch weltweit schützen zu lassen z.B. Coca Cola.

    Jeder der damit nicht einverstanden ist, wenn eine bestimmte Marke eingetragen wurde, kann gerichtlich dagegen vorgehen. Wie es jetzt Bragio halt macht. Was dabei rauskommt werden die Gerichte entscheiden.

    Einfach informieren, u.a. kann man Apple als Wortmarke für eine Computerfirma schützen lassen, aber nicht für einen Obsthandel oder Fruchtsaftproduzenten. Da heben viele intelligente Leute drüber nachgedacht und ein recht passables System entwickelt.

    • Im o.g. Fall ist es ziemlich klar das Ferrero große Geschütze auffährt, weil sie keine Chance haben diesen Fall zu gewinnen. Das Wort Kinder kann man nicht als Wortmarke in Zusammenhang mit Produkten mit Kindern schützen lassen und das hat Ferrero auch nicht. Die wollen nur großen Druck aufbauen.

    • Das ist keineswegs Unsinn. Apple hätte die Markeneintragung auch nie bekommen dürfen.

      Davon, dass zusammengesetzte Worte nicht schützbar sind wenn sie aus normalen Worten bestehen, hat auch keiner was gesagt.

      Und welches Wörterbuch? Ist doch klar, ein Wörterbuch des jeweiligen Landes, in dem eine Marke beantragt wird. Unser Duden hat ja schon quasi einen verpflichtenden Charakter bei Rechtschreibung, nehmen wir mal den für .de Marken. Weltweit vielleicht den Webster. Ein Richter kann ja im Zweifelsfall noch entscheiden, ob das Wort normaler Sprachbestandteil ist oder nicht

      Das mit dem Markenrecht je Branche klappt ja auch nicht wirklich, siehe Skydrive von Microsoft.

      Ob da viele intelligente Leute drüber nachgedacht haben? Man weiß es nicht. Sonderlich toll sind die Regeln ja nicht gerade.

  7. DASH ist doch ein Waschmittel (dash.de und dash.com) und eine Kryptowährung (dash.org)

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