BMJV: Verbraucherrechte sollen durch Update-Pflicht von Smartphone, Tablet & Co gestärkt werden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) teilt mit, dass man einen neuen Gesetzesentwurf einer neuen „Warenverkaufsrichtlinie“ auf den Weg gebracht hat. Ziel dessen soll es sein Verbraucherrechte weiter zu stärken und grenzüberschreitenden Handel zu „attraktiven Preisen und mit größerer Produktvielfalt“ zu fördern. Werfen wir mal einen kleinen Blick darauf, wie man das in der Theorie gern tun würde – der ausführliche Gesetzesentwurf steht für Interessierte an dieser Stelle bereit. Bis zum 7. Januar 2021 können Länder und Verbände zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Der Entwurf soll bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht einfließen und Verträge ab dem 1. Januar 2022 Anwendung finden.

Zur Umsetzung der Richtlinie sieht der Entwurf insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Für Sachen mit digitalen Elementen, die eine Verbraucherin oder ein Verbraucher von einem Händler erwirbt, wird eine Aktualisierungsverpflichtung („Updates“) eingeführt, so dass die Funktionsfähigkeit und IT-Sicherheit auch nach Übergabe der Kaufsache zu gewährleisten sind.
  • Für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist, werden Sonderbestimmungen eingeführt. So muss der Verkäufer etwa dafür Sorge tragen, dass die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.
  • Bei Kaufverträgen, an denen eine Verbraucherin oder ein Verbraucher beteiligt ist, wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Die Bestimmungen für Garantien werden ergänzt. So muss eine Garantieerklärung der Verbraucherin oder dem Verbraucher zukünftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Aus der Garantieerklärung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

So plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine Update-Pflicht für – sehr offen formuliert – „digitale Elemente“. Es muss eine Funktionsfähigkeit sowie eine Mangelfreiheit gewährleistet sein. Darunter fallen auch Anschaffungen wie Smartphones und Tablets. Derartige Geräte sollen auch „noch lange nach dem Kauf problemlos und sicher nutzbar sein“. Der Knackpunkt: Die geforderte Update-Pflicht will man vom Verkäufer des digitalen Produkts einfordern – wie auch immer man sich das (in der Umsetzung) vorstellt. Ziel des Ganzen sei eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von digitalen Gütern zum Schutz von Nachhaltigkeitszielen. Logisch, wenn die Funktionalität und Sicherheit eines Smartphones über einen langen Zeitraum sichergestellt ist, dann entfallen für viele – außer vielleicht den neugierigen „Techie“ – die Anschaffungen weiterer Geräte.

Eine weitere, geplante Änderung betrifft die Gewährleistungsrechte. Derzeit liegt die Beweislastumkehr bei 6 Monaten. Bedeutet: Binnen eins halben Jahres nach Kauf muss nicht der Verbraucher, sondern der Verkäufer nachweisen, dass der gekaufte Artikel beim Kauf frei von Mängeln war. Das BMJV plant diese Frist auf ein Jahr zu verdoppeln. In meinen Augen eine sinnvolle Neuerung, seitens Händlern muss man zur Durchsetzung der eigenen Gewährleistungsrechte oftmals bereits nach einem halben Jahr auf Kulanz hoffen.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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17 Kommentare

  1. Furchtbares Gegender wieder ‍♂️ ein Verbraucher ist eine geschlechtsneutrale Person, welche weder männlich noch weiblich ist…

  2. Die Reglung ist ein zahlloser Stubenkater, denn die Hersteller werden nicht wirklich unter Druck gesetzt da hierzu der deutsche Markt zu klein ist. Große Hersteller wie Samsung oder Apple haben mit Updates keine Probleme und dhersteller we ZTE werden dann eher auf den deutschen Markt verzichten oder den Mist über einen eigenen Store mit Sitz außerhalb Deutschlands verkaufen.

    Besser wäre daher eine Regulierung auf EU-Ebene und als Druckmittel Einfuhrverbote wenn die geforderten Updates nicht geliefert werden.

    Ein weiteres Problem ist das unklar/nicht definiert ist wie zeitnah ein Update erfolgen muss. Alle 6-12 Monate ein Update für drei Jahre wäre nach meiner Meinung unzureichend. Selbst der Möchtegern Premiumersteller Oneplus liefert ja nur alle zwei Monate und dann mit 4-6 Wochen Verspätung ein Update.

    • Samsung in einem Satz mit Apple und problemlosen Updates zu nennen…
      Samsung hat genügend Low-Budget Teile auf den Markt geworfen, die niemals ein Update bekommen haben.

  3. Updatepflicht muss es auch für andere mit dem Internet verbundene Geräte geben, wie z.B. Boxen, Fernseher, Router, Staubsauger, die ganzen IoT-Dinge etc.
    Und Fristen müssen definiert werden, wie lange eine bekannt gewordene Sicherheitslücke ungepatcht bleiben darf, sonst Geld zurück oder die Ware muss gegen eine andere ausgetauscht werden.

  4. Die Update Pflicht ist eine interessante Sache. Aber der wirkliche Hammer und Mehrwert wird ja wohl, wie im Artikel erwähnt, in der Beweislastumkehr liegen. 1 Jahr statt 6 Monate. Das ist tatsächlich eine Neuerung. Und eine auf die man sich berufen kann.

    • Mich würde allerdings mal interessieren, wie relevant dies im täglichen Leben wird. Denn letztendlich betrifft das ja nur Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren, wenn auch nur verborgen. Wie viele davon dann nun in den Monaten 7-12 nach dem Kauf zu Tage treten, würde mich schon mal interessieren. Bei den meisten Schäden sollte das ja relativ schnell gehen.
      Und ein zerbrochenes Display oder sonstige Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung auftreten, sind ja eh nicht davon betroffen.

  5. Das ist schon mal ein Anfang. .Aber zu wenig!
    Es sollte zusätzlich in eine Verbindende EU Einfuhrregel festgelegt werden.
    Und eine Klausel, das diese Updates kostenlos sind und vom Verbraucher eingespielt werden dürfen.
    Die Lifetime für Updates der Geräte müssen mindestens 4 Jahre gelten. Sonst ändert es nichts am aktuellen System.

  6. Gunar Gürgens says:

    Jo mit Kulanz habe ich bisher eigentlich gute Erfahrungen gemacht. Meine Fitbit Charge 3 haben sie 2 Wochen vor 2 Jahrefrist anstandslos ersetzt, weil ein Fleck von kaputten Pixeln auf dem Display war und auch bei meinem CSL Controller wurde nach 9 Monaten ein neues Gerät geschickt, weil beim alten sich einer der Stick verselbstständigt hat.

  7. Ich kann BjörnD nur zustimmen. Ohne eine EU-weite Regelung mit Sanktionsmöglichkeiten wird man an die Hersteller nicht rankommen. Schön wäre wenn man eine Regelung findet, welche die Hersteller dazu bewegt sich mit der Lifetime und dem Update-Versorgungszeitraums der Geräte in einen Wettbewerb zu begeben. Wenn die Geräte dann teurer werden wäre das verschmerzbar, da man sie anschließend länger nutzen kann!

  8. Mit mündigen Bürgern wäre eine Updatepflicht nicht nötig, weil solche Geräte einfach nicht gekauft werden.
    Was will denn diese neue Regelung gegen Updates machen im Stile von quick’n’dirty?

    • Sorry sinnloser Kommentar Deinerseits, wie soll bitte der „mündige“ Bürger vor Kauf wissen, wie lange das Produkt tatsächlich Updates bekommt? Kristallkugel? Zumal Firmen auch gerne mal die Strategie wechseln.

  9. Finde ich sehr gut. Denn bei elektrogroßgeräten oder auch Küchengeräten berufen sich viele hersteller nach 6 Monaten auf die beweislastumkehr gerade bei nem großen Schaden. Zb. Wenn ein Toaster ein Brand verursacht (5-6 stelligen Schaden) oder ne Waschmaschine nen Wasserschaden verursacht (auch in der Regel 5 stellig)

    Nen bekannter monteur kämpft jetzt schon seit über 1 Jahr darum seinen Schadensersatz geltend zu machen, weil der 20€ Toaster einen Schaden von knapp 20.000€ verursacht hat.

    In Zukunft ist man dann zumindest 1 Jahr auf der sicheren Seite.

  10. PS als meine Waschmaschine Löcher in die Wäsche gemacht hat. Haben sie die Waschmaschine sofort ausgetauscht. Aber auf die 700€ Schadensersatz für die zerstörte Wäsche musste ich Nen halbes Jahr warten. (nach ca. 30 Mails und Telefonaten kam dann die Überweisung)

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