Caschys Blog

BKA bestätigt Aktionstag gegen politische Hasspostings

Das Bundeskriminalamt gibt sich heute einem „Ak­ti­ons­tag ge­gen po­li­ti­sche Hass­pos­tings“ hin. Man ergreife laut Pressemitteilung strafprozessuale Maßnahmen gegen über 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie weitere Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer gehen dabei gezielt gegen Verfasser von gegen Politiker gerichtete Hasspostings vor.

Hinterlässt bei mir allerdings einen faden Beigeschmack: Warum beschränkt man dies speziell auf Hasspostings, die Politiker treffen? Natürlich stehen jene besonders in der Öffentlichkeit und sind somit auch oft „unter Beschuss“. Aber andere Bevölkerungsgruppen haben weit weniger finanzielle und personelle Ressourcen, um sich gegen Hasspostings zu wehren. Daher finde ich persönlich es unglücklich, dass man sich da beim BKA nicht breiter aufgestellt hat.

Nun denn: Es finden jedenfalls heute seit 06:00 Uhr Durchsuchungen bei und Vernehmungen von über 100 Beschuldigten in den folgenden Bundesländern statt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Ausgangspunkt des Aktionstages seien Initiativermittlungen von ZIT und BKA zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr.

Es seien rund 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte geprüft worden. 100 mutmaßliche Verfasser von Hasspostings konnte man identifizieren und Ermittlungsverfahren einleiten. Die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren gegen identifizierte Beschuldigte sei anschließend durch die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernommen worden. Grundlage für die Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe. Es gibt also eine Extrawurst für Politiker, die sich selbst zugeschustert haben – auch das ist kontrovers diskutiert worden.

Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in § 194 StGB vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können. Die Hasspostings, um die es nun geht, enthielten laut BKA irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate, die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erschienen.

Dabei möchte ich klarstellen: Grundsätzlich sollten mutmaßlich strafbare Handlungen verfolgt wegen – egal gegen welche Bevölkerungsgruppe sie sich richten. Daher ist der Aktionstag per se gut und richtig. Es hat aber eben ein Geschmäckle, dass man speziell bei Politikern so genau hinschaut und andere, ebenfalls in der Öffentlichkeit stehende Personen, in der Gesetzgebung weniger stark berücksichtigt.

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